Neuordnung des Stadtplanungsausschusses und des WS-Ausschuss und Zuordnung der Foren, Stadtteilkonferenzen und Beiräte
Der Hauptausschuss hat dem nachfolgend aufgeführten Antrag Drs. Nr. 21-3865 in seiner Sitzung am 06.02.2018 mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der PIRATEN-Gruppe - zugestimmt.
Mit dem Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ wurde 2014 ein besonderer Fokus der Stadtentwicklung auf den Osten des Bezirks Hamburg-Mitte gelenkt. Es wurden erste Ideen und Maßnahmen für die elf Fokusräume beschrieben und so eine neue Begeisterung für die Stadtteile erzeugt. In den kommenden Jahren stehen nun aktuell in dem Gebiet viele große Projekte an:
Dabei ist es unmöglich diese Projekte isoliert zu betrachten und in der bisherigen Säulenstruktur des Bezirksamtes in den Fachausschüssen zu behandeln. Die Gefahr von sich widersprechenden Einzelentscheidungen und Informationsverlusten ist zu groß und könnte zu nicht optimalen Ergebnissen führen. Um dies zu vermeiden, hat das Bezirksamt bereits eine projektorientierte Steuerungsgruppe mit der Koordination der Projekte betraut und gewährleistet so eine effizientere, ergebnisorientierte Steuerung der Projekte und Anträge.
Um die gesetzlich vorgesehene Kontrolle und Beratung der Verwaltung durch die Bezirkspolitik zu gewährleisten, ist eine Anpassung der bisherigen Ausschussstruktur notwendig. Die Themen des Ausschusses für Wohnen und Stadtteilentwicklung und des Stadtplanungsausschusses werden durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung betreut und wurden in der Vergangenheit in einem gemeinsamen Ausschuss bearbeitet. Die Unterteilung in zwei fachliche Bereiche erfolgte im Jahr 2004 aus einer arbeitsökonomischen Betrachtung in Folge der gestiegenen Anzahl der Fördergebiete der Bund-Länder-Städtebauförderung (RISE und Vorgängerprogramme) in Hamburg-Mitte bei gleichzeitig wachsender Anzahl an Bebauungsplanverfahren (Neubau). Zukünftig sollen die Themen fachlich wieder zusammen betrachtet werden. Aufgrund der gestiegenen Projekte und komplexeren Verfahren es zukünftig zwei Ausschüsse für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wohnen, regional in die Bereiche Süd/West und Ost unterteilt, geben. Die Namensgebung für die beiden Ausschüsse muss noch erfolgen.
Die Berichterstattung und Bearbeitung von Themen und Anliegen der Beiräte in Quartieren ohne eine Bund-Länder-geförderte Stadtteilentwicklung soll im Allgemeinen in die Regionalausschüsse übertragen werden.
Bei gesetzlichen Beiräten in Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung (BauGB) oder in Quartieren, in denen größere städtebauliche Entwicklungen anstehen, liegt die Zuständigkeit bei dem regional zuständigen Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung und Wohnen.
Die Zuordnung der Beiräte, Foren und Konferenzen zum jeweils zuständigen Regionalausschuss ergibt sich aus der Lage im Bezirk:
Bereich Süd/West
Beiratsname |
StaplA Süd/West |
City |
WHB/Veddel |
Finkenw |
Quartiersbeirat Karolinenviertel 1/4 |
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x |
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Quartiersbeirat Wohlwillstraße |
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x |
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Stadtteilbeirat St. Georg |
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x |
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Quartiersbeirat Münzviertel 1/4 |
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x |
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Sanierungsbeirat Gängeviertel 1/4 |
x |
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Stadtteilkonferenz Neustadt |
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x |
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Hafencity Forum |
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x |
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Beirat für Stadtentwicklung Wilhelsmburg |
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x |
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Quartiersbeirat Reiherstiegviertel |
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x |
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Stadtteilbeirat Veddel |
x |
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Bereich Ost
Beiratsname |
StaplA Ost |
Billstedt |
HHBR |
Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg |
x |
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Begleitgremium Haferblöcken |
x |
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Zentrum Billstedt |
x |
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Forum und Beirat Billstedt-Horn |
x |
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Quartiersbeirat Q1 Schiffbeker Berg / Legiencenter / Washingtonring |
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x |
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Quartiersbeirat Q2 Jenkelweg/Archenholzstraße |
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x |
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Quartiersbeirat IV Horner Geest |
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x |
Quartiersbeirat Osterbrook 1/4 |
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x |
Stadtteilbeirat Rothenburgsort |
x |
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Bedeutung der farblich hinterlegten Zeilen: Beiräte in Fördergebieten oder für städtebauliche Entwicklung
Dies vorausgeschickt, möge der Hauptausschuss Hamburg-Mitte beschließen:
Das Bezirksamt macht nun folgenden Verfahrensvorschlag:
1.Die beiden neuen Fachausschüsse erhalten folgende Bezeichnung:
2.Gremienbetreuung und zugeordnetes Fachamt
Die Gremienbetreuung beider Fachausschüsse wird durch das Bezirksamt sichergestellt.
Die fachliche Zuständigkeit und Vorbereitung beider Ausschüsse liegt federführend beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, vertreten durch die Fachamtsleitung und die nach der Tagesordnung jeweils zuständigen Abteilungsleitungen.
Im Rahmen der Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses Ost wird die bezirkliche Projektgruppe Stromaufwärts an Elbe und Bille (D42) eingebunden.
