23-1638.1

Konsequente Entfernung unerlaubt abgestellter Müllcontainer im öffentlichen Raum

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 26.05.2026 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.4

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1638 einstimmig zugestimmt.

Im öffentlichen Raum im Stadtteil Billstedt werden wiederholt Müllcontainer auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen abgestellt.

Konkret betrifft dies derzeit die Standorte:

- „Am Alten Zoll“ (ohne Hausnummer), gegenüber der zweiten Ausfahrt aus dem EKZ Billstedt

- Schiffbeker Weg 14

Nach geltender Rechtslage stellt das Abstellen von Müllcontainern auf öffentlichen Flächen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Dies gilt auch für Gewerbebetriebe und Gastronomiebetriebe. Ohne entsprechende Erlaubnis handelt es sich regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit.

Das Abstellen von Müllcontainern auf Gehwegen führt zu verschiedenen Problemen. Dazu zählen insbesondere Einschränkungen der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit, Beeinträchtigungen des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität sowie mögliche hygienische Risiken und Schädlingsbefall. Ferner entsteht eine Ungleichbehandlung gegenüber Betrieben, die die erforderlichen Genehmigungen einholen und die geltenden Vorschriften einhalten.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Die zuständige Stelle wird gebeten, die Standorte Am Alten Zoll“ (gegenüber der zweiten Ausfahrt des EKZ Billstedt) und Schiffbeker Weg 1 hinsichtlich des Vorliegens einer Sondernutzungserlaubnis zu überprüfen.
  2. Sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt, wird die zuständige Stelle gebeten, die unverzügliche Entfernung der dort abgestellten Müllcontainer zu veranlassen.
  3. Bei festgestellten Verstößen wird die zuständige Stelle gebeten, die erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich möglicher Bußgeldverfahren, einzuleiten.
  4. Der Regionalausschuss Billstedt ist über die Ergebnisse der Prüfung sowie über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 22.05.2026 wie folgt Stellung:

Eine Überprüfung der nachstehenden Standorte durch den Bezirklichen Kontrolldienst (BKD)hrtezu folgenden Ergebnissen:

Am Alten Zoll (ohne Hausnummer) gegenüber der zweiten Ausfahrt aus dem EKZ Billstedt

Auf der öffentlichen Wegefläche standen 4llcontainer. Der Verantwortliche wurde vor Ort über die Rechtslage informiert und aufgefordert, die Müllcontainer von der öffentlichen Wegefläche zu entfernen. Dieser Aufforderung ist der Verantwortliche umgehend nachgekommen.

Schiffbeker Weg 14

Es konnten keine Mülltonnen festgestellt werden.

Der Bezirkliche Kontrolldienst wird gebeten, eine weitere Kontrolle durchzuführen, um die Wirksamkeit der Ansprache zu überprüfen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Billstedt Schiffbeker Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.