21-4561.1

Fördergebiet Billstedt-Zentrum (Sanierungsgebiet) - Einsetzung eines Sanierungsbeirats Billstedt-Zentrum hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses Ost vom 08.11.2018

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss Ost hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 der Vorlage Drs. Nr. 21-4561 einstimmig zugestimmt. Die Fraktionen haben sich vorbehalten, zur Sitzung der Bezirksversammlung ggf. noch Ergänzungen bzw. Spezifizierungen vorzunehmen.

 

Die Bezirksversammlung hat sich in ihrer Sitzung am 25.10.2018 mit der Vorlage Drs. Nr. 21-4561 befasst und diese einstimmig zur erneuten Beratung und Beschlussfassung in den Stadtentwicklungsausschuss Ost überwiesen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss Ost hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2018 nochmals ausführlich mit der Thematik befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, bei der Einsetzung des Sanierungsbeirates Zentrum Billstedt auf Basis der nachfolgend beschriebenen fachlich erforderlichen Struktur vorzugehen.

 

 

Hintergrund

 

Mit Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 09. Mai 2017 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 19.05.2017) ist das ‚Zentrum Billstedt‘ als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB förmlich festgelegt worden. Zuständig und verantwortlich für Koordinierung, Durchführung und Steuerung des Sanierungsverfahrens ist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) im Bezirksamt Hamburg-Mitte.

 

Den Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums bildet das Integrierte Entwicklungskonzept Billstedt-Zentrum (IEK) mit Maßnahmenplan und Städtebaulichem Rahmenplan, das durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Jahr 2017 mit breiter Beteiligung erarbeitet wurde.


 

Für das Sanierungsverfahren wurden drei Leitziele herausgearbeitet:

 

  • Stärkung der Versorgungsfunktion und Entwicklung des Billstedter Zentrums zu einem belebten und attraktiven Mittelpunkt
  • Qualifizierung als Wohnstandort durch gezielte Modernisierung des Wohnungsbestandes und den Ausbau eines differenzierten Wohnungsangebots in Verbindung mit einem zeitgemäßen und bedarfsgerechten Wohnungsneubau
  • Steigerung der Aufenthaltsqualität durch attraktive (halb-)öffentliche Räume.

 

 

Sanierungsbeirat Billstedt-Zentrum

 

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und lokaler Akteure ist ein zentrales und kostitutives Element der Integrierten Stadtteilentwicklung und bezogen auf städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in § 137 BauGB als gemeindliche Aufgabe gesetzlich verankert.

 

Zur Sicherung der Mitwirkung der relevanten Akteure am Entwicklungsprozess soll im Fördergebiet Billstedt-Zentrum ein Sanierungsbeirat durch die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auf Basis der nachfolgend beschriebenen fachlich erforderlichen Struktur und Vorgehensweise gemäß der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses Ost eingesetzt werden.

 

Zum Erreichen der Leitziele der Gebietsentwicklung bedarf es im Fördergebiet einer engen Zusammenarbeit mit den Schlüsselakteuren und Stakeholdern aus den Haupthandlungs-feldern Einzelhandel/Versorgung, Wohnen und öffentlicher Raum.

Dabei kann an die bisherige Arbeit und die umfänglichen Beteiligungsprozesse im über-greifenden Stadtteilentwicklungsverfahren Billstedt-Horn zur städtebaulichen, ökonomischen und infrastrukturellen Entwicklung des Zentrums und an die breite Akteurslandschaft im Zentrum mit zahlreichen sozialen, kulturellen und Bildungseinrichtungen angeknüpft werden.

 

Auf großes Interesse stießen jüngst bei Eigentümerinnen und Eigentümern die Informationsveranstaltungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Hieraus ergaben sich zahlreiche weitere Kontakte, die in Beratungsgespräche zum Umgang mit dem baulichen Bestand hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen bis hin zu Fragen von Neubaumöglichkeiten als auch über mögliche Förderungen mündeten.

 

Diese Kontakte sollen bei der Besetzung des Sanierungsbeirates genutzt werden.

 

Aufgaben und Rolle des Sanierungsbeirates

  • Erörtern von Entwicklungsprozessen und Problemlösungen der Sanierung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einordnung der Vertreterinnen und Vertreter
  • Formulieren von Empfehlungen für die Beratung und Entscheidung im fachlich zuständigen Stadtentwicklungsausschuss-Ost (vgl. Drs. 21-3865.1 vom 21.03.2018)
  • Aufgreifen aktueller Themen der Quartiersentwicklung und Begleiten von Projekten der Stadtteilentwicklung
  • Beratung und Entscheidung zu Projektanträgen an den Verfügungsfonds.

