23-1068.2

Kreuzung Sievekingsallee/ Hammer Steindamm: Sofortige Maßnahmen für mehr Sicherheit für Radfahrende!

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 20.01.2026 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.1

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1068 mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion - zugestimmt.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 16.10.2025 mehrheitlich -gegen die Stimmen der AfD-Fraktion- bestätigt.

Im Kreuzungsbereich Hammer Steindamm/Sievekingsallee kommt es immer wiedergefährlichen Verkehrssituationen zwischen Fußngern, Radfahrenden und abbiegenden PKW und LKW: An der Ampel Hammer Steindamm wartende oder anfahrende Radfahrende werden häufig übersehen und beim Abbiegen erheblich gefährdet besonders durch LKWs. Am 24. Juli 2025 ist eine Radfahrerin an dieser Stelle tödlich verunglückt.

Bereits seit Monaten setzt sich die Koalition für eine Überplanung dieses Kreuzungsbereichs ein. Leider scheiterten diese Bemühungen an einer abweichenden Gefahrenprognose der Fachbehörden. Nach dem tödlichen Unfall aus dem Juli 2025 muss diese Prognose dringend korrigiert werden. Um solchen tragischen Vorfällen künftig vorzubeugen, müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Vor diesem Hintergrund möge durch die zuständigen Stellen geprüft werden:

1. Soweit der nachfolgende Maßnahmenkatalog für den Hammer Steindamm in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts fällt, möge eine eigenständige Prüfung der Maßnahmen durch das Bezirksamt erfolgen und dem KUMS über Aufwand berichtet werden,

2. soweit der nachfolgende Maßnahmenkatalog in den Zuständigkeitsbereich einer Fachbehörde fällt,

a. ge das Bezirksamt die Prüfung der Maßnahmen mit der jeweils zuständigen Fachbehörde koordinieren und die Einschätzung an den KUMS zur Beschlussfassung und den Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde zur Kenntnis zu übersenden,

b. wird r die Fälle der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungsbefugnisse die zuständige Straßenverkehrsbehörde hiermit gem. § 27 Abs. 3 BezVwG-HH angefordert, zu den nachfolgenden Maßnahmen in der nächsten Sitzung des Regionalausschusses Hamm/Horn/Borgfelde inchlicher und rechtlicher Weise Stellung zu beziehen und diese Stellungnahme schriftlich dem KUMS zu übersenden

c. gen die nachfolgenden Maßnahmen als Empfehlung i.S.v. § 27 Abs. 1 BezVwG-HH an die zuständige Fachbehörde verstanden werden.

Auf dem Hammer Steindamm mögen in beiden Fahrtrichtungen vor der Einmündung in die Sievekingsallee folgende Maßnahmen geprüft werden (s. Abbildung 1):

  1. Lichtsignalanlage:
    • Eine separate Ampelschaltung schaffen für die rechtsabbiegenden Fahrzeuge vom Hammer Steindamm auf die Sievekingsallee
    • Rot-Grün-Schaltung aus beiden Richtungen parallelisieren
  1. Bauliche Maßnahmen:
    • Die Einbringung zur Abgrenzung der Fahrradspur zur Fahrspur durch am Boden befestigte Leitschwellen aus Hartgummi oder anderem geeigneten Material auf jeweils 15 Metern vor der Kreuzung sowie eine Pylone an der Haltelinie für die Fahrzeuge (s. Abbildung 2)
    • Die Prüfung zur Befestigung von Bodenleuchten entlang der Abgrenzung (wie sie derzeit in der Hafencity getestet werden Kreuzung Am Sandtorkai/Großer Grasbrook; s. Abbildung 3)
    • Auf beiden Seiten eine Rückversetzung der Haltelinien für die Kraftfahrzeuge in den Hammer Steindamm hinein, also weiter entfernt von der Kreuzung. (Die Radfahrenden erhalten dadurch einen zeitlichen Vorsprung und werden dadurch besser gesehen bei der Überquerung der Kreuzung)
    • Ein gelbes Blinklicht als Hinweis auf Grünphasen von Radfahrenden und fußgehende Personen als Ergänzung der Lichtsignalanlage,

Abbildungen:

Abbildung 1

Kreuzung Sievekingsallee/Hammer Steindamm mit allen baulichen Veränderungen

Karte: Geoportal.hamburg


Abbildung 2

Abgrenzung der Fahrradspur durch am Boden befestigte Leitschwellen aus Hartgummi sowie eine Pylone an der Haltelinie für die Fahrzeuge


Quelle: Henrik Peschel

Abbildung 3

Befestigung von Bodenleuchten entlang der Abgrenzung (wie sie derzeit in der Hafencity getestet werden Kreuzung Am Sandtorkai/Großer Grasbrook

Anmerkungen: Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/diese-kleinen-leuchten-schuetzen-ab-sofort-hamburgs-radfahrer/#google_vignette

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) teilt am 26.11.2025 Folgendes mit:

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt als Geschäftsführung der zentralen Unfallkommission wie folgt Stellung:

  1. Vorbemerkung

Die Kreuzung Hammer Steindamm / Sievekingsallee wurde in der Sitzung der zentralen Unfallkommission (UKO) am 25.08.2025 betrachtet. Zuvor war der Knoten zuletzt im März 2022 im selben Gremium behandelt worden.

Die aktuelle Unfalllage im Knoten ist nach wie vor vergleichsweise niedrig. In der Betrachtung der letzten drei Jahre ereigneten sich 2 Abbiegeunfälle in der westlichen und 1 Abbiegeunfall in der östlichen Furt, bei denen der Radfahrer durch einen rechtsabbiegenden KFZ-Führer übersehen wurde. In den Zufahrten Hammer Steindamm Nord und Hammer Steindamm Süd ereigneten sich auf der Strecke vor der Kreuzung keine Verkehrsunfälle mit Radfahrern.

