22-1459.2.1

Offensive für mehr Fahrradbügel in Hamburg-Mitte!,

Mitteilung öffentlich

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17.02.2021
20.01.2021
Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 der nachstehenden Vorlage  und dem Vorschlag, die Finanzierung aus dem Förderfonds konsumtiv vorzunehmen, einstimmig zugestimmt.

 

Der Ausschuss für Mobilität hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1459 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

 

Das Fahrrad nimmt im Mobilitätsmix eine immer stärkere Rolle ein. Dass diese Mobilitätsart seit Beginn der Corona-Pandemie besonders profitiert, zeigt etwa der „Mobilitätsmonitor 2020“[1]: So bleibt der PKW zwar das beliebteste Fortbewegungsmittel der Deutschen, jedoch ist der Anteil der Bevölkerung, der täglich das Fahrrad nutzt, gegenüber zu 2019 von 17 auf 22 Prozent angestiegen. Gerade jedoch in einer Großstadt wie Hamburg war die verstärkte Nutzung von Fahrrädern im Jahr 2020 spürbar.

Diese Fahrräder benötigen in den Stadtteilen jedoch auch Abstellmöglichkeiten. Diese sind allerdings nicht immer ausreichend: Gerade in der aktuellen Situation zeigt sich ein großer „Parkdruck“ im Zusammenhang mit den Fahrrädern. So sind nicht nur die Stadtteile rund um die Innenstadt besonders betroffen – auch in allen anderen Stadtteilen im Bezirk fehlen Abstellmöglichkeiten, wie Anträge und Petitionen zeigen, die neue Standorte etwa in Hamm, Billstedt oder auf der Veddel fordern.

Dabei ist die Stadt hier schon in unterschiedlicher Weise aktiv, wie etwa im Rahmen des sog. „Bike+Ride-Entwicklungskonzept zur Schaffung attraktiver Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Haltestellen“.[2] Dieses Konzept sieht vor, dass die Abstellmöglichkeiten bis 2025 insbesondere entlang der U- und S-Bahnhaltestellen verbessert und erweitert werden. Auch im Bezirk Hamburg-Mitte wurde hierdurch die Zahl der Stellplätze an solchen Bahnhöfen erweitert, etwa durch neue Abstellanlagen entlang der U-Bahnlinie 2.

Daneben stellt auch das Bezirksamt Hamburg-Mitte neue Fahrradbügel bei uns im Bezirk auf. Wie das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte im Rahmen einer Stellungnahme[3] mitteilte, werden jährlich 70.000 EUR für den Einbau von Fahrradbügeln reserviert. Dabei werden insbesondere Wünsche der Bezirksversammlung sowie Bügelstandorte in der Nähe besonderer Ziele – wie etwa vor Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen – priorisiert. Aufgrund der großen Bedarfe und einer Vielzahl von Wünschen aus der Politik und der Bevölkerung reichen diese Mittel jedoch nicht aus, um all die gewünschten Standorte zeitnah zu prüfen und neue Fahrradbügel aufzustellen. So kann es auch bis zu zwei Jahre dauern, bis neue Standorte für solche Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte kann in finanzieller Hinsicht nur auf die Mittel zurückgreifen, die ihr durch die Hamburgische Bürgerschaft und den Senat zugewiesen werden. Diese Mittel sind jedoch – wie dargestellt – nicht auskömmlich. Deswegen sollte nicht auf weitere Mittel durch den Senat oder die Bürgerschaft abgewartet werden. Vielmehr ist es geboten, dass die Bezirksversammlung das Problem aktiv angeht und eigene Mittel zur Verfügung stellt.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Ausschuss für Mobilität:

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte stellt für den Einbau und die Schaffung neuer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bezirk, insbesondere für sog. „Fahrradbügel“, 70.000 EUR aus dem Förderfonds Bezirke (investiv) zur Verfügung.

