Bebauungsplanverfahren Heimfeld 54 (Fürstenmoordamm) - Einleitung des Verfahrens
Letzte Beratung: 26.11.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 34.1.6
Mit dem künftigen Bebauungsplan Heimfeld 54 (Fürstenmoordamm) sollen die für eine Werksergänzung des bestehenden Automobilwerks der Daimler AG benötigten Flächen als Industriegebiet planungsrechtlich gesichert werden. Mit der Bereitstellung von Erweiterungsflächen kann das Werk auch für die Zukunft als ein wichtiger Bestandteil im konzerninternen Produktionsverbund bleiben. Im Bereich des angrenzenden Fürstenmoordamms wird zur Herstellung einer leistungsfähigen Anbindung des Vorhabens gegebenenfalls eine Erweiterung der bestehenden Straßenverkehrsfläche erforderlich. Die im Plangebiet bestehenden Gewässer werden nachrichtlich in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Die Verkehrsfläche der Bundesautobahn A 7 (BAB 7) wird nachrichtlich übernommen. Umfangreiche externe Ausgleichsflächen für den Biotop- und Artenschutz sowie im Kontext mit der naturschutzfachlichen Eingriffsbewertung müssen für die erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt gefunden, verfügbar gemacht und im Bebauungsplanverfahren verbindlich zugeordnet werden.
Das Plangebiet liegt in wesentlichen Teilen im Geltungsbereich des Baustufenplans Heimfeld, der "Außengebiet" festsetzt. Die Flächen sind zweifelsfrei dem von Bebauung frei zu haltenden Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Der nördliche Teil des Plangebiets liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Heimfeld 27-Moorburg 3, der den bestehenden Fürstenmoordamm als Straßenverkehrsfläche festsetzt. Im südlichen Bereich der Straßenverkehrsfläche ist die vorgesehene Oberflächenentwässerung nachrichtlich dargestellt. Ein überwiegender Teil des Plangebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet in den Gemarkungen Vahrendorf Forst (Haake), Heimfeld, Eißendorf und Marmstorf. Der südliche Teil des Plangebiets liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Heimfeld 40. Dieser setzt "Immissionsschutzgrün" fest. Im Bereich der Fortführung des ehemaligen Ellernwegs ist eine mit einem Leitungsrecht zu belastende Fläche festgesetzt. Damit der bestehende Betriebsstandort um ein Plant Consolidation Center (PCC) ergänzt werden kann, wird neues Planrecht benötigt.
Das PCC ist eine dem Automobilwerk vorgeschaltete Lager- und Logistikfläche zur bedarfs- und termingerechten Versorgung der Produktionsprozesse. Als geeigneter Standort wurden die unmittelbar nordwestlich des heutigen Werksgeländes der Daimler AG gelegenen Flächen zwischen den Gleisen der Hafenbahn, dem Fürstenmoordamm und der BAB 7 identifiziert.
Um wesentliche Teile der Verkehre über die Bahn abwickeln zu können, soll das PCC einen Gleisanschluss erhalten. Hierzu ist ein von den angrenzenden Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn abgehendes Werksgleis vorgesehen. Aufgrund der betrieblichen Abläufe ist es erforderlich, dass das Logistikzentrum unmittelbar an das bestehende Werksgelände der Daimler AG angebunden wird. Die Querung der Gleisanlagen der Hafenbahn, die die beiden Betriebsteile trennt, soll über eine neu herzustellende Brücke erfolgen.
Das künftige PCC soll nach den Vorgaben der Daimler AG durch einen externen Projektentwickler umgesetzt werden. Die Grundstücke der Werksergänzung sind derzeit im Besitz der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, die die Bereitstellung der Flächen an einen Projektentwickler über einen Erbbaurechtsvertrag vorsieht.
Der Bebauungsplan soll als sogenannter Angebotsbebauungsplan durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung und die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich sind erforderlich. Hierzu wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Umweltbericht erstellt.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans wird nicht benötigt. Aufgrund der beschriebenen planerischen Zielsetzung und der damit verbundenen Abweichungen von den Darstellungen im Landschaftsprogramm, einschließlich der Inhalte der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sind jedoch Änderungen dieser vorbereitenden Planwerke erforderlich. Des Weiteren ist das bestehende Landschaftsschutzgebiet für das Plangebiet aufzuheben. Die betroffenen Grundeigentümer werden in die Planungen einbezogen. Die Grobabstimmung wird zeitnah durchgeführt.
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Heimfeld 54 sowie der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
___________________________________
Jörg Heinrich Penner
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.