23-1638

Konsequente Entfernung unerlaubt abgestellter Müllcontainer im öffentlichen Raum (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Im öffentlichen Raum im Stadtteil Billstedt werden wiederholt Müllcontainer auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen abgestellt.

Konkret betrifft dies derzeit die Standorte:

- „Am Alten Zoll“ (ohne Hausnummer), gegenüber der zweiten Ausfahrt aus dem EKZ Billstedt

- Schiffbeker Weg 14

Nach geltender Rechtslage stellt das Abstellen von Müllcontainern auf öffentlichen Flächen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Dies gilt auch für Gewerbebetriebe und Gastronomiebetriebe. Ohne entsprechende Erlaubnis handelt es sich regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit.

Das Abstellen von Müllcontainern auf Gehwegen führt zu verschiedenen Problemen. Dazu zählen insbesondere Einschränkungen der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit, Beeinträchtigungen des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität sowie mögliche hygienische Risiken und Schädlingsbefall. Ferner entsteht eine Ungleichbehandlung gegenüber Betrieben, die die erforderlichen Genehmigungen einholen und die geltenden Vorschriften einhalten.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Die zuständige Stelle wird gebeten, die Standorte „Am Alten Zoll“ (gegenüber der zweiten Ausfahrt des EKZ Billstedt) und Schiffbeker Weg 1 hinsichtlich des Vorliegens einer Sondernutzungserlaubnis zu überprüfen.
  2. Sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt, wird die zuständige Stelle gebeten, die unverzügliche Entfernung der dort abgestellten Müllcontainer zu veranlassen.
  3. Bei festgestellten Verstößen wird die zuständige Stelle gebeten, die erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich möglicher Bußgeldverfahren, einzuleiten.
  4. Der Regionalausschuss Billstedt ist über die Ergebnisse der Prüfung sowie über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Lokalisation Beta
Billstedt

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