23-2019

Den Fortbestand des Stadtteilhauses Horner Freiheit sichern (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.8

Sachverhalt

Die Horner Freiheit wird seit ihrem Bestehen aus Mitteln des Quartiersfonds unterstützt. Für das Jahr 2026 wurden der Einrichtung 83.013,41 € aus dem Quartiersfonds bewilligt, beantragt waren 152.721,61 €. Damit ergibt sich für die Einrichtung ein Fehlbetrag von 69.708,20 € für das Jahr 2026.

Zusätzlich ist eine Aufforderung zur Rückzahlung von Coronahilfen in Höhe von 10.000 € eingegangen und Sprinkenhof hat rückwirkend eine Mietzahlung in Höhe von rund 10.500 € in Rechnung gestellt.

Bis einschließlich Juli hat die Horner Freiheit 35.000 € durch Raumvermietung eingenommen, bis Ende des Jahres sind noch ca. 23.000 € erwartbar.

Nach jetzigem Stand ist aus dem Quartiersfonds nur noch eine Summe von 18.000 € abrufbar. Damit ist der Fortbestand der Horner Freiheit gefährdet, insbesondere sind die Gehälter für das Personal nicht gesichert.

Die Horner Freiheit ist ein wichtiger sozialer und kultureller Begegnungsort für Horn und darüber hinaus. Mit ihren Räumen und Angeboten schafft sie Möglichkeiten für nachbarschaftliches Engagement, Austausch und vielfältige Aktivitäten im Stadtteil. Ihr Fortbestand soll daher auch für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2026 gesichert werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Zur Sicherung des Fortbestands des Stadtteilhauses Horner Freiheit im Jahr 2026 werden dem Horner Freiheit e. V. bis zu 25.000 Euro aus bezirklichen Sondermitteln des Förderfonds Bezirke konsumtiv zur Verfügung gestellt.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.