Erhalt der sozialen Arbeitsplätze (Arbeitsgelegenheiten) im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.08.2021
Letzte Beratung: 15.11.2021 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 14.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.08.2021 anliegende Drucksache 21-2217B beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 18.10.2021 wie folgt Stellung genommen:
Die Vergabe der Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II obliegt Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), da die Finanzierung dieser Angebote vollständig aus dem Eingliederungstitel und damit aus Bundesmitteln erfolgt. Die AGH wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens von Jobcenter bewertet und ausgewählt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass viele bewährte Projekte in der Stadt fortgeführt werden können. Jedoch sind auch bei einigen Trägern Veränderungen als Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zu verzeichnen.
Die Sozialbehörde hat den besonders betroffenen Trägern Gespräche angeboten – so auch den Trägern KoALA e.V. und Nutzmüll e.V.
Im Ergebnis wurde mit beiden Trägern eine Umstellung ihrer Projekte von AGH-Beschäftigten auf das Instrument § 16i SGB II vereinbart. Für KoALA e.V. soll die Anzahl der nach § 16 i SGB II bereits aus Bundes- und ergänzend aus Landesmitteln geförderte Arbeitsverhältnisse bei La Cantina aufgestockt werden. Auch bei Nutzmüll e.V. ist eine Erhöhung der dort bereits geförderte Arbeitsverhältnisse nach § 16 i SGB II am Standort Altona verabredet, die aus Mitteln der Sozialbehörde und des Europäischen Sozialfonds (ESF) flankierend gefördert werden.
Darüber hinaus plant Hamburg weitere zusätzlich 100 nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse stadtweit bei Trägern zu fördern, die zur Stärkung der sozialen und ökologischen Infrastruktur in den Stadtteilen genutzt werden können. Hier können sich die Träger auch mit weiteren Projekten bewerben. Die öffentliche Ausschreibung soll kurzfristig erfolgen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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