Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.11.2019

Ö 1 - 21-0130

Hamburger Maß (Berichterstattung durch eine Vertreterin / einen Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen)

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung des Ausschusses am 20.01.2020 vertagt.

Ö 2 - 20-4568.01

Wettbewerb HIT II Technopark am Bostelbeker Damm - Vorstellung des Wettbewerbergebnisses (Berichterstattung durch einen Vertreter / eine Vertreterin des Architekturbüros Limbrock Tubbesing)

Ein Vertreter der Büros Limbrock und Tubbessing stellt mit Hilfe einer Präsentation das Siegerkonzept für den Erweiterungsbau des HIT-Technoparks vor. Geplant werde er entlang der Cuxhavener Straße mit Belegung Am Radeland. Es sei eine sehr ruhige Gebäudekonstellation angedacht, um die umliegenden heterogenen Gewerbebetriebe städtebaulich aufzufangen. Mit der Höhenentwicklung des zukünftigen Erweiterungsbaus orientiere man sich an der Traufhöhe des gegenüber gelegenen Klinikgebäudes. Der Gebäudekomplex erhalte eine Backsteinfassade, mit der zur Beruhigung des dort vorherrschenden städtebaulichen Raums beigetragen werde. Im Erdgeschoss des an der B73 gelegenen Geudes würden öffentliche Funktionen vorgehalten (z. B. Lobby, Cafeteria, kleines Veranstaltungszentrum). Die dahinter geplanten Baukörper würden durch eine „Plaza“ verbunden. Sie erhielten begrünte Balkone und bildeten damit einen besonderen Innenraum.

 

Herr Lied ergänzt, das Ergebnis dieses städtebaulichen Wettbewerbes diene als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Die noch bestehende Flüchtlingsunterkunft werde in absehbarer Zeit zurückgenommen. Man hoffe, dass dann bald die Vorweggenehmigungsreife vorliege, um mit dem Bau beginnen zu können.

 

Mit ausschlaggebend für die Entscheidung für dieses Konzept sei die kompakte Baumasse in der Mitte des Areals. Dadurch sei rundherum sehr viel Fläche für Gn verblieben.

 

Auf Nachfrage erklärt der Investor, dass mit der Neuentwicklung - abhängig von den einzelnen Unternehmen - zwischen 700 und 1000 Arbeitsplätze generiert würden. In der Tiefgarage und den Außenstellplätzen könne der größte Teil des ruhenden Verkehrs untergebracht werden. Damit könne der vom Bebauungsplan geforderte Stellplatzschlüssel nachgewiesen werden. Ein Mobilitätskonzept für die Anbindung (z. B. perspektivisch Bus, S-Bahn) werde entwickelt, damit glichst wenige Arbeitnehmer mit eigenem Pkw kämen.

 

Herr Penner ergänzt, dass die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft zurzeit an einem Mobilitätskonzept für das gesamte Technologiequartier arbeite; beginnend beim HIT Technologiepark, über Mercedes Benz am Radeland sowie dem Binnenhafen bis hin zur Schlachthofstraße. Es seien sowohl innovative Verkehrsmittel dabei, als auch relativ gewöhnliche Ideen. Zum Beispiel Radverkehr, da in dem Gebiet ein Radschnellweg vorgesehen sei. In diesem Zusammenhang werde auch geprüft, ob eine S-Bahn-Station in Bostelbek errichtet werden könnte. Dies wäre eine Haltepunkt, direkt an der A7 gelegen und damit ein idealer Umsteigepunt für Park & Ride, verbunden mit einem P&R-Haus. Er zeigt auf, dass es im Rheinland auf der grünen Wiese S-Bahn-Haltepunkte mit P&R-Plätzen gebe ohne anliegende Wohnbebauung oder Arbeitsstätten.

 

Herr Fischer begrüßt den Siegerentwurf und kündigt in Zusammenhang mit den weiteren Planungen die Forderung der CDU-Fraktion im weiteren Verfahren an, in dem Gebiet einen S-Bahn-Haltpunkte in Bostelbek (ehemals Halstestelle „Tempowerk“) herzustellen.

