Kreuzung Sievekingsallee/ Hammer Steindamm: Sofortige Maßnahmen für mehr Sicherheit für Radfahrende!
Letzte Beratung: 29.04.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Ö 9.2
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1068 mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 16.10.2025 mehrheitlich -gegen die Stimmen der AfD-Fraktion- bestätigt.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner Sitzung am 04.02.2026 auf die Mitteilungen der BIS (26.11.2025), BVM (16.12.2025) und des Bezirksamt Hamburg-Mitte (18.12.2025) Stellung genommen und einen weiteren Antrag beschlossen.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 19.02.2026den Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 04.02.2026 bestätigt und der Stellungnahme des Ausschusses einschließlich des Antrags einstimmig zugestimmt:
Im Kreuzungsbereich Hammer Steindamm/Sievekingsallee kommt es immer wiedergefährlichen Verkehrssituationen zwischen Fußgängern, Radfahrenden und abbiegenden PKW und LKW: An der Ampel Hammer Steindamm wartende oder anfahrende Radfahrende werden häufig übersehen und beim Abbiegen erheblich gefährdet – besonders durch LKWs. Am 24. Juli 2025 ist eine Radfahrerin an dieser Stelle tödlich verunglückt.
Bereits seit Monaten setzt sich die Koalition für eine Überplanung dieses Kreuzungsbereichs ein. Leider scheiterten diese Bemühungen an einer abweichenden Gefahrenprognose der Fachbehörden. Nach dem tödlichen Unfall aus dem Juli 2025 muss diese Prognose dringend korrigiert werden. Um solchen tragischen Vorfällen künftig vorzubeugen, müssen Maßnahmen ergriffen werden.
Vor diesem Hintergrund möge durch die zuständigen Stellen geprüft werden:
1. Soweit der nachfolgende Maßnahmenkatalog für den Hammer Steindamm in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts fällt, möge eine eigenständige Prüfung der Maßnahmen durch das Bezirksamt erfolgen und dem KUMS über Aufwand berichtet werden,
2. soweit der nachfolgende Maßnahmenkatalog in den Zuständigkeitsbereich einer Fachbehörde fällt,
a. möge das Bezirksamt die Prüfung der Maßnahmen mit der jeweils zuständigen Fachbehörde koordinieren und die Einschätzung an den KUMS zur Beschlussfassung und den Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde zur Kenntnis zu übersenden,
b. wird für die Fälle der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungsbefugnisse die zuständige Straßenverkehrsbehörde hiermit gem. § 27 Abs. 3 BezVwG-HH angefordert, zu den nachfolgenden Maßnahmen in der nächsten Sitzung des Regionalausschusses Hamm/Horn/Borgfelde in sächlicher und rechtlicher Weise Stellung zu beziehen und diese Stellungnahme schriftlich dem KUMS zu übersenden
c. mögen die nachfolgenden Maßnahmen als Empfehlung i.S.v. § 27 Abs. 1 BezVwG-HH an die zuständige Fachbehörde verstanden werden.
Auf dem Hammer Steindamm mögen in beiden Fahrtrichtungen vor der Einmündung in die Sievekingsallee folgende Maßnahmen geprüft werden (s. Abbildung 1):
Abbildungen:
Abbildung 1
Kreuzung Sievekingsallee/Hammer Steindamm mit allen baulichen Veränderungen
Karte: Geoportal.hamburg
Abbildung 2
Abgrenzung der Fahrradspur durch am Boden befestigte Leitschwellen aus Hartgummi sowie eine Pylone an der Haltelinie für die Fahrzeuge
Quelle: Henrik Peschel
Abbildung 3
Befestigung von Bodenleuchten entlang der Abgrenzung (wie sie derzeit in der Hafencity getestet werden – Kreuzung Am Sandtorkai/Großer Grasbrook
Anmerkungen: Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/diese-kleinen-leuchten-schuetzen-ab-sofort-hamburgs-radfahrer/#google_vignette
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) teilt am 26.11.2025 Folgendes mit:
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt als Geschäftsführung der zentralen Unfallkommission wie folgt Stellung:
Die Kreuzung Hammer Steindamm / Sievekingsallee wurde in der Sitzung der zentralen Unfallkommission (UKO) am 25.08.2025 betrachtet. Zuvor war der Knoten zuletzt im März 2022 im selben Gremium behandelt worden.
