21-4749.1

Barrierefreiheit im Kontorhausviertel endlich umsetzen!

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4749 einstimmig zugestimmt.

 

Durch die Innenstadtlage des Kontorhausviertels halten sich dort täglich viele Menschen auf. Mobilität ist dabei eine entscheidende Voraussetzung für die Partizipation am gesellschaftlichen Leben. Deshalb ist eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes besonders für mobilitätseingeschränkte Personen notwendig. In den vergangenen Jahren ist dementsprechend die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen verstärkt in den Fokus der Verkehrsplanung gerückt.

 

Trotzdem kommt es leider häufig vor, dass die barrierefreie Gestaltung ihren Zweck nicht erfüllen kann, da beispielsweise Bordsteinabsenkungen zugeparkt werden und damit die Barrierefreiheit erheblich einschränken. Menschen, die z.B. auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, haben so keine Möglichkeit die Straße zu queren.

 

Deshalb wurde bereits in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Verkehr und Umwelt am 26.04.2017 auf Antrag der GRÜNEN Fraktion in Drucksachen-Nr. 21-3201 beschlossen, diesen Missstand zu beseitigen und zudem weitere Fahrradbügel im Viertel aufzustellen. Diese Fahrradbügel könnten so platziert und aufgestellt werden, dass sie die Bordsteinabsenkungen vor Falschparken schützen. Weitere bereits in der Drucksache beschlossene Möglichkeiten sind Nasen (Vorziehen des Gehweges in die Fahrbahn) oder Absperrelemente. Bis heute ist hier aber weder eine Umsetzung der Maßnahmen, noch eine Verbesserung der Situation zu erkennen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. die Barrierefreiheit im Kontorhausviertel zu gewährleisten und dafür notwendige Maßnahmen, wie z.B. in Drs-Nr. 21-3201 und oben vorgeschlagen, zu ergreifen. Die dafür notwendigen Mittel von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) abzurufen (die Bürgerschaft beschloss Mittel zur Förderung des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit in den Bezirken, s. Drs. 21/8732) oder, falls schon verplant, als ergänzende Zuweisung einzuwerben.
  2. zusätzliche Fahrradbügel im Kontorhausviertel aufzustellen und die Gelder für diese aus dem Bügelprogramm bereitzustellen. 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.