 

Herr Richter stellt fest, dass dieser S-Bahn-Halte-Punkt ein gemeinsamer Wunsch sei und damit politisch unterstützt werde.

 

Abschließend werden Fragen zu folgenden Themen beantwortet:

 

  • Energiekonzept
  • Art der Technologieunternehmen, die sich dort voraussichtlich ansiedeln

Ö 3 - 21-0336

Wettbewerbsverfahren New-York-Hamburger (Vorstellung des Verfahrens durch einen Vertreter des Büros Konsalt Benennung von Sachpreisrichtern)

Ein Vertreter von der CG Gruppe geht auf die geplante Entwicklung des Grundstücks der New York Hamburger Gummi Waaren Compagnie wie folgt ein:

 

Das Areal liege im östlichen Binnenhafen, nördlich vom Projekt Neuländer Quarree. Zurzeit sei es als Industriegebiet ausgewiesen. Zielsetzung sei, die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der voraussichtlich auch den nördlichen Nachbarn einbeziehen solle. Das Gesamtgebiet des Bebauungsplans H 68 sei somit aufgeteilt. Der nördliche Bereich solle als Gewerbegebiet und der dliche Teil als urbanes Gebiet (§ 6a BauNVO) ausgewiesen werden. Das Wettbewerbsverfahren behandelt ausschließlich den südlichen Teil mit dem Großteil des denkmalgeschützten Gebäudebestandes.

 

Es werde ein mischgenutztes Quartier mit Gewerbeflächen und Wohnungen mit einer Gesamt-BGF von ca. 53.000 m², davon ca. 30.000 m² Wohnen angestrebt. Es würden 2 Hochpunkte vorgesehen (65 m Wohnen und 45 m Gewerbe). Für das Wohnen seien 3-, 4- und 5-Zimmerwohnungen sowie mindestens ein Drittel kleinere Miet- und Eigentumswohnungen beabsichtigt. Weiterhin sei Dachbegrünung und Dachflächen mit Aufenthaltsqualität für die Bewohnerinnen/Bewohner gewollt. Auch ein innovatives Energiekonzept für den gesamten Bereich werde entwickelt.

 

Ziel sei, eine städtebauliche Entwicklung und die Erarbeitung eines städtebaulichen und architektonisch herausragenden Entwurfs.

 

Herausforderungen an dem Vorhaben seien die unter Denkmalschutz stehenden Fabrikgebäude. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz sollte erhaltenswerte Bausubstanz möglichst integriert werden (Kammfabrik, Kesselhaus und Straßenfassade Neuländer Straße). Die größte Herausforderung sei die Belastung durch Nitrosamine, die dazu führten, dass nur die Außenfassade erhalten bleibe nne. Ansonsten sei keinerlei Nutzung an diesem Ortglich.

 

Weiterhin gebe es extreme Belastungen durch den Straßenverkehr und die Bahnverbindung Hamburg Hannover.

 

Ein Vertreter der konsalt GmbH teilt mit, dass sie von der CG Gruppe als Auslober beauftragt worden seien, das Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Das Eckpunktepapier zum Wettbewerb, das mit dem Bezirksamt abgestimmt worden sei, wurde mit den Ausschussmitgliedern im Vorfeld zugestellt.

 

Bei dem Verfahren handele es sich um ein städtebaulich-hochbauliches Wettbewerbsverfahren für mindestens 8 geladene Büros. Das Verfahren orientiere sich in seiner Ausformulierung an der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2015.