Die aktuelle Unfalllage im Knoten ist nach wie vor vergleichsweise niedrig. In der Betrachtung der letzten drei Jahre ereigneten sich 2 Abbiegeunfälle in der westlichen und 1 Abbiegeunfall in der östlichen Furt, bei denen der Radfahrer durch einen rechtsabbiegenden KFZ-Führer übersehen wurde. In denZufahrten Hammer Steindamm Nord und Hammer Steindamm Süd ereigneten sich auf der Strecke vor der Kreuzung keine Verkehrsunfälle mit Radfahrern.
Anlässlich des tödlichen Verkehrsunfalles mit Radfahrbeteiligung wurden jedoch die Radverkehrsanlagen einer eingehenden Prüfung unterzogen und es wurden diverse Maßnahmen betrachtet und diskutiert.
Hammer Steindamm Nord:
Der Radfahrstreifen hat eine untermaßige Breite von 1,80m. Die Haltlinie für den Radfahrer befindet sich 1,60m versetzt zur Haltlinie des Kfz-Verkehrs.
Der Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr ist überbreit und mit Pfeilmarkierungen Geradeaus und Rechts versehen. Fahrzeuge stellen sich hier nebeneinander auf.
Linksabbiegen ist nicht erlaubt.
Hammer Steindamm Süd:
Radfahrer fahren auf einem Schutzstreifen, dieser wird kurz vor der Lichtzeichenanlage (LZA) zum Radfahrstreifen. Die Breite beträgt 1,70m, damit ist dieser ebenfalls untermaßig.
Kfz haben einen verschwenkten etwas überbreiten Fahrstreifen.
Die Haltlinie für Radfahrer befindet sich auf gleicher Höhe mit der Haltlinie des Kfz -Verkehrs.
Sievekingsallee Ost:
Auch in diesem Bereich befindet sich die Haltlinie der Radfahrer auf gleicher Höhe mit der der drei Kfz-Fahrstreifen, so dass sich der Radfahrer, der vor der roten LZA wartet, ggf. im Sichtschatten des rechtsabbiegenden Kfz befindet.
In den Zufahrten Hammer Steindamm Nord und Süd und in der Zufahrt Sievekingsallee Ost wird die Haltlinie für den Kfz-Verkehr gegenüber der des Radfahrers um 3 Meter zurückversetzt. Dies ist ohne technische Änderungen in der LZA möglich und deshalb kurzfristiger umsetzbar. Im Hammer Steindamm Süd wird der Kfz-Fahrstreifen verschmälert und dafür ein regelkonformer Radfahrstreifen eingerichtet. Der Radfahrstreifen im Hammer Steindamm Nord wird ab der Fahrbahnaufweitung rot eingefärbt.
Geprüft wurde weiterhin, ob der überbreite Kfz-Fahrstreifen im Hammer Steindamm Nord einstreifig ausgebildet werden kann, damit der untermaßige Radfahrstreifen verbreitert werden kann. Dies ist nicht möglich, da der Verkehr über nur einen Fahrstreifen nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden kann (Auslastungsgrad von 97 %).
Weiterhin wurde geprüft, ob zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Fahrbahn eine Protektion ergänzt werden kann.
Die UKO kam zu dem Ergebnis, dass die Ergänzung einer Protektion lediglich auf regelkonformen Radverkehrsanlagen in Betracht komme, da die vorliegenden Platzverhältnisse dazu führen würden, dass die Protektion regelhaft überfahren werde und damit neue Gefahrenstellen auf der Fahrbahn entstehen würden.
Stattdessen wurde hier die Roteinfärbung des Radfahrstreifens auf gesamter Länge beschlossen, durch die die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs erhöht und ein versehentliches Überfahren der Radverkehrsanlage verhindert werden soll.
