Konsequente Entfernung unerlaubt abgestellter Müllcontainer im öffentlichen Raum (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)
Im öffentlichen Raum im Stadtteil Billstedt werden wiederholt Müllcontainer auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen abgestellt.
Konkret betrifft dies derzeit die Standorte:
- „Am Alten Zoll“ (ohne Hausnummer), gegenüber der zweiten Ausfahrt aus dem EKZ Billstedt
- Schiffbeker Weg 14
Nach geltender Rechtslage stellt das Abstellen von Müllcontainern auf öffentlichen Flächen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Dies gilt auch für Gewerbebetriebe und Gastronomiebetriebe. Ohne entsprechende Erlaubnis handelt es sich regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit.
Das Abstellen von Müllcontainern auf Gehwegen führt zu verschiedenen Problemen. Dazu zählen insbesondere Einschränkungen der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit, Beeinträchtigungen des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität sowie mögliche hygienische Risiken und Schädlingsbefall. Ferner entsteht eine Ungleichbehandlung gegenüber Betrieben, die die erforderlichen Genehmigungen einholen und die geltenden Vorschriften einhalten.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
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