23-1278.1

Bezirkliche Sondermittel (Restmittel) ins Haushaltsjahr 2026 übertragen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 06.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe Drs. Nr. 23-1278 einstimmig - bei Enthaltung einer Stimme der AfD-Fraktion - zugestimmt.

Die Praxis der Übertragung von konsumtiven und investiven Sondermitteln (Restmittelübertragung) hat in den letzten Jahren gezeigt, dass dies zwar zuverlässig passiert, allerdings sehr spät im laufenden Jahr vollzogen wird. Im Jahr 2025 hatte dies zur Folge, dass ein erheblicher Restbetrag erst im 4. Quartal wieder zur Verfügung gestellt worden ist und somit nicht mehr sinnvoll verplant werden konnte.

Gleichzeitig haben die letzten Jahre gezeigt, dass Sondermittel für das neue Haushaltsjahr regelmäßig mit Verzögerung gebucht werden und somit zu Beginn des Jahres keine Finanzmittel zur Verfügung stehen.

r 2026 stehen einige regelhafte Projekte mit konsumtiven Finanzierungsbedarf an, dazu gehören beispielsweise die Woche des Gedenkens und der Ehrenamtspreis (jeweils ca. 40.000 EUR).

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

1. r die oben genannten Projekte werden aus nicht verbrauchten konsumtiven Restmitteln des Jahres 2025 80.000 EUR beschlossen und ins Jahr 2026 übertragen, so dass die Projektfinanzierungen unmittelbar zu Beginn des kommenden Jahres begonnen werden können.

2. Die zuständigen Stellen werden darüber hinaus gebeten, die übrigen nicht verbrauchten Restmittel (konsumtiv und investiv) nach 2026 zu übertragen und möglichst früh zur Verfügung zu stellen.

3. Dem Hauptausschuss möge hierzu berichtet werden.

Das Bezirksamt teilt mit Schreiben vom 23.12.2025 Folgendes mit:

Alle nicht verbrauchten Haushaltsmittel im Einzelplan des Bezirksamts stehen unabhängig von Beschlüssen der Bezirksversammlungen formal erst ab Übertragung dieser „Reste“ durch die Finanzbehörde im Laufe des kommenden Haushaltsjahres zur Verfügung.

Der Antrag dazu wird durch das Bezirksamt gestellt, den Beschluss der Bezirksversammlung wird das Bezirksamt dabei beifügen. Die Antragstellung erfolgt regelhaft im Rahmen der Abrechnung des Haushaltsjahres 2025 ab Mai 2026. Ein vorgezogener Antrag für konkrete Bedarfe ist zwar möglich, eine Voraussetzung für dessen Bewilligung wäre aber, dass keine Haushaltsmittel des Jahres 2026 zur Verfügung stehen.

Nach der Systematik der Landeshaushaltsordnung müssen Finanzierungsbedarfe zu Jahresbeginn zunächst aus Mitteln des neuen Haushaltsjahres bedient werden. Die im Laufe des Jahres übertragenen „Reste“nnen dann für bis dahin entstandene weitere Bedarfe ergänzend genutzt werden.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
06.01.2026
Ö 3.1
Lokalisation Beta

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