Die UKO hat in ihrer Sitzung am 25.08.2025 diverse kurz- bis mittelfristig umsetzbare Maßnahmen beschlossen, die die Verkehrssicherheit für Radfahrer in dieser Kreuzung erhöhen und die als geeignet und angemessen erachtet wurden, um hier Unfälle mit Radfahrern noch weiter zu minimieren. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist bereits erfolgt. Nach Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird die weitere Unfallentwicklung im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle engmaschig überwacht. Sollte hier anhand der Unfalllage festgestellt werden, dass die getroffenen Maßnahmen keine ausreichende Wirkung entfalten, können weitere Maßnahmen geprüft werden.
Die in der Drucksache aufgeführten Änderungswünsche bezüglich der Schaltung der LZA sowie bauliche Ausgestaltungen in den Zufahrtsbereichen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) teilt am 16.12.2025 Folgendes mit:
Eine getrennte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs am genannten Knotenpunkt ist aus verkehrstechnischen Gründen derzeit leider nicht umsetzbar. Die aktuelle Fahrstreifenaufteilung ermöglicht keine signaltechnische Anpassung und wäre daher nur im Rahmen einer umfassenden baulichen Umgestaltung des gesamten Knotens möglich.
Der Knoten ist bereits im Fokus der zentralen Unfallkommission Hamburg, die nach intensiver Betrachtung Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduzierung des Unfallgeschehens erarbeitet hat. Diese Maßnahmen werden mit entsprechender Straßenverkehrsbehördlicher Anordnung umgesetzt. Bevor weitere Maßnahmen geprüft werden, ist die Entwicklung des Unfallgeschehens und die Wirksamkeit der bereits durch die Unfallkommission beschlossenen Maßnahmen zu prüfen. Siehe hierzu die Stellungnahme der Verkehrsdirektion 5 vom 25.11.2025.
Das Bezirksamtteilt am 18.12.2025 Folgendes mit:
Die von der UKO angeordneten Anpassungen an den Markierungen wurden bereits umgesetzt.
Der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde hat sich in seiner Sitzung am 20.01.2026 mit den Stellungnahmen befasst und teilt mit, dass die Maßnahmen aus Sicht des Regionalausschusses unzureichend und schärfere Maßnahmen gewünscht sind.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 04.02.2026 mit den Stellungnahmen befasst und hierzu wie folgt Stellung genommen:
Der Ausschuss bemängelt, dass im Fazit auf die realisierte Gefahrenlage abgestellt wird und nicht durch die Maßnahmen abgezielte Verhinderung einer potenziellen Gefahrenlage; die Bezugspunkte seien falsch. Es wird eine Neubewertung vor dem Hintergrund der Gefahrenlage vorgenommen und nicht ein Rückschluss auf faktisch realisierten Unfällen auf das Potenzial vorgenommen wird und geeignete Maßnahmen sinnvoller wären.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Stellungnahme ergänzt durch einen Antrag der SPD-Fraktion welcher wie folgt lautet:
Die Empfehlung nach § 27 BezVG ist nicht beantwortet, weil dort auf die Sach- und Rechtslage in Punkt b hingewiesen wird. Die Sach- und Rechtslage ist nicht umfänglich erörtert. In der Stellungnahme der BVM, wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die getrennte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs aus Verkehrstechnischen Gründen nicht umsetzbar sei, dort steht nicht, welche verkehrstechnische Änderung theoretisch möglich sein könnten, um die Lage einzusetzen. Es wird im Grunde mit einer baulichen Maßnahme argumentiert, um das theoretisch denkbare abschlägig zu beschreiben; das war nichtder Auftrag der BVM. Es sollte die Rechts- und die Sachlage dargestellt werden. Ob eine Bauliche Maßnahme erfolgen soll oder nicht ist eine davon getrennte Frage.
