Hafenpartnerschaft sichtbar machen - Eine Kaohsiungstraße für Hamburg (Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 6.14
Hamburg und Kaohsiung verbindet vieles. Kaohsiung ist mit ca. 2,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern nicht nur die zweitgrößte Stadt Taiwans, sondern auch ein wirtschaftliches Zentrum. Bekannt ist die Kaohsiung weltweit insbesondere durch ihren Hafen, der zu den größten der Welt zählt.
Seit 1999 besteht zwischen dem Hamburger Hafen und dem Hafen Kaohsiung eine Hafenpartnerschaft. Spätestens seitdem bestehen starke wirtschaftliche Beziehungen zwischen den beiden Städten. Im Rahmen dieser Partnerschaft gibt es zudem durch Besuche von Senatoren und Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft einen politischen Austausch.
Diese Partnerschaft wollen wir im Hamburger Straßenbild sichtbar machen.
Die HafenCity ist nicht nur auf Grund ihres Namens prädestiniert, diese Hafenpartnerschaft sichtbar zu machen. Es gibt bereits mehrere Straßen oder Plätze, die nach Städten mit Beziehungen zu Hamburg benannt sind. Hierzu zählen u.a. der Dar-es-Salaam-Platz und die Osakaallee. Zudem gibt es weitere Straßen oder Plätze, die nach ostasiatischen Ländern und Städten benannt sind, wie z.B. die Hongkongstraße oder die Koreastraße.
Besonders geeignet für die Benennung ist der westliche Teil der Stockmeyerstraße, zwischen den Straßen „Am Lohsepark“ und „Oberhafenbaumbrücke“. Er stellt eine direkte Verlängerung der Koreastraße dar. Der Name Stockmeyerstraße bleibt im südlichen Teil des heutigen Verlaufs erhalten. Mit der Umbenennung wird zudem der unübersichtliche Verlauf der heutigen Stockmeyerstraße aufgelöst.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließt, dass geprüft werden möge, den westlichen Teil der heutigen Stockmeyerstraße, oder einen vergleichbaren Ort in der HafenCity, in „Kaohsiungstraße“ umzubenennen.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Umbenennung mit den zuständigen Stellen umzusetzen und die Umbenennung vorzunehmen.
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