Genehmigungsverfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, hier: Hamburger Frühlingsdom 2025
Letzte Beratung: 10.12.2024 Cityausschuss Ö 9.4
Veranstaltung : Hamburger Frühlingsdom 2025
Veranstalter: Behörde für Wirtschaft und Innovation, D-20459 Hamburg
Obige Veranstaltung findet vom 21. März bis 21. April 2025 statt.
Das konzentrierte Antragsverfahren gem. § 31 SOG ist noch nicht abgeschlossen. Eine Genehmigung ist gegenwärtig zeitlich noch nicht absehbar, Gründe zur Ablehnung sind derzeit nicht erkennbar. Weitere Veranstaltungsspezifische Unterlagen, welche erst Veranstaltungsnah erstellt werden können, wurden nachgefordert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen:
Antrag auf Genehmigung
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.