 

Voraussichtliche Termine:

 

  • Februar 2020 Ausgabe der Auslobung und Planunterlagen
  • rz 2020 Rückfragenkolloquium
  • April 2020 Zwischenkolloquium
  • April/Mai 2020 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge und Modelle
  • Mai 2020 Vorprüfung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge
  • Mai/Juni 2020 Sitzung des Preisgerichts
  • Juni/Juli 2020 Veröffentlichung der Ergebnisse

 

Herr Penner weist daraufhin, dass die Verwaltung nicht die Forderung erhoben habe, hier zwingend einen Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbau herzustellen. Der Grund dafür sei, dass dieses Gebiet aufgrund der extremen Lärmbelastung und der Schadstoffbelastung ausgesprochen kompliziert zu entwickeln sei. Wegen der stringenten Anforderungen für die Grundrisse im öffentlich geförderten Wohnungsbau, werde es daher architektonisch für nicht zu bewältigbar gehalten. Sollte der Ausschuss eine andere Sichtweise haben, sollte von ihm frühzeitig ein Hinweis erfolgen.

 

Herr Lied ergänzt, dass die Fensteröffnungen der historischen Fassaden für die Belichtung der Wohnungen genutzt werden müssten. Da in den unteren Geschossen die Höhen der historischen Fabriketagen mit mindestens 3,50 m Geschosshöhe aufzunehmen seien, sei hier sozialer Wohnungsbau besonders unwirtschaftlich. Wegen der Kontamination mit Nitrosaminen sei der Denkmalschutz den Kompromiss eingegangen (bis auf Kesselhaus und Kammfabrik) lediglich die Straßenfassade zu erhalten. Anschließend müssten eine Reihe aufwendige Maßnahmen ergriffen werden (z. B. müsse eine Metallkaschierung angebracht werden), um die zukünftigen Wohn- und Gewerberäume von den Nitrosaminen aus den zu erhaltenen Bauteilen abzukapseln.

 

Anschließend macht Herr Lied sehr deutlich, dass die in der Ansicht gezeigten Hochpunkte nach Erstellung anders aussehen würden als dargestellt. Einzig die grobe Lage sei nach Absprache mit dem Oberbaudirektor verbindlich. Die dazwischengelegene „Kammstruktur“ sei bislang nicht fest vereinbart. Zuletzt könnte es durchaus zu anderen städtebaulichen Konfigurationen kommen.

 

Abschließend bittet er um die Benennung der Fachpreisrichter:

 

r die CDU-Fraktion meldet sich Herr Ralf-Dieter Fischer und

r die Fraktion Die Linke Herr Jörn Lohmann

 

Die weiteren politischen Vertreter werden nachbenannt.

 

Nachfragen werden wie folgt beantwortet:

 

  • Zurzeit werde ein innovatives Energiekonzept entwickelt. Detaillierte Auskünfte würden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert, sobald das Konzept weiter gereift sei.
  • Nitrosamine verflüchtigten sich sehr schnell und seien daher im Außenbereich unbedenklich. In Innenräume hielten sie sich länger und seien daher gefährlich.

 

 Die CG Gruppe sei dabei weitere Untersuchungen durchzuführen. Mit dem Bezirk und der Gesundheitsbehörde hätten bereits Gespräche stattgefunden, um zu einer tragbaren Lösung zu kommen, insbesondere für den Wohnungsanteil. Die Ergebnisse lägen jedoch noch nicht vor.

  • r die erforderlichen Parkplätze müsste eine ein- bis zweigeschossige Garage hergestellt werden. Vorgesehen sei der Bereich unter der roten Fassade an der Neuländer Straße.

 

Frau Herrmann gibt bekannt, dass die Grüne-Fraktion fordert, auch an dieser Stelle öffentlichen Wohnungsbau zu berücksichtigen und nicht von vornherein auszuschließen. Denn es werde vor Ort der fehlende bezahlbare Wohnraum benötigt und er sei auch eine Herausforderung an diesem Platz.

 

Herr Wiesner sieht es ebenfalls als sinnvoll an, bei der hohen Anzahl von entstehenden Wohnungen auch über geförderten Wohnungsbau nachzudenken. Im Weiteren erwartet er, dass der als Eingangstor beabsichtigte Hochpunkt dem Zweck entsprechend architektonisch und städtebaulich wertvoll gestaltet werde.

