22-3452

Genehmigungsverfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; hier: Frühlingsdom 2023

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.01.2023
Sachverhalt

 

Der Frühlingsdom 2023 findet vom 24.März bis 23. April 2023 statt.

 

Das konzentrierte Antragsverfahren gem. § 31 SOG ist noch nicht abgeschlossen. Eine Genehmigung ist gegenwärtig zeitlich noch nicht absehbar. Weitere Unterlagen wurden nachgefordert, bevor ein konzentriertes Abstimmungsverfahren mit den zu beteiligenden Fachdienststellen eingeleitet werden kann.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.