23-2043

Leerstand in der Rostocker Straße 8 in St. Georg (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken.

Ein Gebäude in der Rostocker Straße 8 in St. Georg steht nach öffentlicher Berichterstattung seit mehreren Jahren leer. Das Gebäude befindet sich offenbar seit 2024 im Eigentum des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), einem Landesbetrieb der Behörde für Finanzen und Bezirke. Laut der Berichterstattung wurden bereits Untersuchungen zur Bausubstanz durchgeführt und eine Interimsnutzung durch die SAGA in Aussicht gestellt. Allerdings ist bis heute keine Nutzung erkennbar.

Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes und der Zielsetzung der Sozialen Erhaltungsverordnung, in deren Gebiet das Gebäude steht, ergibt sich ein öffentliches Interesse an der Frage, weshalb das Gebäude weiterhin leer steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Mitte:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte der Leerstand des Gebäudes in der Rostocker Straße 8 bekannt?
  2. Wie viele Beschwerden zum Leerstand sind bei dem Bezirksamt seit 2024 eingegangen und von wem wurden sie gestellt?
  3. Liegen dem Bezirksamt Informationen zur Ursache des Leerstands vor? Wenn ja, welche sind das?
  4. Gab es seit 2024 Kontakte oder Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt, dem LIG, der Behörde für Finanzen und Bezirke und/oder der SAGA hinsichtlich der Zukunft des Gebäudes?
  5. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt zum baulichen Zustand des Gebäudes vor?
  6. Liegen dem Bezirksamt Informationen zur geplanten Interimsnutzung des Gebäudes vor? Wenn ja, wie sehen diese aus und wann soll sie nach Kenntnis des Bezirksamtes beginnen?
  7. Liegen dem Bezirksamt Informationen über eine spätere, dauerhafte Wohnnutzung vor? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  8. Hat das Bezirksamt hinsichtlich der Sozialen Erhaltungsverordnung gegenüber der Behörde für Finanzen und Bezirke und dem LIG auf eine zügige Wiedernutzung des Gebäudes hingewirkt? Wenn ja, in welcher Form?
  9. Wurde der Leerstand unter wohnraumschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  10. Falls keine Prüfung erfolgt ist: Aus welchen Gründen nicht?
  11. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass eine Immobilie, die durch die öffentliche Hand im Geltungsbereich einer Sozialen Erhaltungsverordnung erworben wurde, auch nach Jahren nicht für Wohnzwecke genutzt wird?
Lokalisation Beta
Rostocker Straße
Stadtteile

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