Eingabe "Einrichtung einer Anwohnerparkzone in Hamm (Bethesdastrasse, Carl-Petersen-Straße, Jordanstraße)"
Letzte Beratung: 17.06.2025 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.1
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte,
Ich wende mich an Sie mit der dringenden Bitte, die Einrichtung einer Anwohnerparkzone in den Straßen Bethesdastrasse, Carl-Petersen-Straße und Jordanstraße im Stadtteil Hamm zu prüfen und zu unterstützen.
In diesen Straßen herrscht ein erheblicher Parkdruck, der durch verschiedene Faktoren verursacht wird:
• Pendlerverkehr: Viele Autofahrer:innen nutzen die Nähe zu Bahnstationen, um in unseren Straßen zu parken und anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzufahren.
• Bauarbeiten an der U-Bahn: Aktuell wird die U-Bahn-Station Horner Rennbahn aufgrund von Bauarbeiten nicht durch die U2 bedient, was dazu führt, dass noch mehr Pendler:innen in unseren Straßen parken.
• Schulverkehr: Die nahegelegene Grundschule führt zu erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Bring- und Abholzeiten, wobei Eltern häufig in zweiter Reihe oder auf Gehwegen parken.
• Sportveranstaltungen: Besucher:innen des HT16-Sportvereins nutzen unsere Straßen als kostenlose Parkmöglichkeit, obwohl eine kostenpflichtige Tiefgarage zur Verfügung steht.
• Wegfall von Parkplätzen: Im vergangenen Sommer wurden im Rahmen von Bauarbeiten in der Burgstraße viele Parkplätze auf der kleinen Straßeninsel vor der großen Kreuzung (Burgstraße/Sievekingsallee) entfernt, da die Insel begrünt wurde.
Diese Situation führt dazu, dass Anwohner:innen regelmäßig keine legalen Parkplätze finden und gezwungen sind, im Halteverbot zu parken, was zu häufigen Bußgeldern führt. Zudem stehen viele Fahrzeuge tage- oder sogar wochenlang unbewegt in den Straßen, was darauf hindeutet, dass es sich überwiegend nicht um Anwohnerfahrzeuge handelt, sondern um Dauerparker, die den öffentlichen Raum blockieren.
Ich habe mich bereits an den Landesbetrieb Verkehr gewandt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass seit März 2023 keine neuen Anwohnerparkzonen mehr eingerichtet werden und das weitere Vorgehen erst nach den Koalitionsverhandlungen entschieden werde. Daher bitte ich Sie, sich bereits jetzt frühzeitig dafür einzusetzen, dass unser Wohngebiet in den anstehenden verkehrspolitischen Planungen berücksichtigt wird, und unsere Situation in die Entscheidungsprozesse mit einfließt.
Eine solche Maßnahme würde die Lebensqualität der Anwohner:innen erheblich verbessern und die derzeitige unzumutbare Parksituation entschärfen.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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