 

  1. Hierbei sollen insbesondere solche Standorte realisiert werden, die aufgrund von Beschlüssen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gefordert werden oder die schon bisher dem Bezirksamt als etwaige „Wunschstandorte“ aus der Bevölkerung o.ä. bekannt sind. Das Fachamt MR wird daher – in Zusammenarbeit mit den Regionalbeauftragten – gebeten, dem Ausschuss für Mobilität spätestens bis zur Sitzung im Januar 2021 eine Liste vorzulegen, in denen die dem Bezirksamt bereits bekannten Wunschstandorte sowie noch offene Beschlüsse der Bezirksversammlung in diesem Zusammenhang aufgezeigt werden.

 

  1. Auf der Basis dieser Liste wird der Ausschuss für Mobilität eine Priorisierung der zu realisierenden Standorte vornehmen.

 

  1. Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Mobilität fortlaufend – mindestens einmal im Quartal – über den Fortschritt dieser Maßnahmen.

 

  1. Der Hauptausschuss wird gebeten, diesen Beschluss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung zu bestätigen.


Die Prüfung des Bezirksamtes hat ergeben, dass die Maßnahme aus dem Förderfonds Bezirke (konsumtiv) zu finanzieren ist, da für die Bewertung der Einzelpreis der Fahrradbügel maßgeblich ist.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 den Beschluss des Ausschusses für Mobilität mit der nachfolgenden Änderung in Ziffer 1. anstelle der Bezirksversammlung bestätigt:

 Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte stellt für den Einbau und die Schaffung neuer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bezirk, insbesondere für sog. „Fahrradbügel“, 70.000 EUR aus dem Förderfonds Bezirke (konsumtiv) zur Verfügung.

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Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt hierzu mit:

 

Das Fachamt Management des Öffentlichen Raumes  chte den Ausschuss für Mobilität über das bisherige und geplante Vorgehen beim Einbau von Fahrradbügeln informieren:

 

Verfügbare Mittel:

Erstmals seit 2019 reserviert das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) jährlich 70.000 EUR konsumtive Mittel für den Einbau von Fahrradbügeln.

 

Bedarfsermittlung:

Das Fachamt führt eine Bedarfsliste, die Standortüberlegungen aus Anliegeranfragen und Bedarfsanmeldungen aus dem Politischen Raum koordiniert und zusammenführt.

 

Darüber hinaus werden mit jeder Straßenbaumaßnahme und insbesondere beim Velorouten- und Bezirksroutenausbau entlang der Straßenverläufe eigene fachliche Einschätzungen zu möglichen Bügelstandorte abgegeben und zur baulichen Umsetzung gebracht.

 

Modellauswahl und Einsatzbereiche:

In Hamburg werden überwiegend zwei Standards für Fahrradbügel verbaut. Zum einen Stahl-Rundrohrbügel und zum anderen pulverbeschichtete Flachstahlbügel in der Farbe DB 703. In besonderen stadtgestalterischen Bereichen kommen auch Sonderbügel zum Einsatz.

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums hat in einer Karte die Bereiche der Stadt definiert, wo die teureren, im Unterhalt aufwändigeren und gestalterisch hochwertigeren Flachstahlbügel zum Einsatz kommen sollen (siehe Anlage) .

 

Umgesetzte Maßnahmen - Reporting für 2019:

Im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr ist die Meldung der verbauten Stückzahlen an die BVM verpflichtend.  Die Meldung hat jährlich zu erfolgen.

 

Einbauten aus konsumtiven Mitteln:

Stadtteil

Anzahl

Straße/Bereich

Neustadt

83

Brauerknechtgraben
Museum für Hamb. Geschichte
Großneumarkt
Caffamacherreihe
ABC-Straße
Pastorenstraße
Kornträgergang
Dammtorwall

Altstadt

63

Altstädter Straße
Kontorhausviertel
Glockengießerwall

St. Pauli

58

Clemens-Schultz-Straße
Paul-Roosen-Straße
Karoviertel
Hein-Hoyer-Straße

Hammerbrook

47

Sachsenkamp
nzviertel

St. Georg

24

Adenauerallee
Rostocker Straße
Ellmenreichstraße

Veddel

19

Wilhelmsburger Straße
Slomanstieg

Horn

8

Nedderndorfer Weg

Wilhelmsburg

5

Kirchdorfer Straße

Hamm

4

Hammer Markt

SUMME

311

 

Tabelle 1: Umgesetzte Bügel und in Umsetzung befindliche Bügel seit 2019

Einige Standorte befinden sich noch in der Umsetzung.

