22-3566

Genehmigungsverfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; hier: Schlagermove - der Karneval des Nordens

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 28.02.2023 Cityausschuss Ö 7.7

Sachverhalt

 

Der Schlagermove – der Karneval des Nordens findet vom 7. bis 8. Juli 2023 statt.

 

Das konzentrierte Antragsverfahren gem. § 31 SOG ist noch nicht abgeschlossen. Eine Genehmigung ist gegenwärtig zeitlich noch nicht absehbar. Weitere Unterlagen wurden nachgefordert, bevor ein konzentriertes Abstimmungsverfahren mit den zu beteiligenden Fachdienststellen eingeleitet werden kann.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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