 

 

Ö 4 - 21-0201

Bebauungsplanverfahren Heimfeld 54 (Fürstenmoordamm) - Einleitung des Verfahrens

Frau Herrmann verliest folgende Rahmenbedingungen der Grünen- und der SPD-Fraktion, die Voraussetzung für einen positiven Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu erfüllen seien.

 

  1. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD stimmen der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zu, sofern das Petitum um folgende Punkte ergänzt und diese in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden:

 

-          Die Festsetzung des Industriegebiets dient ausschließlich der Standortsicherung und Verbesserung der Transportketten des Mercedes-Benz-Werks durch ein PCC. Deshalb muss die Brücke über die Hafenbahn vor der Logistikhalle errichtet werden und es soll die Nutzung des Gebiets für andere Logistik oder sonstiges Gewerbe vertraglich für die Zeit ausgeschlossen sein, in der sich das Mercedes Werk an dem Standort befindet.

-          Die Werkserweiterung wird analog dem Bebauungsplangebiet „Neuland 23“ als klimaneutrales Projekt realisiert. Es sind Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Nutzung von Photovoltaik verbindlich vorzuschreiben.

-          Der Vorhabenträger wird verpflichtet, sich um Vereinbarungen mit dem späteren Nutzer Mercedes-Benz-AG zur Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen sowie Nutzung der Photovoltaik an und auf den Bestandsgebäuden des bestehenden Werks zu bemühen.

-          Der nach derzeitiger Schätzung ca. 55 ha umfassende ökologische Ausgleich hat in Harburg stattzufinden, und vorwiegend durch Vernässung von zu trockenen Moorflächen. Hierbei ist zu prüfen, ob Teile des Ausgleichs südlich des Neuländer Baggersees und im Moorgürtel realisiert werden können.

-          Flankierend soll eine Erweiterung des Naturschutzgebiets Neuländer Moorwiesen bis nach Gut Moor geprüft werden.

-          r das vorhandene Werk und das PCC ist ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das die umweltverträglichere Abwicklung des Güterverkehrs nachweist.

-          Der Investor wird aufgefordert, die Kosten für den Kauf oder die Pacht, das Erschließen und das Pflegen der Ausgleichsflächen zu übernehmen.

 

B. Der Senat und die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft werden aufgefordert, außerhalb des Bebauungsplans zur besseren Anbindung des Mercedes Standortes zur Reduzierung des PKW Individualverkehrs zu sorgen.

 

Weitere Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

Ö 5 - XIX-2174.09

Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 (Nincoper Deich) inkl. Flächennutzungsplan-/Landschaftsprogrammänderung - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung (Bericht der Verwaltung)

Auf Nachfrage von Herrn Wiesner teilt Herr Lied mit, dass die Fläche seines Wissens durch den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LG) vermarktet werde und Interessenten sich in jedem Fall an den LIG wenden könnten. In der Vergangenheit sei für Einfamilienhausgrundstücke ein Dienstleister mit der Vermarktung beauftragt worden. Ob dies in der Zukunft wieder so gehandhabt wird, wisse er zurzeit nicht.

Ö 6 - 21-0298

Studierendenwohnen in der Knoopstraße - Sachstand (Bericht der Verwaltung)

Der Leiter des Fachamtes Verbraucherschutz erläutert den Sachstand über das Verwaltungshandeln zum Studierendenwohnen in der Knoopstraße.

 

Ausgangslage und Gegenstand der Baugenehmigung:

 

  • Das denkmalgeschützte Gebäude Knoopstraße 35 37 sei ursprünglich ein Büro- bzw. Verwaltungsgebäude gewesen und läge planungsrechtlich im sogenannten Kerngebiet.
  • r die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken sei eine Ausnahmegenehmigung bzw. baurechtlicheBefreiung“ notwendig gewesen, die vom Investor 2014 beantragt und durch das Bezirksamt Harburg 2015 erteilt worden sei.
  • Die Baugenehmigung für Umbau und Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes sei im Juli 2018 erteilt worden.
  • Adressat der Baugenehmigung sei die Objektgesellschaft Knoopstraße GmbH.
  • Gemäß Baugenehmigung seien in dem Gebäude 105 „Mikrowohnungen“ neu geschaffen worden.