Anlässlich des tödlichen Verkehrsunfalles mit Radfahrbeteiligung wurden jedoch die Radverkehrsanlagen einer eingehenden Prüfung unterzogen und es wurden diverse Maßnahmen betrachtet und diskutiert.

  1. Ausgangslage

Hammer Steindamm Nord:

Der Radfahrstreifen hat eine untermaßige Breite von 1,80m. Die Haltlinie für den Radfahrer befindet sich 1,60m versetzt zur Haltlinie des Kfz-Verkehrs.

Der Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr ist überbreit und mit Pfeilmarkierungen Geradeaus und Rechts versehen. Fahrzeuge stellen sich hier nebeneinander auf.

Linksabbiegen ist nicht erlaubt.

Hammer Steindamm Süd:

Radfahrer fahren auf einem Schutzstreifen, dieser wird kurz vor der Lichtzeichenanlage (LZA) zum Radfahrstreifen. Die Breite beträgt 1,70m, damit ist dieser ebenfalls untermaßig.

Kfz haben einen verschwenkten etwas überbreiten Fahrstreifen.

Die Haltlinie für Radfahrer befindet sich auf gleicher Höhe mit der Haltlinie des Kfz -Verkehrs.

Sievekingsallee Ost:

Auch in diesem Bereich befindet sich die Haltlinie der Radfahrer auf gleicher Höhe mit der der drei Kfz-Fahrstreifen, so dass sich der Radfahrer, der vor der roten LZA wartet, ggf. im Sichtschatten des rechtsabbiegenden Kfz befindet.

  1. Beschlüsse der UKO

In den Zufahrten Hammer Steindamm Nord und Süd und in der Zufahrt Sievekingsallee Ost wird die Haltlinie für den Kfz-Verkehr gegenüber der des Radfahrers um 3 Meter zurückversetzt. Dies ist ohne technische Änderungen in der LZA möglich und deshalb kurzfristiger umsetzbar. Im Hammer Steindamm Süd wird der Kfz-Fahrstreifen verschmälert und dafür ein regelkonformer Radfahrstreifen eingerichtet. Der Radfahrstreifen im Hammer Steindamm Nord wird ab der Fahrbahnaufweitung rot eingefärbt.

Geprüft wurde weiterhin, ob der überbreite Kfz-Fahrstreifen im Hammer Steindamm Nord einstreifig ausgebildet werden kann, damit der untermaßige Radfahrstreifen verbreitert werden kann. Dies ist nicht möglich, da der Verkehr über nur einen Fahrstreifen nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden kann (Auslastungsgrad von 97 %).

Weiterhin wurde geprüft, ob zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Fahrbahn eine Protektion ergänzt werden kann.

Die UKO kam zu dem Ergebnis, dass die Ergänzung einer Protektion lediglich auf regelkonformen Radverkehrsanlagen in Betracht komme, da die vorliegenden Platzverhältnisse dazu führen würden, dass die Protektion regelhaft überfahren werde und damit neue Gefahrenstellen auf der Fahrbahn entstehen würden.

Stattdessen wurde hier die Roteinfärbung des Radfahrstreifens auf gesamter Länge beschlossen, durch die die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs erhöht und ein versehentliches Überfahren der Radverkehrsanlage verhindert werden soll.

  1. Fazit

Die UKO hat in ihrer Sitzung am 25.08.2025 diverse kurz- bis mittelfristig umsetzbare Maßnahmen beschlossen, die die Verkehrssicherheit für Radfahrer in dieser Kreuzung erhöhen und die als geeignet und angemessen erachtet wurden, um hier Unfälle mit Radfahrern noch weiter zu minimieren. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist bereits erfolgt. Nach Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird die weitere Unfallentwicklung im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle engmaschig überwacht. Sollte hier anhand der Unfalllage festgestellt werden, dass die getroffenen Maßnahmen keine ausreichende Wirkung entfalten, können weitere Maßnahmen geprüft werden.

Die in der Drucksache aufgeführten Änderungswünsche bezüglich der Schaltung der LZA sowie bauliche Ausgestaltungen in den Zufahrtsbereichen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) teilt am 16.12.2025 Folgendes mit:

Eine getrennte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs am genannten Knotenpunkt ist aus verkehrstechnischen Gründen derzeit leider nicht umsetzbar. Die aktuelle Fahrstreifenaufteilung ermöglicht keine signaltechnische Anpassung und wäre daher nur im Rahmen einer umfassenden baulichen Umgestaltung des gesamten Knotens möglich.

Der Knoten ist bereits im Fokus der zentralen Unfallkommission Hamburg, die nach intensiver Betrachtung Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduzierung des Unfallgeschehens erarbeitet hat. Diese Maßnahmen werden mit entsprechender Straßenverkehrsberdlicher Anordnung umgesetzt. Bevor weitere Maßnahmen geprüft werden, ist die Entwicklung des Unfallgeschehens und die Wirksamkeit der bereits durch die Unfallkommission beschlossenen Maßnahmen zu prüfen. Siehe hierzu die Stellungnahme der Verkehrsdirektion 5 vom 25.11.2025.

Das Bezirksamtteilt am 18.12.2025 Folgendes mit:

Die von der UKO angeordneten Anpassungen an den Markierungen wurden bereits umgesetzt.

Petitum/Beschluss

Es wird um Kenntnisnahme ggf. Stellungnahme für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AVM) gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Hamm-Nord Hammerbrook Hohenfelde Hamm Sievekingsallee

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.