21-4561

Fördergebiet Billstedt-Zentrum (Sanierungsgebiet) - Einsetzung eines Sanierungsbeirats Billstedt-Zentrum

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss Ost hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen.

Die Fraktionen haben sich vorbehalten, zur Sitzung der Bezirksversammlung ggf. noch Ergänzungen bzw. Spezifizierungen vorzunehmen.

Die Bezirksversammlung hat sich in ihrer Sitzung am 25.10.2018 mit der anliegenden Vorlage befasst und diese einstimmig zur erneuten Beratung und Beschlussfassung in den Stadtentwicklungsausschuss Ost überwiesen.

 

 

Hintergrund

 

Mit Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 09. Mai 2017 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 19.05.2017) ist das ‚Zentrum Billstedt‘ als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB förmlich festgelegt worden. Zuständig und verantwortlich für Koordinierung, Durchführung und Steuerung des Sanierungsverfahrens ist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) im Bezirksamt Hamburg-Mitte.

 

Den Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums bildet das Integrierte Entwicklungskonzept Billstedt-Zentrum (IEK) mit Maßnahmenplan und Städtebaulichem Rahmenplan, das durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Jahr 2017 mit breiter Beteiligung erarbeitet wurde.

 

Für das Sanierungsverfahren wurden drei Leitziele herausgearbeitet:

 

  • Stärkung der Versorgungsfunktion und Entwicklung des Billstedter Zentrums zu einem belebten und attraktiven Mittelpunkt
  • Qualifizierung als Wohnstandort durch gezielte Modernisierung des Wohnungsbestandes und den Ausbau eines differenzierten Wohnungsangebots in Verbindung mit einem zeitgemäßen und bedarfsgerechten Wohnungsneubau
  • Steigerung der Aufenthaltsqualität durch attraktive (halb-)öffentliche Räume.

Sanierungsbeirat Billstedt-Zentrum

 

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und lokaler Akteure ist ein zentrales und kostitutives Element der Integrierten Stadtteilentwicklung und bezogen auf städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in § 137 BauGB als gemeindliche Aufgabe gesetzlich verankert.

 

Zur Sicherung der Mitwirkung der relevanten Akteure am Entwicklungsprozess soll im Fördergebiet Billstedt-Zentrum ein Sanierungsbeirat durch die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auf Basis der nachfolgend beschriebenen fachlich erforderlichen Struktur und Vorgehensweise gemäß der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses Ost eingesetzt werden.

 

Zum Erreichen der Leitziele der Gebietsentwicklung bedarf es im Fördergebiet einer engen Zusammenarbeit mit den Schlüsselakteuren und Stakeholdern aus den Haupthandlungs-feldern Einzelhandel/Versorgung, Wohnen und öffentlicher Raum.

Dabei kann an die bisherige Arbeit und die umfänglichen Beteiligungsprozesse im über-greifenden Stadtteilentwicklungsverfahren Billstedt-Horn zur städtebaulichen, ökonomischen und infrastrukturellen Entwicklung des Zentrums und an die breite Akteurslandschaft im Zentrum mit zahlreichen sozialen, kulturellen und Bildungseinrichtungen angeknüpft werden.

 

Auf großes Interesse stießen jüngst bei Eigentümerinnen und Eigentümern die Informationsveranstaltungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Hieraus ergaben sich zahlreiche weitere Kontakte, die in Beratungsgespräche zum Umgang mit dem baulichen Bestand hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen bis hin zu Fragen von Neubaumöglichkeiten als auch über mögliche Förderungen mündeten.

 

Diese Kontakte sollen bei der Besetzung des Sanierungsbeirates genutzt werden.

 

Aufgaben und Rolle des Sanierungsbeirates

  • Erörtern von Entwicklungsprozessen und Problemlösungen der Sanierung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einordnung der Vertreterinnen und Vertreter
  • Formulieren von Empfehlungen für die Beratung und Entscheidung im fachlich zuständigen Stadtentwicklungsausschuss-Ost (vgl. Drs. 21-3865.1 vom 21.03.2018)
  • Aufgreifen aktueller Themen der Quartiersentwicklung und Begleiten von Projekten der Stadtteilentwicklung
  • Beratung und Entscheidung zu Projektanträgen an den Verfügungsfonds.