 

Aussagen des Investors gegenüber der Bezirksversammlung bzw. Stadtplanungsausschuss:

 

Auszüge aus dem Protokoll der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 20.11.2017:

 

Ein Vertreter der Objektgesellschaft (…) geht dann auf die Immobilie ein, die von der Lindhorst Gruppe vor ca. 2 Jahren erworben worden sei. Sie halte das ehemalige Verwaltungsgebäude aufgrund der zentralen Lage für sehr geeignet, um es für studentisches Wohnen umzubauen. Allerdings solle es auch für andere Nutzungsgruppen zugänglich sein. (…)

 

Fragen werden von dem Vertreter wie folgt beantwortet:

 

  • Man habe großes Interesse daran, 20-25 Wohnungen mit eigenem Personal zu belegen (z. B. Auszubildende). Aus der Erfahrung heraus sei es problematisch, neues Personal adäquat unterzubringen. (…)
  • Die Studentenwohnungen würden deutlich günstiger sein, als marktüblich. Pro Wohneinheit ca. 300 € netto/kalt.
  • Es sei beabsichtigt, Flüchtlinge in dem Gebäude unterzubringen.

 

Wohnraumschutzrechterlicher Rahmen

Das Hamburger Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG)

 

§ 9 Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum:

 

Sofern die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, darf Wohnraum im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg anderen als Wohnzwecken nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zugeführt werden. (…)

 

Eine Zweckentfremdung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken verwendet wird. Ohne Genehmigung verboten ist jedes Handeln oder Unterlassen Verfügungsberechtigter oder Nutzungsberechtigter, durch das Wohnraum seiner eigentlichen Weckbestimmung entzogen wird. Als Zweckentfremdung gelten insbesondere (…)

 

-          Die Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zweck des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs und eine entsprechende Nutzung, (…)

-          Das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als vier Monaten

 

Wohnraumschutzrechtlicher Rahmen (2)

 

Bei den in der Knoopstraße 35 37 geschaffenen Mikrowohnungen handele es sich um Wohnraum im Sinne des HmbWoSchG.

 

Eine Rechtsgrundlage, eine bestimmte Art der Wohnnutzung oder Vermietung an bestimmte Nutzergruppen einzufordern, bestehe allerdings nicht.

 

Die Verwaltung könne auf Grundlage des HmbWoSchG Anordnungen treffen, um eine nicht genehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum zu beenden und eine Wohnnutzung herbeizuführen.

 

Die Zweckentfremdung von Wohnraum könne als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Die (in Überarbeitung befindliche) Fachanweisung zur Anwendung des HmbWoSchG sehe zur Annahme einer Wohnnutzung eine Mindestmietdauer von drei Monaten vor

 

Durch Gerichte werde der Begriff der Wohnnutzung allerdings regelmäßig recht weit ausgelegt.

 

Maßnahmen des Wohnraumschutzes

 

Ziel des für den Wohnraumschutz zuständigen Fachamtes sei es, für die in der Knoopstraße neu geschaffenen Wohnungen eine Wohnnutzung im Sinne des HmbWoSchG zu gewährleisten.

 

Am 2. Juli 2019 seien sowohl der Eigentümer des Gebäudes als auch der Mieter des Gebäudes, die HUB Appartements GmbH („Betreiber“) durch das Fachamt VS im Rahmen des Verfahrens zur Anhörung und freiwilligen Abhilfe angeschrieben und angehört worden.

 

Aufgrund von Vakanzen seitens des Bezirksamtes sei es erst am 05. September zu einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Betreiber und den für Wohnraumschutz und Bauprüfung zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes gekommen.

