Genehmigungsverfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; hier: Frühlingsdom 2023
Der Frühlingsdom 2023 findet vom 24.März bis 23. April 2023 statt.
Das konzentrierte Antragsverfahren gem. § 31 SOG ist noch nicht abgeschlossen. Eine Genehmigung ist gegenwärtig zeitlich noch nicht absehbar. Weitere Unterlagen wurden nachgefordert, bevor ein konzentriertes Abstimmungsverfahren mit den zu beteiligenden Fachdienststellen eingeleitet werden kann.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.