21-0032

Justizvollzug Hamburg 2020: Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs - Realisierungskonzept zur Jugendanstalt Hamburg - Überführung der JVA Billwerder ins Mieter-Vermieter-Modell

Stellungnahme

Letzte Beratung: 11.07.2019 Hauptausschuss Ö 5.5

Sachverhalt

 

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt folgende Stellungnahme:

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf begrüßt, dass die Justizbehörde Hamburg plant, die Zukunft des Justizvollzuges für Jugendliche in Hamburg langfristig zu sichern. Der Mitteilung an den Senat der Justizbehörde Hamburg zu der Standortverlagerung des geschlossenen und offenen Jugendvollzuges sowie des Jugendarrestes nach Billwerder kann die Bezirksversammlung Bergedorf in folgenden Punkten nicht folgen:

 

1.Die beabsichtigte Einplanung einer Grundfläche von ca. 11.000 qm Grundfläche als "Ausbaureserve" ist weder gegenwärtig noch in der Zukunft für die Bezirksversammlung Bergedorf zu akzeptieren. Durch diese "Ausbaureserve", die in einem Bebauungsplan ggf. gesichert werden würde, könnten in der Zukunft weitere Einrichtungen des Jugendvollzuges an diesem Standort umgesetzt werden. Die jetzt beabsichtigte Verlagerung des geschlossenen und offenen Jugendvollzuges sowie des Jugendarrestes zu den bereits bestehenden Vollzugseinrichtungen für Männer und Frauen führt dazu, dass Billwerder der größte Justizvollzugsstandort Hamburgs werden wird. Eine weitere Vergrößerung dieser Einrichtung ist aus bezirklicher Perspektive in keiner Weise akzeptabel. Aus diesem Grund ist die "Ausbaureserve" im gesamten Umfang (11.000 qm) zu streichen, nicht weiterzuverfolgen und ferner im ggf. erforderlichen Bebauungsplanverfahren nicht umzusetzen.


 

2.Eine Verlagerung des geschlossenen Jugendvollzuges kann dann akzeptiert werden, wenn dieser sich im Wesentlichen im Bereich des gegenwärtigen Planungsumgriffes des Bebauungsplans Billwerder 26 bewegt. Da selbst für diesen Fall die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig werden würde (u.a. Anpassungsnotwendigkeit des Maßes der baulichen Nutzung), könnte in einem entsprechenden Bebauungsplanverfahren geprüft werden, ob in einem sehr geringen Umfang eine Erweiterung des Planungsumgriffes möglich wäre.

 

3.Die Verlagerung des offenen Vollzuges und des Jugendarrestes nach Billwerder wird auf der Grundlage der gegenwärtigen Planung abgelehnt. Sollte die Planung dahingehend angepasst werden, dass die Umsetzung des offenen Vollzuges und des Jugendarrestes im Bereich des gegenwärtigen Planungsumgriffes des Bebauungsplans Billwerder 26 realisierbar ist, so würde diese Umplanung begrüßt werden.

 

 

Begründung:

 

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 11.04.2018 einstimmig die Drucksache 21/12547 "Justizvollzugsfrieden" beschlossen. Die angestrebte Neustrukturierung des Jugendvollzuges mit dem Ziel, diesen zu einem modernen Strafvollzug weiterzuentwickeln, ist zu begrüßen. Allerdings können wir nicht nachvollziehen, dass die Bürgerschaft mit der o.g. Drucksache keine ergebnisoffene Prüfung möglicher Standorte beschlossen hat. Statt dessen wurde der Senat ersucht, "den Neubau  einer  eigenständigen  Jugendanstalt  am  Standort  der  JVA  Billwerder  mit  eigener  Leitung  und  eigenem  Eingang  unter  Aufgabe  des  Standorts  der  JVA  Hahnöfersand  vorrangig  weiterzuverfolgen".

 

Die SPD-Fraktion Bergedorf hat bereits im Vorfeld dieser Mitteilung an den Senat darauf gedrungen, dass jede Standortentscheidung auf einer ergebnisoffenen Prüfung beruhen muss. Die SPD hat im Regionalausschuss noch einmal im März 2019 die Justizbehörde aufgefordert, die Ergebnisse ihrer Prüfungen vorzulegen. Dem ist die Justizbehörde im Regionalausschuss im April gefolgt. Dabei hat sich jedoch der Eindruck verstärkt, dass eine ergebnisoffene Standortprüfung nicht erfolgt ist.

 

Der nun vorliegende Senatsdrucksachenentwurf versucht, eine nachvollziehbare Abwägung aller fachlichen, haushaltsrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte, die für den Standort Billwerder sprechen, vorzunehmen. Leider wurden die bezirklichen Belange im Allgemeinen und die des Stadtteils Billwerder im Besonderen überhaupt nicht berücksichtigt. Im Zuge der Errichtung der jetzigen JVA Billwerder war den Menschen versprochen worden, dass es keine Erweiterung der JVA außerhalb des Plangebietes Billwerder 26 geben solle. Dieses Versprechen haben der Regionalausschuss und die Bezirksversammlung Bergedorf im April mit der Drucksache 20-1954.02 aufgegriffen und gefordert, "dass keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Unterbillwerder für die Erweiterung der JVA - Billwerder in Anspruch genommen werden". Ebenso wenig wurde offenbar bei der Standortabwägung berücksichtigt, dass der Stadtteil Billwerder aufgrund der Entwicklungen im Quartier im Gleisdreieck Mittlerer Landweg und des geplanten neuen Stadtteils Oberbillwerder sich im Umbruch befindet. Eine ergebnisoffene Standortprüfung hätte diese Faktoren zwingend mit einbeziehen müssen.

 

Schon mit dem B-Plan Billwerder 26 wurden 23,87 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche für den Bau der JVA Billwerder umgewandelt und zum Teil versiegelt. Nun sollen zusätzlich weitere 5,8 Hektar nördlich und östlich der JVA Billwerder für den Bau der Jugendanstalt Billwerder der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entzogen und in nicht unerheblichem Maße versiegelt werden. Das ist umso problematischer, als dass schon für das Gleisdreieck Mittlerer Landweg und künftig auch für den Stadtteil Oberbillwerder weitere Marschflächen in Billwerder versiegelt wurden bzw. werden.


 

Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel, dass weitere 11.000 Quadratmeter für eine mögliche abermalige Erweiterung zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

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Anhänge

 

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Lokalisation Beta
Mittlerer Landweg

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