Konsequente Entfernung unerlaubt abgestellter Müllcontainer im öffentlichen Raum
Letzte Beratung: 26.05.2026 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.4
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1638 einstimmig zugestimmt.
Im öffentlichen Raum im Stadtteil Billstedt werden wiederholt Müllcontainer auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen abgestellt.
Konkret betrifft dies derzeit die Standorte:
- „Am Alten Zoll“ (ohne Hausnummer), gegenüber der zweiten Ausfahrt aus dem EKZ Billstedt
- Schiffbeker Weg 14
Nach geltender Rechtslage stellt das Abstellen von Müllcontainern auf öffentlichen Flächen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Dies gilt auch für Gewerbebetriebe und Gastronomiebetriebe. Ohne entsprechende Erlaubnis handelt es sich regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit.
Das Abstellen von Müllcontainern auf Gehwegen führt zu verschiedenen Problemen. Dazu zählen insbesondere Einschränkungen der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit, Beeinträchtigungen des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität sowie mögliche hygienische Risiken und Schädlingsbefall. Ferner entsteht eine Ungleichbehandlung gegenüber Betrieben, die die erforderlichen Genehmigungen einholen und die geltenden Vorschriften einhalten.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 22.05.2026 wie folgt Stellung:
Eine Überprüfung der nachstehenden Standorte durch den Bezirklichen Kontrolldienst (BKD) führtezu folgenden Ergebnissen:
Am Alten Zoll (ohne Hausnummer) gegenüber der zweiten Ausfahrt aus dem EKZ Billstedt
Auf der öffentlichen Wegefläche standen 4 Müllcontainer. Der Verantwortliche wurde vor Ort über die Rechtslage informiert und aufgefordert, die Müllcontainer von der öffentlichen Wegefläche zu entfernen. Dieser Aufforderung ist der Verantwortliche umgehend nachgekommen.
Schiffbeker Weg 14
Es konnten keine Mülltonnen festgestellt werden.
Der Bezirkliche Kontrolldienst wird gebeten, eine weitere Kontrolle durchzuführen, um die Wirksamkeit der Ansprache zu überprüfen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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