 

Abgrenzung zu laufenden Verfahren

  • Der Fokus liegt auf Themen innerhalb des räumlich abgegrenzten Sanierungsverfahrens. Themen außerhalb des Sanierungsgebietes werden an den Entwicklungsraum Billstedt-Horn weitergeleitet, um Doppelbefassungen zu vermeiden.
  • Mögliche Projekte der hamburgischen Leitplanung ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille‘ werden aus Quartierssicht konstruktiv-kritisch begleitet; ggf. werden beratende Stellungnahmen eingebracht.

 

Vorschlag für die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates

Die Begleitung, Beratung und Steuerung des Beirates und zugleich die Schnittstelle in das Bezirksamt Hamburg-Mitte liegt bei der Gebietskoordinatorin der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (ständiges Mitglied des Beirates).

 

Die Zusammensetzung des künftigen Sanierungsbeirates wird an den Leitzielen und Rahmenbedingungen der Sanierung ausgerichtet. Vertreten sind Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende, Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümer, lokale Einrichtungen und lokale Verbünde. Die Fraktionen der Bezirksversammlung entsenden ebenfalls Vertreterinnen bzw. Vertreter. Zusätzlich werden in beratender Expertenfunktion gesondert Vertreterinnen und Vertreter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR), des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS), der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und des Polizeikommissariats (PK 42) als ständige Mitglieder benannt.

 

Insbesondere sollen die bereits Aktiven, Multiplikatoren und Stakeholder als künftige Partnerinnen und Partner der Zentrumsentwicklung einbezogen werden. Für die Gewerbetreibenden, die Grundeigentümer/innen (mit Ausnahme der privaten Einzeleigentümer/-innen), die Einrichtungen und die Verbünde werden Mitgliedschaften nach vorheriger Abfrage durch das Fachamt SL direkt benannt, ebenso für MR/ VS/ SRH und das PK. Die Bewohner/-innen und privaten Einzeleigentümer/-innen sollen nach öffentlichem Aufruf ausgelost werden.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/innen werden für zunächst drei Jahre eingesetzt. Struktur und Arbeitsweise des Beirates sind je nach Aufgabenstellung in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem Stadtentwicklungsausschuss Ost veränderbar.


Zusammensetzung des Sanierungsbeirates Billstedt-Zentrum (NEU)

Vorschlag nach 2. Erörterung im Stadtentwicklungsausschuss Ost am 08.11.2018

 

Je nach Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme im Rahmen der Abfrage durch
das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung kann die Zahl verringert werden.

 

Nr.

Gruppe

Personen oder Institutionen

(je 1 Vertreter / 1 Stellvertreter)

1

SPD

N.N. (werden benannt)

2

GRÜNE

N.N. (werden benannt)

3

CDU

N.N. (werden benannt)

4

DIE LINKE

N.N. (werden benannt)

5

AFD

N.N. (werden benannt)

6

Bewohner/-in

Per Losverfahren

7

Bewohner/-in

Per Losverfahren

8

Bewohner/-in

Per Losverfahren

9

Einrichtung / Organisation

Katholische Schule St. Paulus 

10

Einrichtung / Organisation

Moscheeverein Billstedter Hauptstraße

11

Einrichtung / Organisation

HdJ / Elternschule Lorenzenweg

12

Einrichtung / Organisation

Seniorenbeirat / AWO Billstedt

13

Gewerbe (Marktwesen)

Zwei Marktbeschicker

14

Gewerbe (Einzelhandel)

BIGG / ein Einzelhändler (KMU)

15

Gewerbe (Billstedt-Center / Gesundheitswesen)

Centermanagement ECE /
Apotheke bzw. Ärztehaus

16

Gewerbe (Gesundheit übergeordnet)

Gesundheit für Billstedt/Horn / Gesundheitskiosk

17

Grundeigentümer
(sonstige Gesellschaften)

Greve Bau Boden / 4. PMI

18

Grundeigentümer
(Wohnungswirtschaft)

z. B. Hansa, Bergedorf-Bille, Nordelbe, SAGA

19

Grundeigentümer
(private Einzeleigentümer)

z. B. aus Billstedter Hauptstraße, Geesttwiete 1-7, Nathstieg
Per Losverfahren

20

Lokaler Verbund

Wir für Billstedt 

21

Lokaler Verbund

Bürgerverein

 

 

 

Begleitung, Steuerung, Beratung

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Gebietskoordinatorin SL4

beratend

MR / VS / SRH

N.N.

beratend

PK (42)

N.N.

beratend

Organisationen für barrierefreie öffentliche Räume und für Mobilitätsfragen

z.B. Hamburger LAG für behinderte Menschen, Fuß e.V., ADFC, ADAC

 

Geschäftsstelle des Beirates: Plankontor

 


Struktur des Sanierungsbeirates Billstedt-Zentrum

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Bestätigung des Beschlusses und Einsetzung des Sanierungsbeirates Zentrum Billstedt auf Basis der fachlich erforderlichen Struktur wie hier beschrieben wird gebeten.