Für den Erhalt des Sozialkaufhauses Spenda Bel "Naturwerkstatt" in Wilhelmsburg! - Mitteilung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt wie folgt Stellung:
Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 d SGB II, die neben der öffentlich geförderten Beschäftigung nach § 16 i SGB II ein wichtiges Instrument des Sozialen Arbeitsmarktes sind, werden ausschließlich aus Bundesmitteln (SGB II) in alleiniger Verantwortung von Jobcenter – team.arbeit.hamburg finanziert. In welchem Umfang diese Instrumente in 2024 eingesetzt werden können, hängt daher entscheidend vom Budget ab, das Jobcenter seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das kommende Jahr zugewiesen wird.
Um vor dem Hintergrund der angekündigten Einsparungen im SGB II den Trägern von AGH frühzeitig ein Höchstmaß an Planungssicherheit für das kommende Jahr zu geben, hat Jobcenter team.arbeit.hamburg entschieden, ab 01. Februar 2024 die Absicherung von 800 AGH-Plätzen zu garantieren und das Antragsverfahren einzuleiten. Damit kann die rechtzeitige Besetzung dieser 800 Plätze durch Zuweisung von Jobcenter team.arbeit.hamburg nach eingehender individueller Beratung der Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger gewährleistet werden. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Budgetzuteilung, soll dann geprüft werden, ob weitere AGH realisiert werden können.
Die durch das Bundesministerium der Finanzen angekündigte Haushaltssperre ist für Förderleistungen nach dem SGB II aufgehoben. Trotz Aufhebung der Haushaltssperre steht die endgültige Verabschiedung des Bundeshaushaltes weiterhin aus, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter zur tatsächlichen Mittelausstattung getroffen werden können.
Daher ist es zum aktuellen Zeitpunkt auch nach wie vor noch nicht möglich, Festlegungen zur genauen Zahl der für 2024 möglichen weiteren AGH bzw. Aussagen über die Fortführung der hier in Rede stehenden AGH-Plätze zu treffen. Es ist jedoch weiterhin vorgesehen, bis zu 25 % des Eingliederungsbudgets für die Maßnahmen des sozialen Arbeitsmarktes bereitzustellen.
Auf Grund der Fokussierung auf das arbeitsmarktpolitisch wirksamere und für die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sowie für die Arbeitgeber attraktivere Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II und der allgemeinen Kostenentwicklung im Bereich des SGB II wird es jedoch voraussichtlich nicht möglich sein, dass alle bestehenden 1.600 AGH-Plätzte fortgeführt werden können.
Jobcenter team.arbeit.hamburg steht zu den weiteren Entwicklungen in einem engen Austausch mit der Sozialbehörde und der Agentur für Arbeit.
Sobald die Rahmenbedingungen zuverlässig vorliegen, werden die betroffenen Träger kurzfristig informiert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.