Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Projekte Quartiersportzentrum am Aschberg und Sport- und Quartiershaus Dock 41
Letzte Beratung: 08.10.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport Ö 7.2
Die für die Projekte QSZ am Aschberg und Dock 41 zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel wurden mit den jeweiligen Zuwendungsbescheiden im Jahre 2022 beschieden und festgesetzt. Die seinerzeit beantragten Mittel beruhten auf den Kostenschätzungen vor der Antragstellung im Herbst 2021.
Im Zuge der Vorplanung (Leistungsphase 2) haben die Kostenschätzungen bei beiden Projekten eine deutliche Kostensteigerung ausgewiesen, mit denen das Projekt umzugehen hat. Wie dieses im Einzelnen vorgesehen ist, soll nachfolgend dargestellt werden:
1.1 Quartierssportzentrum am Aschberg
Das Projekt verfügt über ein finanzielles Volumen von 43 Mio. EUR, getragen jeweils zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln. Die im Herbst 2025 abgeschlossene Leistungsphase 2 hat in der Kostenschätzung deutliche Mehrkosten aufgezeigt, die begründet sind durch Verzögerungen im Projektablauf, allgemeine Baukostensteigerungen und Anpassungen der Planung aufgrund genehmigungsrechtlicher Anforderungen sowie mit Hinblick auf die Erfordernisse der zukünftigen Nutzer. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich die Kostenschätzung so auf rund 80 Mio. EUR erhöht.
Aufgrund dieser sehr erheblichen Kostensteigerungen haben Planer, Bauherrin und Bezirksamt das Raumprogramm und die einzelnen Nutzungsbausteine überprüft, dies immer im Hinblick auf die Erreichung der übergeordneten Zielsetzung des Projektes. Dabei wurden auch die aktuellen städtebaulichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, insbesondere in den Bereichen Klima, Mobilität, Demographie und städtebauliche Entwicklungen im Umfeld.
Die erforderliche deutliche Reduzierung der Gesamtkosten erfolgt durch Anpassung und Optimierung des eigentlichen Entwurfs, wobei die Inhalte zur Beibehaltung der Multifunktionalität und der städtebaulich-funktionalen Leitidee des Entwurfs aus dem seinerzeitigen Wettbewerb gesetzt sind.
Die Anpassungen und Optimierungen sind demnach wie folgt vorgesehen:
Die vorgesehenen Flächenanpassungen sind zwischenzeitlich planerisch umgesetzt, die Bruttogeschossfläche (BGF) des QSZ wird von ca. 10.775 m² auf ca. 5.245 m², mithin also rund 5.500 m“, reduziert. Die nunmehr geschätzten Kosten des Projektes belaufen sich auf rund 48,5 Mio. EUR, Anpassung und Optimierung des Baukörpers und der Inhalte haben also zu einer Kostenreduktion von über 30 Mio. EUR geführt.
Die Erfordernisse und der Umgang hiermit wurde dem Zuwendungsgeber dargelegt, die angepasste Planung mittels eines Änderungsantrags hinterlegt, der aktuell noch nicht beschieden ist, wozu es aber deutliche Signale der Zustimmung gibt.
Auch die zukünftigen Nutzer wurden über die angepasste Planung informiert, auch von diesen wurde der Anpassung und Optimierung zugestimmt.
Vor allem Zuwendungsgeber und Bezirksamt ist wichtig, dass neben der inhaltlichen Nutzung auch städtebaulich-hochbaulich weiterhin eine Hohe Qualität entsteht und eine sogenannte Landmarke in dem aufwachsenden Quartier geschaffen wird.
1.2 Sport- und Quartiershaus Dock 41
Für das Projekt stehen laut Zuwendungsbescheid 6,4 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Betrag fußt auf einer Kostenschätzung aus dem Sommer 2021 und ist davon ausgegangen, dass das Dock 41 im Rahmen des sogenannten Hamburger Klassenhauses realisiert werden kann. Im Dock 41 sollen neben dem Spielhaus Horner Rennbahn der Allgemeine Soziale Dienst des Bezirksamts dort Räume beziehen, zudem werden auf dieser bezirklichen Sportanlage neue Sportfunktionsräume integriert. Gerade für das Spielhaus, aber auch für andere Aktivitäten des Quartiers, war von Anfang an ein großer Bewegungsraum mit einer Raumhöhe von bis zu 6 m vorgesehen. Die Integration eines solchen Raumes in das Raster des Hamburger Klassenhauses hat sich als wirtschaftlich nicht darstellbar erweisen, so dass für dieses Gebäude eine individuelle Planung erforderlich war, die standardisierte Lösung also nicht möglich war Weitere Gründe für Kostensteigerungen waren auch hier die Verzögerungen im Projektverlauf und die allgemeinen Baukostensteigerungen.
Auch für das Dock 41 sind zum Ende der Leistungsphase 2 deutliche Kostensteigerungen geschätzt worden, die zuletzt auf rund 13 Mio. EUR beziffert worden sind.
Aufgrund dieser sehr erheblichen Kostensteigerungen haben Planer, GMH als Realisierungsträger und Bezirksamt das Raumprogramm und die einzelnen Nutzungsbausteine überprüft. Wesentlich auch hier, dass Ziel- und Zweck der Zuwendung erreicht werden, also kein einzelner für die Gewährung der Zuwendung relevanter Baustein entfallen kann. Als Vorteil hat sich hier die modulare Planung ergeben, die es relativ einfach ermöglicht, das Gebäude um eine bestimmte Anzahl von Achsen zu vergrößern oder, wie hier geschehen, zu verkleinern.
Für die Anpassung der Planung war es nicht erforderlich, das Raumprogramm neu zu erstellen. Im Bereich des Spielhauses ist lediglich ein Raum komplett entfallen, der inhaltlich aufgefangen werden kann. Die Büroräume des ASD sind den aktuellen Anforderungen angepasst, die Sportfunktionsräume deutlich optimiert worden. Die Gesamtfläche konnte von 1.819 m² Nutzfläche um 172 m“ auf nunmehr 1.647 m² verringert werden, den größten Anteil dieser Reduzierung liegt beim zukünftigen Nutzer Spielhaus mit insgesamt rund 110 m². Die aktuell geschätzten Kosten liegen nunmehr bei rund 10 Mio. EUR.
Die Anpassung der Planung wurde mit allen zukünftigen Nutzern besprochen, alle Nutzer haben erklärt, dass deren Aufgabenerfüllung auch mit dieser Planung möglich ist.
Durch die Anpassung und Optimierung der Planung sind bei beiden Projekten erhebliche Einsparungen möglich, das QSZ Aschberg liegt demnach nun bei rund 48.5 Mio. EUR, für das Dock 41 ist mit rund 10 Mio. EUR zu rechnen. Beide Projekte sind gleichwohl aktuell nicht ausfinanziert. Hierzu bemüht sich die Verwaltung um die Bereitstellung weiterer Landesmittel um beide Projekte in dem oben aufgezeigten Rahmen und Umfang umzusetzen. Zusätzliche Mittel des Zuwendungsgebers Bund sind nicht zu erwarten.
Für die Bereitstellung weiterer Landesmittel erscheint es zwingend erforderlich, dass seitens der Projekte deutlich gemacht wird, dass die Bereitschaft zu Optimierungen und Einsparungen gegeben ist, dies immer unter dem Aspekt der Erfüllung von Ziel und Zweck der Zuwendung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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