 

Das Gros der bisherigen Umsetzungen konzentriert sich räumlich auf die Innenstadtbereiche Neustadt, Altstadt und St. Pauli. Im Hinblick auf die bisherige Prioritätensetzung wurden Forderungen aus politischen Beschlüssen schnellstmöglich umgesetzt, insofern es die Finanzmittel zuließen. So befinden sich derzeit beispielsweise die Standorte Hammer Markt (Drucksache 22-1186), Münzviertel (Drucksache 22-0693), Paul-Roosen-Straße (Drucksache 21-4505) sowie Slomanstieg (Drucksache 21-5192.1 & 22-0790) in der Umsetzung um nur einige zu nennen. Der überwiegende Teil der vorliegenden Wunschstandorte kommt jedoch von Anliegeranfragen, welche in ihrem Umfeld Bedarfe sehen und auf privatem Grund nicht realisiert werden können.

 

Sondermaßnahmen

Als eine Sondermaßnahme wurde zusätzlich ein sogenannter „Doppelstockparker“ in der Caffamacherreihe installiert. Dadurch konnten die bestehenden  Kapazitäten platzsparend um 48 Stellplätze erhöht werden. Dies war sinnvoll, da  kein weiterer Raum für Bügelstandorte auf öffentlichem Grund zur Verfügung stand, ohne Fußnger, Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Anlieferung zu beeinträchtigen.

 

Dieses Modell für Fahrradabstellanlagen wird sonst bei den Bike+Ride-Anlagen verwendet und wurde aufgrund der dortigen guten Erfahrungen ausgehlt.

 

Diese Maßnahme wurde gesondert finanziert und umfasste insgesamt 128.000 EUR investive Mittel, einschließlich der baulichen Maßnahmen für die Überdachung, der Fundamente, den Umbau der Parkstände und die Entwässerung.

 

Aktuelle Ansätze für 2021:

Für das Jahr 2021 stehen durch die Aufstockung des Budgets nun 140.000 EUR konsumtive Mittel zur Verfügung. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass jährlich rund 160 Fahrradbügel mit 70.000 EUR verbaut werden können je nach baulichem Umfang zur Herrichtung von Flächen. Ob das Budget vollumfänglich ausgegeben werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da nicht beabsichtigt wird, andere Projekte zurückzustellen.

 

Eine Liste der Wunschstandorte wurde bereits erstellt und wird dem Ausschuss über die Anlage zur Prioritätensetzung vorgelegt. Die Liste umfasst nach derzeitiger Abschätzung - ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, die Realisierbarkeit geprüft zu haben (s. z.B. Feuerwehraufstellflächen, Lieferzonen, Denkmalschutz, Gehwegbreiten, öffentlicher Grund) und ohne die Abstimmung mit den erforderlichen Fachbehörden-  einen angefragten Bedarf von 585 Fahrradbügeln.

 

Ungeachtet der resultierenden Prioritätensetzung sei dazu vorab gesagt, dass die tatsächliche Realisierbarkeit und die tatsächlich mögliche Dimensionierung erst im Nachgang geprüft werden. 

 

Weiteres Vorgehen:

r die gewünschte quartalsweise Berichterstattung schlägt das Fachamt  nftig eine halbjährliche Berichterstattung  vor. Die Abarbeitung wird nach Kapazitäten und gemäß der vorbestimmten Priorisierungen vorgenommen. Da die Umsetzungszeiträume aufgrund der vorgenannten Faktenlage entsprechende Vorläufe erforderlich werden lassen.

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

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