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Eingabe "Einrichtung einer Anwohnerparkzone in Hamm (Bethesdastrasse, Carl-Petersen-Straße, Jordanstraße)"

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2025 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte,

Ich wende mich an Sie mit der dringenden Bitte, die Einrichtung einer Anwohnerparkzone in den Straßen Bethesdastrasse, Carl-Petersen-Straße und Jordanstraße im Stadtteil Hamm zu prüfen und zu unterstützen.

In diesen Straßen herrscht ein erheblicher Parkdruck, der durch verschiedene Faktoren verursacht wird:

Pendlerverkehr: Viele Autofahrer:innen nutzen die Nähe zu Bahnstationen, um in unseren Straßen zu parken und anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzufahren.

Bauarbeiten an der U-Bahn: Aktuell wird die U-Bahn-Station Horner Rennbahn aufgrund von Bauarbeiten nicht durch die U2 bedient, was dazu führt, dass noch mehr Pendler:innen in unseren Straßen parken.

Schulverkehr: Die nahegelegene Grundschule führt zu erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Bring- und Abholzeiten, wobei Eltern häufig in zweiter Reihe oder auf Gehwegen parken.

Sportveranstaltungen: Besucher:innen des HT16-Sportvereins nutzen unsere Straßen als kostenlose Parkmöglichkeit, obwohl eine kostenpflichtige Tiefgarage zur Verfügung steht.

Wegfall von Parkplätzen: Im vergangenen Sommer wurden im Rahmen von Bauarbeiten in der Burgstraße viele Parkplätze auf der kleinen Straßeninsel vor der großen Kreuzung (Burgstraße/Sievekingsallee) entfernt, da die Insel begrünt wurde.

Diese Situation führt dazu, dass Anwohner:innen regelmäßig keine legalen Parkplätze finden und gezwungen sind, im Halteverbot zu parken, was zu häufigen Bußgeldern führt. Zudem stehen viele Fahrzeuge tage- oder sogar wochenlang unbewegt in den Straßen, was darauf hindeutet, dass es sich überwiegend nicht um Anwohnerfahrzeuge handelt, sondern um Dauerparker, die den öffentlichen Raum blockieren.

Ich habe mich bereits an den Landesbetrieb Verkehr gewandt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass seit März 2023 keine neuen Anwohnerparkzonen mehr eingerichtet werden und das weitere Vorgehen erst nach den Koalitionsverhandlungen entschieden werde. Daher bitte ich Sie, sich bereits jetzt frühzeitig dafür einzusetzen, dass unser Wohngebiet in den anstehenden verkehrspolitischen Planungen berücksichtigt wird, und unsere Situation in die Entscheidungsprozesse mit einfließt.

Eine solche Maßnahme würde die Lebensqualität der Anwohner:innen erheblich verbessern und die derzeitige unzumutbare Parksituation entschärfen.“

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 der Intention der Eingabe grundsätzlich zugestimmt und einstimmig beschlossen, dass die zuständige Fachbehördeum eine Stellungnahme zu der Eingabe gebeten werden soll.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat sich in ihrer Sitzung am 19.06.2025 mit der Vorlagebefasst und den Beschluss des Regionalausschusses Horn/Hamm/Borgfelde bestätigt. Die Bezirksversammlung unterstützt demnach die Eingabe grundsätzlich und bittet die zuständigen Fachbehörde um eine Stellungnahme zu dem Vorschlag des Petenten.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt am 16.07.2025 wie folgt Stellung:

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist für die Planung, Einrichtung und Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in Hamburg verantwortlich. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einer Bewohnerparkzone, die die Grundlage für die Umsetzung ist, erfolgt wiederum durch die Straßenverkehrsbehörde (Polizei).

Die Einführung einer Bewohnerparkzone ist an definierte rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Sie kommt gemäß der bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage nur dort infrage, wo ein Mangel an privaten Stellflächen besteht und die Bewohnenden durch einen erheblichen Parkdruck im öffentlichen Raum regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußufig zumutbarer Entfernung zu ihrer Wohnung zu parken. Mit einem erheblichen Parkdruck geht dabei regelhaft auch einher, dass die Verkehrssicherheit durch zu viele ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge gefährdet ist.

Bevor eine Bewohnerparkzone eingeführt werden kann, müssen die genannten Voraussetzungen zunächst durch systematische Untersuchungen der Parksituation in den betroffenen Bereichen nachgewiesen werden.

Sofern die notwendigen Grundlagen für eine Einführung bestätigt werden können, wäre das Ziel, durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung und flankierend des Bewohnerparkens die bereits bekannte und beschriebene angespannte Parksituation in Hamm zu verbessern.


Die Einführung weiterer Bewohnerparkgebiete wurde in der letzten Wahlperiode zunächst ausgesetzt. Das aktuelle Arbeitsprogramm des Senats sieht vor, das Bewohnerparken in Hamburg wieder aufzugreifen und zu einem Quartiersparken weiterzuentwickeln. sowie das Verfahren in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren weiter zu optimieren. Konkrete Konzepte und Maßnahmen hierzu befinden sich im Zusammenhang mit dem Masterplan Parken zum aktuellen Zeitpunkt in der Entwicklung. Derzeit kann daher noch keine Aussage dazu getroffen werden, wie das Bewohnerparken in Hamburg fortgesetzt wird.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Carl-Petersen-Straße Jordanstraße Burgstraße Horn

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