Genehmigungsverfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, hier: Hamburger Frühlingsdom 2025
Letzte Beratung: 01.04.2025 Cityausschuss Ö 7.11
Veranstaltung : Hamburger Frühlingsdom 2025
Veranstalter: Behörde für Wirtschaft und Innovation, D-20459 Hamburg
Obige Veranstaltung findet vom 21. März bis 21. April 2025 statt.
Das konzentrierte Antragsverfahren gem. § 31 SOG ist abgeschlossen. Eine entsprechende Genehmigung wurde am 19. März 2025 erteilt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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