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Mieter*innenschutz für inhabergeführte Läden / Umwandlung Danziger Str. 47/51, hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St. Georg vom 29.06.2022

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.10.2022
13.09.2022
Sachverhalt

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst: 

 

Vorweg und zur Erinnerung der am 27.4.2022 mit großer Mehrheit gefasste Beschluss des Stadtteilbeirats betr. die Wohnungs- und Mietensituation in St. Georg. Die Bürgerschaft und der Senat (ggfs. auch über den Bundesrat) werden aufgefordert, Maßnahmen  zu ergreifen,

 

  • einen großen Anteil bezahlbarer, günstiger Mieten in Hamburg und speziell in St. Georg zu gewährleisten!
  • die Berechnungsgrundlagen für den Mietenspiegel und das Wohnlagenverzeichnis grundlegend zu überarbeiten, um alle Mieten zu berücksichtigen und die Bodenpreise und den „Statusindex“ nicht überproportional zu gewichten!
  • die Neubauzahlen und den Anteil an Sozialwohnungen des 1. Förderweges in St. Georg zu erhöhen!
  • den Abriss günstigen Wohnraumes zugunsten von teuren Neubauten zu verhindern, aus sozialen und auch klimarettenden Gründen!
  • soziale Erhaltungsverordnungen zu stärken, über die eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ausgeschlossen und ein wiedereingeführtes Vorkaufsrecht von der Stadt umfassend genutzt wird!
  • einen Fonds zur Förderung gemeinschaftlicher Übernahmen von Mietshäusern durch die BewohnerInnen zu schaffen!
  • endlich einen Mieter*innenschutz für Kleingewerbetreibende gesetzlich zu verankern!

 

Mehr Unterstützung für die inhabergeführten Läden!

 

Die 2021 vollzogene Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen in den Häusern Danziger Straße 47-51 ist das eine. Sieben Jahre haben die MieterInnen ein Vorkaufsrecht, noch mal ein fünfjähriges Wohnrecht bleibt ihnen, wenn sie die Wohnung nicht erwerben. So oder so, Mietwohnraum geht über kurz oder lang verloren. Das andere aber ist, dass die Vermieterin zum Jahreswechsel 2021/22 ohne nähere Begründung den vier Gewerbetreibenden im Souterrain des Gebäudekomplexes gekündigt hat, dem Kneipier zum 30. Juni 2022, den anderen drei Ladeninhabern zu Ende September 2022. Damit gehen nicht nur einige der letzten, langjährig im Viertel ansässigen und geschätzten Läden kaputt, damit wird auch die berufliche Existenz von mindestens vier Personen vernichtet. Der Stadtteilbeirat St. Georg möge daher beschließen: Die Punkte werden einzeln abgestimmt. In Ergänzung und Erweiterung zu seinem Beschluss vom 27. April 2022 fordert der Stadtteilbeirat St. Georg das Bezirksamt Hamburg-Mitte auf,

 

1. mit der Vermieterin sofort ins Gespräch zu kommen, mit dem Ziel, die Läden und damit die Existenzen der o.a. Gewerbetreibenden am jetzigen Orte zu sichern, wenigstens aber eine deutlich längere Kündigungsfrist auszuhandeln.

 

ABSTIMMUNG

Ja: 7 Nein: 0 Enthaltung: 0

 

2. mit den betroffenen Ladeninhabern unmittelbar Kontakt aufzunehmen und im Rahmen der (Kleingewerbe-) Förderung gemeinsam nach geeigneten, bezahlbaren Gewerberäumen in St. Georg zu suchen. Den Senat fordert der Stadtteilbeirat erneut auf, sich auf Bundes(rats)ebene für die Einführung eines Mieter*innenschutzes für Kleingewerbetreibende einzusetzen!

 

ABSTIMMUNG

Ja: 7 Nein: 0 Enthaltung: 0

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Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung / Kenntnisnahme wird gebeten.