21-5033

Leerstehende Reihenhäuser in der Steenkamp-Siedlung – hier: Ebertallee Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 5.3
28.05.2024
Sachverhalt

Unsere Fraktion hat Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, dass die Reihenhäuser Ebertallee Hausnummern 122 und 127 seit über einem Jahr leer stehen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt.

 

Die Fragen beantwortet das Bezirksamt Altona wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt ein Leerstand von Wohnraum bezogen auf die nachstehend aufgezählten Gebäude bekannt?

 

1.1 Ebertallee Hausnummer 122 

 

Zu 1.1

Nein. Die Ermittlungen vor Ort haben ergeben, dass das Gebäude aktuell bewohnt ist. Es ist kein Leerstand vorhanden.

 

1.2  Ebertallee Hausnummer 127 

 

Zu 1.2

Ja

 

Vorbemerkung des Fragestellers: Bitte alle weiteren Fragen für jeden der genannten Fälle 1.1 und 1.2 einzeln beantworten.

 

Vorbemerkung des Amtes: Die unten genannten Antworten beziehen sich siehe oben alle auf die Ebertallee 127 (oben genannt 1.2).

 

  1. Wenn ja, seit wann steht das Gebäude in den vorstehend unter 1.1 und 1.2 genannten Einzelfällen leer?

 

 

Zu 1 a:

01.06.2022

 

  1. Wenn ja, seit wann kennt das Bezirksamt in den vorstehend unter 1.1 und 1.2  genannten Einzelfällen den Leerstand?

 

Zu 1 b:

14.12.2022

 

  1. Wie hat das Bezirksamt in den vorstehend unter 1.1 und 1.2 genannten Einzelfällen vom Leerstand erfahren?

 

zu 2: durch Leerstandsmeldung des Verfügungsberechtigten SAGA
 

a.  Wenn das Bezirksamt durch Verfügungsberechtigte in den vorstehend unter 1.1 und 1.2  genannten Einzelfällen vom Leerstand erfuhr, wurde der Leerstand unverzüglich nach vier Monaten angezeigt?

 

zu 2a:

nein

 

  1. Wenn nein: Hat das Bezirksamt ein Bußgeld nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 HmbWoSchG verhängt?

 

Zu 2 b:

nein

 

  1. Wenn ja: Wie hoch? Wenn nein: Warum nicht?

 

Zu 2 c:

Die Leerstandsmeldungen der SAGA erfolgten jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12.. Die Praxis hat sich bewährt, die SAGA übermittelt zu den genannten Terminen Leerstandslisten als gesamte Übersicht. Einzelmeldungen erfolgen daher nicht.

 

d.  Wenn das Bezirksamt durch Dritte oder von Amts wegen vom Leerstand erfuhr, hat das Bezirksamt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 HmbWoSchG ein Bußgeld verhängt? Wenn ja: Wie hoch? Wenn nein: Warum nicht?

 

Zu 2 d:

entfällt

 

  1. Hat das Bezirksamt in den vorstehend unter 1.1 und 1.2 genannten Einzelfällen Erkenntnisse, wie viele Wohnungen, Appartements und zu Wohnzwecken nutzbare Einzelräume stehen? Bitte jeweils Anzahl und Fläche in m2 angeben.

 

zu 3:

eine Wohneinheit 69 m²

 

  1. Ist der Leerstand in den vorstehend unter 1.1 und 1.2 genannten Einzelfällen durch das Bezirksamt genehmigt? Wenn ja, seit wann? Aus welchen Gründen ist die Zweckentfremdung genehmigt? Wenn nein: Warum nicht?:

 

zu 4.:

Die Genehmigungsfiktion gemäß § 13 Abs. 3 HmbWoSchG ist eingetreten. Die SAGA hat den Leerstand wegen anstehender Sanierungsmaßnahmen angezeigt. Im Bereich der Steenkampsiedlung sollen mehrere Reihenhäuser umfangreich kernsaniert werden. Hierbei sollen Fassadensanierungen und Inneninstandsetzungen erfolgen. Teilweise sind Dacheindeckungen und Fenster, sowie Versorgungsleitungen und Haustechnik zu erneuern. Das Gebäude wurde entkernt. Das Projekt soll Ende 2025 abgeschlossen werden.

 

4 a: Wenn nein: welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher unternommen?

 

Zu 4 a:

entfällt

 

  1. Sollte der Leerstand nicht genehmigt sein, hat das Bezirksamt Bußgelder nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 HmbWoSchG verhängt? Wenn ja: Wie hoch? Wenn nein: Warum nicht?

 

Zu 5:

entfällt

 

  1. Hat das Bezirksamt in den vorstehend unter 1.1 und 1.2 genannten Einzelfällen ein Wohnnutzungsgebot nach § 12 Abs. 1 HmbWoSchG angeordnet? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Hat das Bezirksamt in den vorstehend unter 1.1 und 1.2 genannten Einzelfällen ein Wiederherstellungsgebot nach § 12 Abs. 2 HmbWoSchG angeordnet? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Hat das Bezirksamt in den vorstehend unter 1.1 und 1.2 genannten Einzelfällen die Einsetzung eines Treuhänders nach § 12a Abs. 1 HmbWoSchG geprüft oder einen eingesetzt? Wenn ja: Seit wann? Wenn nein: Warum nicht?

 

Zu 6., 7., 8:

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Anhänge

ohne