21-4749.3

Barrierefreiheit im Kontorhausviertel endlich umsetzen!

Mitteilung öffentlich

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21.11.2019
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4749 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 22.11.2018 bestätigt.

 

Durch die Innenstadtlage des Kontorhausviertels halten sich dort täglich viele Menschen auf. Mobilität ist dabei eine entscheidende Voraussetzung für die Partizipation am gesellschaftlichen Leben. Deshalb ist eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes besonders für mobilitätseingeschränkte Personen notwendig. In den vergangenen Jahren ist dementsprechend die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen verstärkt in den Fokus der Verkehrsplanung gerückt.

 

Trotzdem kommt es leider häufig vor, dass die barrierefreie Gestaltung ihren Zweck nicht erfüllen kann, da beispielsweise Bordsteinabsenkungen zugeparkt werden und damit die Barrierefreiheit erheblich einschränken. Menschen, die z.B. auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, haben so keine Möglichkeit die Straße zu queren.

 

Deshalb wurde bereits in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Verkehr und Umwelt am 26.04.2017 auf Antrag der GRÜNEN Fraktion in Drucksachen-Nr. 21-3201 beschlossen, diesen Missstand zu beseitigen und zudem weitere Fahrradbügel im Viertel aufzustellen. Diese Fahrradbügel könnten so platziert und aufgestellt werden, dass sie die Bordsteinabsenkungen vor Falschparken schützen. Weitere bereits in der Drucksache beschlossene Möglichkeiten sind Nasen (Vorziehen des Gehweges in die Fahrbahn) oder Absperrelemente. Bis heute ist hier aber weder eine Umsetzung der Maßnahmen, noch eine Verbesserung der Situation zu erkennen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. die Barrierefreiheit im Kontorhausviertel zu gewährleisten und dafür notwendige Maßnahmen, wie z.B. in Drs-Nr. 21-3201 und oben vorgeschlagen, zu ergreifen. Die dafür notwendigen Mittel von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) abzurufen (die Bürgerschaft beschloss Mittel zur Förderung des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit in den Bezirken, s. Drs. 21/8732) oder, falls schon verplant, als ergänzende Zuweisung einzuwerben.
  2. zusätzliche Fahrradbügel im Kontorhausviertel aufzustellen und die Gelder für diese aus dem Bügelprogramm bereitzustellen. 

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss und auch zur Drs. Nr. 21-3201 (Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Umwelt vom 26.04.2017 „Fahrradparken und behindertenfreundliche Querungsmöglichkeiten im Kontorhausviertel“) ergänzend Folgendes mit:

 

 

In der Sitzung der Bezirksversammlung am 21.02.2019 wurde zu Punkt 2. berichtet, dass die Prüfung und Abstimmung mit den Fachbehörden einen weiteren Einbau von knapp 60 Fahrradbügeln im Kontorhausviertel in 2019 ermöglicht.

Voraussichtlich noch Ende November /Anfang Dezember 2019 werden zusätzlich 55 Fahrradbügel als Flachstahlelement (wie vorhanden) an folgenden Standorten eingebaut:

 

Burchardstraße 8: 5 Fahrradbügel auf ehemaligem Platz für Shuttle-Service

Niedernstraße: 5 Fahrradbügel Schutz des Fußgängerüberweges vor falsch parkenden Kfz, Entfall von einem Parkstand

Burchardstraße 16: 14 Fahrradbügel auf Mittelinsel, Entfall von drei Parkständen

Altstädter Straße 9: 9 Fahrradbügel Entfall von zwei Parkständen

Kattrepel: 12 Fahrradbügel auf Teilfläche Taxi-Stand

Burchardstraße 21: 10 Fahrradbügel auf Nebenfläche

 

Der Standort Altstädter Straße (Ecke Johanniswall) wurde bereits im Frühjahr 2019 mit zusätzlichen Flachstahlbügeln ergänzt. Dort ist ebenfalls ein Kfz-Parkstand zugunsten des Radverkehrs entfallen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.