 

In Folge sei die Bewerbung der „Appartements“ entsprechend der wohnraumschutzrechtlichen Mindestanforderungen geändert worden; eine Anmietung solle erst ab einer Mietdauer von drei Monaten zugelassen werden.

 

Im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des HmbWoSchG (insbesondere Zweckentfremdung durch Überlassung an wechselnde Nutzer und Leerstand) sei der Betreiber durch das Fachamt Verbraucherschutz seit Ende September beginnend ab dem 01.10. aufgefordert, monatlich eine Meldung über die Mieter und die Mietdauer aller Wohnungen vorzulegen. Damit werde versucht, sicherzustellen, dass für jede Wohnung die Wohnnutzung gegeben sei. Weiterhin sei der Betreiber aufgefordert worden, eine Mindestanmietdauer von 3 Monaten sicherzustellen. Dieser Aufforderung werde bislang Folge geleistet. Es gebe jedoch zwischenzeitlich einige Wohnungsleerstände.

 

Im Gespräch vom September sei der Betreiber nicht auf das Wohnen von Studenten eingegangen, sondern habe erklärt, dass es sich in der Regel um Personen handeln würde, die beruflich in Hamburg seien. Teilweise befristet oder neu in Hamburg angekommen. Die Verwaltung könne aufgrund des Wohnraumschutzes keinen Einfluss auf die Art der Mieter nehmen. Ihre Zielsetzung werde auf die Einhaltung des Wohnraumschutzes gelegt. Dazu überwache die Verwaltung zurzeit anhand von Tabellen und Meldedaten die einzelnen Wohnungen. Eine Verhängung von Bußgeldern sei im Rahmen des bisherigen Verfahrens nicht erfolgt, da eine aufwändige Beweisführung erfolgen müsse und die Richter in der Regel den Begriff des „Wohnens“ recht weit auslegten.

 

Der Stellenschlüssel für den Bereich Wohnraumschutz betrage im Bezirksamt Harburg 1,5. Daher gebe es für derart umfangreiche Verfahren kaum die erforderlichen Ressourcen.

 

Der Betreiber habe die Ausschreibung sowie das Betreiberkonzept entsprechend angepasst. Die Mietpreise seien jedoch beibehalten worden. Hier gebe es auch keine Handhabe über den Wohnraumschutz eingreifen zu können. Der Betreiber werde im Verfahren anwaltlich vertreten.

 

Zur Verbindlichkeit der Aussagen von Investoren in Ausschüssennne er aus seiner fachlichen Perspektive nur sagen, dass sie nicht als Rechtsgrundlage genutzt werden könnten. Grundlage seien hier gesetzliche Regelungen, Verordnungen oder andere Verfahren wie z. B. öffentlich rechtliche Verträge. Die seien hier seine Wissens nicht geschlossen worden und nden grundsätzlich im Bereich des Wohnraumschutzes auch keine Anwendung.

 

Herr Penner weist darauf hin, dass die Verwaltung seinerzeit nicht wie in einer der letzten Sitzungen behauptet - aufgefordert worden sei, preisgünstigen Wohnraum in einem städtebaulichen Vertrag zu sichern. Zukünftig würden sie darauf achten und es tun. Die Ausgangslage sei gewesen, die Verwaltung unterstützt den Bau von Studierendenwohnungen oder für Studierende geeignete Wohnungen. Auch Mikroappartements in der Harburger Innenstadt, da das studentische Wohnen sowie das Wohnen im Allgemeinen in der Harburger Innenstadt gefördert werden solle.

 

Dieser Fall in der Knoopstraße sei besonders dreist und eine neue Erfahrung, wie mit Mikroappartements in dieser Entschlossenheit umgegangen worden sei. Die Verwaltung wolle daraus ihre Konsequenzen ziehen. Bisher sei sie davon ausgegangen, dass der Markt die Preisgestaltung und Belegung regeln werde. Wohl wissend, dass kleine Appartements teuer vermietet würden und dass für möblierte Wohnungen nicht die gesetzlichen Bestimmungen gelten würden, wie für unmöblierte Wohnungen. Momentan gebe es noch zwei große Projekte mit kleinen Wohnungen im Genehmigungsverfahren (Harbuger Ring 6 und in der Lüneburger Straße). Auch hier seien keine städtebaulichen Verträge abgeschlossen worden. Auch keine Verträge die den Investor verpflichten, vorwiegend Wohnraum r Studenten anzubieten.

