Eingabe "Umbenennung Högerdamm in Hamburg-Mitte"
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
____________________________________________________________________________________
„In den letzten Tagen wurde in den Medien über die Entscheidung des Senats, die Aberkennung einzelner NS-belasteter Straßennamen berichtet. Demnach soll im Bezirk Mitte, der Högerdamm umbenannt werden. Ich möchte mit dieser Email folgende Vorschläge für eine Umbenennung einreichen.
Den jetzigen Högerdamm (Hausnummer 1- 30) in „Großmarktdamm“ oder „Deichtordamm“ zu benennen, um die historische Nähe zu den beiden Objekten Deichtor oder den Großmarkt herzustellen. Zusätzlich würde ich vorschlagen, den abgrenzenden Weg (Högerdamm 35-41), in „Hermkesweg (1-4), nach dem bekannten Hamburger Architekten Bernhard Hermkes zu benennen. Der Architekt Hermkes, war kein NSDAP Parteimitglied, und wurde deshalb von den Engländern, nach dem Krieg als Architekt ausgesucht.
Er hat unter anderem die Grindelhochhäuser (im Team), das Audimax und auch die Großmarkthallen, die sich ja in direkter Nähe zu dieser Fläche befinden, entworfen. Aus historischer Sicht ist es sicherlich interessant, weiterhin einen Teil der Fläche nach einem Architekten zu benennen. Diesmal aber „ohne Makel“. Sicher hat Bernhard Hermkes, einen fast noch höheren Wert als Hamburger Architekt, als es Fritz Höger zukommen würde.“
_____________________________________________________________________________________________
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
___________________________________________________________________________________
Das Bezirksamt teilt zur Eingabe folgendes mit:
Eine Umbenennung ist nach erster Einschätzung des Bezirksamtes möglich. Die Namensvorschläge "Großmarktdamm" und "Deichtordamm" kommen beide in Frage. Es ist ebenfalls möglich, den abzweigenden Weg mit den Hausnummern 35-41 als "Hermkesweg" zu benennen.
Um Beratung wird gebeten.