Weitere Fachämter werden anlassbezogen in den Stadtentwicklungsausschuss Ost eingeladen.
3.Tagungsrhythmus ab 2019
Die neuen Ausschüsse tagen ab 2019 je siebenmal jährlich mit obligatorischer Beachtung von Ferienzeiten und vorzugsweise an den bisherigen Wochentagen des Ausschusses für Wohnen und Stadtentwicklung (WS) und des Stadtplanungsausschusses (StaplA) in den Monaten Februar, April, Mai, Juni/Juli, September/Oktober, November, Dezember. Die Sitzungstermine 2019 werden im Herbst 2018 festgelegt.
Zusatzsitzungen finden nur bei Bedarf ggf. bei besonderen übergreifenden Themen statt.
4.Übergangs- und Sonderregelung 2018
Im April 2018 tagen die bisherigen Fachausschüsse StaplA und WS letztmalig entsprechend der bisherigen Terminierung.
Im Mai 2018 werden die neuen Fachausschüsse Stadtentwicklungsausschuss Süd-West und Stadtentwicklungsausschuss Ost durch die Fraktionen der Bezirksversammlung besetzt und es gibt keine Sitzungen dieser Fachausschüsse. Dies auch mit Blick auf den Umzug des Bezirksamtes im Mai 2018.
Die Ausschüsse Stadtentwicklungsausschuss Ost und Süd-West tagen erstmalig nach dem Umzug des Bezirksamtes (einmal vor der Sommerpause und je 3-mal nach der Sommerpause).
Terminvorschläge 2018 (in Anlehnung an die bisherige Terminplanung):
Mi 20.06. Süd-West
--- Sommerpause ---
Mi 12.09. Süd-West Do 27.09. Ost (parallel zum Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport)
Mi 24.10. Süd-West Do 08.11. Ost
Mi 21.11. Süd-West Mi 12.12. Ost
5.Übergreifende Themen und Projekte
Bezirksbezogene Planungen wie z. B. ezirkliches Wohnungsbauprogramm, Bezirkliches Gewerbeflächenkonzept, Bezirkliches Nahversorgungskonzept, Bezirklicher Hotelentwicklungsplan Innenstadt, übergreifende Themen Wohnen etc. werden ggf. in gemeinsamer (Sonder-)Ausschusssitzung Stadtentwicklungsausschuss Ost und Süd-West befasst oder, soweit eine Zuordnung regional sinnvoll ist, im jeweiligen Fachausschuss Ost oder Süd-West.
6.Zuordnung der Beiräte, Foren, Stadtteilkonferenzen und dgl.
Gemäß Drs. 21-3865 wird zukünftig zwischen einerseits Beiräten in RISE-Fördergebieten bzw. in Quartieren mit bedeutenden städtebaulichen Entwicklungen und andererseits quartiersbezogenen Beiräten, Foren und dergleichen mit überwiegend allgemeinen lokalen Themen unterschieden.
Entsprechend dieser Unterscheidung wird die Schnittstelle und Zuordnung der Beiräte sowohl in die Ausschüsse der Bezirksversammlung als auch die Zuständigkeit im Bezirksamt neu festgelegt und organisatorisch umgesetzt.
Der Übergang wird im Jahr 2018 schrittweise erfolgen.
7.Zuordnung zu den Ausschüssen
Die mit Drs. 21-3865 beschlossene neue Zuordnung der Beiratsthemen in die Ausschüsse der Bezirksversammlung (Stadtentwicklungsausschuss Ost, Stadtentwicklungsausschuss Süd-West, Cityausschuss, Regionalausschüsse) wird nach der Sommerpause 2018 umgesetzt.
8.Zuordnungen im Bezirksamt Hamburg-Mitte zukünftig
In den Beiräten in RISE-Fördergebieten und in Quartieren mit bedeutenden städtebaulichen Entwicklungen liegt die fachliche Zuständigkeit und die Schnittstelle in das Bezirksamt auch weiterhin beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Schnittstelle in das Bezirksamt (Koordination, Kommunikation) zu den quartiersbezogenen Beiräten, Foren und dergleichen mit überwiegend allgemeinen lokalen Themen wird zukünftig von den Regionalbeauftragten übernommen.
Die Fachämter des Bezirksamtes stehen für einzelne fachliche Rückfragen zur Verfügung, geben bei Bedarf Stellungnahmen zu Beiratsempfehlungen ab und nehmen bei fachlicher Voraussetzung auf Einladung an Beiratssitzungen teil.
9.Übergangsregelung und Übergabe 2018
Für alle bestehenden Beiräte gemäß Drs. 21-3865 verbleibt die Zuordnung im Bezirksamt bis einschließlich Ende des II. Quartals 2018 unverändert.
Ab dem III. Quartal 2018 erfolgt innerhalb des Bezirksamtes die fachliche Übergabe an die Regionalbeauftragten für die in Rede stehenden Beiräte und Gremien.
Die Mittel des Quartiersfonds für das Jahr 2018 für die Arbeit der Beiräte einschließlich der Verfügungsfonds werden den Beiratsgeschäftsstellen auf Basis von Verträgen oder Zuwendungen ausbezahlt. Die vollständige Abwicklung dieser Verträge bzw. Zuwendungen für das Jahre 2018 erfolgt in bisheriger Verantwortung.
10. Regelung ab 2019
Ab dem Jahr 2019 ist die Übergangsphase beendet.
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.
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