 

Abgrenzung zu laufenden Verfahren

  • Der Fokus liegt auf Themen innerhalb des räumlich abgegrenzten Sanierungsverfahrens. Themen außerhalb des Sanierungsgebietes werden an den Entwicklungsraum Billstedt-Horn weitergeleitet, um Doppelbefassungen zu vermeiden.
  • Mögliche Projekte der hamburgischen Leitplanung ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille‘ werden aus Quartierssicht konstruktiv-kritisch begleitet; ggf. werden beratende Stellungnahmen eingebracht.

 

Vorschlag für die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates

 

Die Begleitung, Beratung und Steuerung des Beirates und zugleich die Schnittstelle in das Bezirksamt Hamburg-Mitte liegt bei der Gebietskoordinatorin der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (ständiges Mitglied des Beirates).

 

Die Zusammensetzung des künftigen Sanierungsbeirates wird an den Leitzielen und Rahmenbedingungen der Sanierung ausgerichtet. Aufgrund dessen sind die Gewerbetreibenden und Grundeigentümer/-innen mit jeweils vier Personen, die Bewohner/-innen und Einrichtungen mit jeweils drei Personen und ein lokaler Verbund vertreten. Zusätzlich werden in beratender Expertenfunktion gesondert Vertreterinnen und Vertreter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR), der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und des Polizeikommissariats (PK 42), als ständige Mitglieder benannt.

 

Insbesondere sollen die bereits Aktiven, Multiplikatoren und Stakeholder als künftige Partner und Partnerinnen der Zentrumsentwicklung einbezogen werden. Für die Gruppe der Grundeigentümer/innen, der Gewerbetreibenden und der Einrichtungen werden mit Ausnahme der privaten Einzeleigentümer/-innen Mitgliedschaften direkt benannt, ebenso für MR/SRH und das PK. Die Bewohner/-innen und privaten Einzeleigentümer/-innen sollen nach öffentlichem Aufruf ausgelost werden.

 

Diese 19 stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/innen werden für zunächst drei Jahre eingesetzt. Struktur und Arbeitsweise des Beirates sind je nach Aufgabenstellung in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem Stadtentwicklungsausschusses Ost veränderbar.

 

Zusammensatzung des Sanierungsbeirates Billstedt-Zentrum

 

Nr.

Gruppe

Personen oder Institutionen

(je zwei Sitze:

Vertreter / Stellvertreter)

1

SPD

N.N. (werden benannt)

2

GRÜNE

N.N. (werden benannt)

3

CDU

N.N. (werden benannt)

4

DIE LINKE

N.N. (werden benannt)

5

Bewohner/-in

Per Losverfahren

5

Bewohner/-in

Per Losverfahren

7

Bewohner/-in

Per Losverfahren

8

Einrichtung / Organisation

Bücherhalle / VHS

9

Einrichtung / Organisation

Katholische Schule St. Paulus / Moscheeverein

10

Einrichtung / Organisation

HdJ oder Elternschule / AWO

11

Gewerbe (Marktwesen)

Zwei Marktbeschicker

12

Gewerbe (Einzelhandel / KMU)

Zwei Einzelhändler

13

Gewerbe (Gesundheits-wesen)

Apotheke bzw. Ärztehaus /
Gesundheitskiosk

14

Gewerbe (Billstedt-Center / gewerblich)

Centermanagement ECE /
Opel Dello

15

Grundeigentümer
(Multiplikatoren)

Grundeigentümerverein Billstedt / Sonnek Immobilien

16

Grundeigentümer
(sonstige Gesellschaften)

Greve Bau Boden /
4. PMI

17

Grundeigentümer
(Wohnungswirtschaft)

Hansa, Nordelbe, Frank Gruppe, Bergedorf-Bille, SAGA

18

Grundeigentümer
(private Einzeleigentümer)

z.B. aus Geesttwiete 1-7, Billstedter Hauptstraße, Nathstieg
Per Losverfahren

19

Lokaler Verbund

Wir für Billstedt / Bürgerverein

 

 

 

Begleitung, Steuerung, Beratung

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Gebietskoordinatorin SL4

beratend

MR / SRH

N.N.

beratend

PK (42)

N.N.

 

Geschäftsstelle des Beirates: Plankontor


Struktur des Sanierungsbeirates Billstedt-Zentrum

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss Ost wird gebeten, zur Einsetzung des Sanierungsbeirates Zentrum Billstedt auf Basis der beschriebenen fachlich erforderlichen Struktur und Vorgehensweise eine positive Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung abzugeben.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.