 

Das Studierendenwohnen in der Harburger Innenstadt würde sich mehr und mehr zu Singlewohnen mit astronomischen Preisen entwickeln. Ebenso die sogenannten Studierendenwohnungen im Bereich der ehemaligen Phoenix-Hauptverwaltung, würden zu Preisen angeboten, die sich nur wenige Studierende leisten könnten.

 

In Zukunft werde die Verwaltung entsprechende städtebauliche Verträge abschließen, sofern es rechtmäßig sei und sofern der Investor eine Befreiung benötigt, an die ein solcher städtebaulicher Vertrag geknüpft werden könnte.

 

Herr Fischer teilt mit, dass er zwischenzeitlich mit der Lindhorst Gruppe ein Gespräch geführt habe. Das Unternehmen habe sich empört über die hier gehaltenen Vorträge, da es bereit gewesen sei, einen öffentliche rechtlichen Vertrag auf Basis dessen, was 2017 im Ausschuss vorgetragen worden sei, abzuschließen. Auch habe die Lindhorst Gruppe sich bereiterklärt, das Kunstwerk, das an anderer Stelle in Harburg nicht mehr standsicher gewesen sei, wenn möglich auf das Dach des Gebäudes der Knoopstraße zu versetzen. Nach dem ihm vorliegenden Schriftverkehr habe die Bezirksverwaltung keine Anstrengungen unternommen, dieses Kunstwerk dort zu installieren.

 

Herr Lied erklärt, dass er sich an das Angebot, einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, nicht erinnern könne. Die Verwaltung sei jedoch nach wie vor gern bereit, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Dazu könne die Lindhorst Gruppe gern auf die Verwaltung zukommen.

 

Herr Penner meint sich zu erinnern, dass das Denkmalschutzamt auf Nachfrage der Verwaltung seinerzeit die Verlegung des Kunstwerkes abgelehnt habe. Dem werde jedoch nochmals nachgegangen.

 

Unabhängig von einem städtebaulichen Vertrag sei die Lindhorstgruppe aus Sicht von Herrn Richter ihrer moralischen Verpflichtung nicht nachgekommen.

 

Herr Wiesner schließt sich den Aussagen von Herrn Richter an und hält das Gebaren der Lindhorst Gruppe für „nicht hanseatisch“ und von der Kommunalpolitik so nicht gewollt. Denn an der Preisgestaltung (ca. 300 €r studentisches Wohnen gegenüber ca. 900 € aktuell) r die Mikroappartements habe sich mit der Einforderung des Wohnraumschutzes nichts geändert. Um einer weiteren Erfahrung dieser Art entgegenzuwirken, müssten zukünftig Verträge abgeschlossen werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Schitteck erklärt Herr Penner, dass im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrensbliertes Wohnen nicht ausgeschlossen werden könne. Diese sei nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. baurechtlich erforderliche Befreiung und Erfordernis für das Gemeinwohl) mit einem städtebaulichen Vertrag machbar.

Ö 6.1 - 21-0208

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! - Teure Apartments statt Wohnungen für Studierende in der Knoopstraße?

Siehe Sachstandsbericht zur Drucksache 21-0208.

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegt nichts vor.

Ö 8

Verschiedenes

Herr Richter begrüßt Herrn Dr. Alois Große-Rüschkamp als ständigen Vertreter der Grünen-Fraktion. Er macht auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 28.02.2017, auf die §§ 5-7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 04.04.2017 sowie auf die §§ 203 205, 331 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bittet Herrn Dr. Große-Rüschkamp, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln. Abschließend wird Herr Dr. Große-Rüschkamp von Herrn Richter zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.