Der Ausschuss erbittet eine erneute Bewertung nach § 27 Abs. 3 BezVG.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat der Stellungnahme einschließlich des Antrags in seiner Sitzung am 04.02.2026 einstimmig zugestimmt.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) teilt mit Schreiben vom 19.03.2026 Folgendes mit:
Der Beschluss geht von einer nicht zutreffenden Sach- und Rechtslage aus. Der Petitumspunkt 2b des ursprünglichen Beschlusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte aus Drs. 23-1068 richtet sich schon gemäß dem Text des Petitumspunkt 2b nur an die Straßenverkehrsbehörde. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ist nicht die Straßenverkehrsbehörde, weshalb lediglich Petitumspunkt 2c eine Empfehlung gem. § 27 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) an die BVM adressiert.
Im Rahmen des Empfehlungsrechts aus § 27 Absätze 1 und 2 BezVG müssen die adressierten Fachbehörden mitteilen, ob und in welcher Form die Empfehlung Berücksichtigung findet. Dies ist durch die Stellungnahme vom 16. Dezember 2025 erfolgt. Bezirksversammlungen können keine Aufträge an Fachbehörden stellen.
Eine Erörterung der Sach- und Rechtslage ist nur in § 27 Absatz 3 BezVG vorgesehen. Die BVM ist jedoch nicht vom Anwendungsbereich des § 27 Absatz 3 BezVG umfasst, da diese Norm nur für die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde gilt. Diese Behörde ist vorliegend die Behörde für Inneres und Sport.
Ungeachtet des Vorstehenden, konkretisiert die BVM die Stellungnahme wie folgt:
Eine getrennte Signalisierung der rechtsabbiegenden Fahrzeuge ist gemäß RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen der FGSV) nur zulässig, wenn für den Abbiegeverkehr ein eigener Fahrstreifen zur Verfügung steht, der durch Markierungen von den anderen Fahrtrichtungen abgetrennt ist. Das ist in beiden Zufahrten des Hammer Steindamms nicht gegeben: In beiden Fällen ist ein überbreiter Fahrstreifen vorhanden (in der nördlichen Zufahrt zusätzlich durch Richtungspfeile markiert), der rechtlich als gemeinsamer Fahrstreifen zu werten ist (StVO). Die Fahrstreifenbreite hier reicht nicht aus, um jeweils zwei durch Markierung getrennte Fahrstreifen vorzusehen. Eine getrennte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs scheidet somit verkehrstechnisch aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten aus. Um eine verkehrstechnische Trennung der Signalisierung zu erzielen, wäre eine bauliche Umgestaltung des Straßenquerschnittes erforderlich.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt bezüglich des bemängelten Fazits ergänzend mit Schreiben vom 02.04.2026 wie folgt Stellung:
Die in der Zwischenzeit umgesetzten Maßnahmenbeschlüsse der Unfallkommission sind auf der Grundlage einer genauen Analyse der Verkehrsunfalllage in diesem Knoten getroffen worden. Dazu wurden die Unfälle der letzten drei Jahre ausgewertet und eingehend betrachtet. Auf Grundlage des Ergebnisses wurden in diesem Fachgremium Maßnahmen beschlossen, die aus Sicht der Mitglieder der UKO sowohl geeignet als auch angemessen und durchsetzbar sind, sowie einer potenziellen Gefahrenlage entgegenwirken sollen.
Die Unfallkommission setzt sich aus Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger zusammen.
Die Arbeitsweise der Unfallkommission orientiert sich dabei eng an dem wissenschaftlich fundierten Regelwerk zur Bearbeitung von Unfallhäufungsstellen, dem Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko).
Dieses gibt unter anderem auch vor, dass von der UKO beschlossene und umgesetzte Maßnahmen danach hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen sind. Eine erste Überprüfung der Wirksamkeit kann und wird gemäß des genannten Merkblattes nach einem Jahr vorgenommen werden.
Wie bereits in der letzten Stellungnahme mitgeteilt, erfolgt zusätzlich auch weiterhin eine engmaschige Überwachung. Sollten sich in der Zwischenzeit gravierende Änderungen in der Unfalllage oder Hinweise auf objektive Gefahrenlagen ergeben, die ein vorzeitiges Eingreifen erforderlich machen würden, würde dies von der Straßenverkehrsbehörde/Polizei veranlasst werden.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten
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