23-0398.2

Durchgängig Tempo 30 auf der Möllner Landstraße

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 15.04.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2025 den nachfolgend angeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - in den Regionalausschuss Billstedt zur Abgabe einer Beschlussempfehlung überwiesen.

Auf der Möllner Landstraße zwischen der Kapellenstraße und der Glinder Straße sind derzeit vier Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h eingerichtet. Gründe hierfür sind Kindertagesstätten sowie Senior*inneneinrichtungen, vor denen grundsätzlich eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung einzurichten ist.

Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage dahingehend geändert, dass bei einem Abstand von bis zu 500 Metern zwischen einzelnen Geschwindigkeitsbeschränkungen diese miteinander zu verknüpfen sind.

Diese Vorgabe ermöglicht es, dass der gesamte Abschnitt zwischen Kapellenstraße und Glinder Straße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h versehen werden kann.

Die aktuelle Regelung führt insbesondere bei Autofahrenden zu Unsicherheiten über die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit und zu einer Vielzahl von Verkehrszeichen. Es ist auch zu beobachten, dass es dadurch immer wieder zu riskanten Überholvorgängen kommt.

Eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h würde zu einer Entspannung der Verkehrssituation führen und auch die Gefährdung des Radverkehrs minimieren.

Die Verwaltung wird gebeten

  • im entsprechenden Straßenabschnitt eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen umzusetzen.
  • dem Regionalausschuss Billstedt die Ergebnisse zur Kenntnis zu bringen.

Der Regionalausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - folgende Beschlussempfehlung gefasst:

In der Möllner Landstraße zwischen Papyrusweg und Merkenstraße soll eine Tempo-30-Zone eingerichtet und die zeitliche Begrenzung der Kindertagesstätte (Merkenstraße 4) übernommen werden.

Da im Bereich Möllner Landstraße 168 bis Koolbarg eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht möglich ist soll in Höhe der Hausnummer 170 ein Schild mit Hinweis auf Tempo-50 aufgestellt werden.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss des Regionalausschusses auf ihrer Sitzung am 27.03.2025 einstimmig bestätigt.

Die Polizei Hamburg teilt mit Schreiben vom 11.04.2025 Folgendes mit:

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 42 nimmt im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion (VD) 52, als Zentrale Straßenverkehrsbehörde zuständig für alle signalisierten Bereiche in Hamburg, wie folgt Stellung:

Im Nachgang an den Regionalausschuss vom 25.03.2025 wurden durch das PK42 straßenverkehrsbehördliche Anordnungen, mit Datum 31.03.2025 unter den Aktenzeichen 042/8V/0216505/2025 und 042/8V/0217494/2025 gefertigt.

Darin wurde in der Möllner Landstraße die Tempo-30-Strecke auf den Bereich zwischen Papyrusweg und Merkenstraße erweitert. Zusätzlich wurden drei VZ 274-50 StVO zur Verdeutlichung der Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Möllner Landstraße angeordnet.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Möllner Landstraße Kapellenstraße Glinder Str. Papyrusweg

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