Genehmigungsverfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; hier: Frühlingsdom 2024
Der Frühlingsdom 2024 findet vom 22. März bis 21. April 2024 statt.
Das konzentrierte Antragsverfahren gem. § 31 SOG ist noch nicht abgeschlossen. Eine Genehmigung ist gegenwärtig zeitlich noch nicht absehbar. Weitere Unterlagen wurden nachgefordert, bevor ein konzentriertes Abstimmungsverfahren mit den zu beteiligenden Fachdienststellen eingeleitet werden kann.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.