21-4749.2

Barrierefreiheit im Kontorhausviertel endlich umsetzen!

Mitteilung öffentlich

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21.02.2019
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4749 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 22.11.2018 bestätigt.

 

Durch die Innenstadtlage des Kontorhausviertels halten sich dort täglich viele Menschen auf. Mobilität ist dabei eine entscheidende Voraussetzung für die Partizipation am gesellschaftlichen Leben. Deshalb ist eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes besonders für mobilitätseingeschränkte Personen notwendig. In den vergangenen Jahren ist dementsprechend die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen verstärkt in den Fokus der Verkehrsplanung gerückt.

 

Trotzdem kommt es leider häufig vor, dass die barrierefreie Gestaltung ihren Zweck nicht erfüllen kann, da beispielsweise Bordsteinabsenkungen zugeparkt werden und damit die Barrierefreiheit erheblich einschränken. Menschen, die z.B. auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, haben so keine Möglichkeit die Straße zu queren.

 

Deshalb wurde bereits in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Verkehr und Umwelt am 26.04.2017 auf Antrag der GRÜNEN Fraktion in Drucksachen-Nr. 21-3201 beschlossen, diesen Missstand zu beseitigen und zudem weitere Fahrradbügel im Viertel aufzustellen. Diese Fahrradbügel könnten so platziert und aufgestellt werden, dass sie die Bordsteinabsenkungen vor Falschparken schützen. Weitere bereits in der Drucksache beschlossene Möglichkeiten sind Nasen (Vorziehen des Gehweges in die Fahrbahn) oder Absperrelemente. Bis heute ist hier aber weder eine Umsetzung der Maßnahmen, noch eine Verbesserung der Situation zu erkennen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. die Barrierefreiheit im Kontorhausviertel zu gewährleisten und dafür notwendige Maßnahmen, wie z.B. in Drs-Nr. 21-3201 und oben vorgeschlagen, zu ergreifen. Die dafür notwendigen Mittel von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) abzurufen (die Bürgerschaft beschloss Mittel zur Förderung des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit in den Bezirken, s. Drs. 21/8732) oder, falls schon verplant, als ergänzende Zuweisung einzuwerben.
  2. zusätzliche Fahrradbügel im Kontorhausviertel aufzustellen und die Gelder für diese aus dem Bügelprogramm bereitzustellen. 

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss und auch zur Drs. Nr. 21-3201 (Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Umwelt vom 26.04.2017 „Fahrradparken und behindertenfreundliche Querungsmöglichkeiten im Kontorhausviertel“) Folgendes mit:

 

Zu 1.:

Eine umfängliche flächenhafte Überprüfung und Überplanung des gesamten Kontorhausviertels zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist aus Kapazitätsgründen frühestens nach 2020 möglich.

 

Zu 2.:

In Abstimmung mit dem Denkmalschutz und dem Polizeikommissariat 14 wurde geprüft, an welchen Standorten im Kontorhausviertel zusätzliche Fahrradbügel angeboten werden können. An insgesamt sechs Standorten sollen voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2019  weitere 57 Fahrradbügel eingebaut werden.

 

Geplant sind Fahrradbügel an:

  • der Burchardstraße (Höhe Hausnummer 8),
  • der Niedernstraße / Ecke Burchardplatz,
  • der Burchardstraße / Ecke Burchardplatz,
  • der Altstädter Straße / Ecke Springeltwiete,
  • auf dem Taxi-Stand Kattrepel (s.  auch Beantwortung zu 21.4642 Umgestaltung Taxiplatz Standort Kattrepel / Steinstraße / Burchardstraße)
  • sowie an der Burchardstraße / Ecke Kattrepel.

 

Zusätzlich sollen am Speersort / Domplatz (neben dem Helmut-Schmidt-Haus) weitere Fahrradbügel installiert werden.

Darüber hinaus sollen noch im ersten Quartal diesen Jahres an der Altstädter Straße (Ecke Johanniswall) weitere Fahrradbügel die bestehende Anlage ergänzen. Dieser Auftrag ist bereits erteilt und befindet sich in der Umsetzung.

Das angesprochene 1.000-Bügel-Programm steht seit 2015 nicht mehr für die Finanzierung von Fahrradbügeln zur Verfügung. Daher muss die Finanzierung aus der allgemeinen bezirklichen Rahmenzuweisung erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.