Evokation des Baugenehmigungsverfahrens für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Willy-Brandt-Straße 69
Der Senat hat am 21.12.2021 die Weisung beschlossen,
1. das Baugenehmigungsverfahren für das in der Anlage dargestellte Bauvorhaben „Willy-Brandt-Straße 69“ nach § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Verwaltungsbehörden und § 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes zu evozieren,
und
2. das Baugenehmigungsverfahren für diese Fläche der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, zuzuweisen.
Es handelt sich hierbei um eine Weisung gemäß § 42 BezVG.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.