23-0251

Außengastronomie in Hamburg-Mitte in den Wintermonaten - hier Billstedt-Zentrum (Antrag der SPD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.11.2024
Ö 8.2
Sachverhalt

In Hamburg-Mitte ist es gängige Praxis, die Außengastronomie im Oktober zu beenden und im März wieder zu eröffnen. Diese Regelung dient dazu, dass belebte Nachbarschaftsquartiere, die in den Sommermonaten eine erhöhte Belastung durch Lärm und Publikumsverkehr erfahren, sich über den Winter erholen können.

 

In den letzten Jahren haben wir in Hamburg-Mitte jedoch eine Anpassung der Praxis vorgenommen, um in bestimmten Quartieren Außengastronomie zuzulassen, die aufgrund ihrer besonderen Gegebenheiten sinnvoll ist.

 

Ziel ist es bestimmte Gebiete zu beleben und gastronomisch stark frequentierte Plätze und Orte weiterhin attraktiv zu gestalten.

 

Dies gilt für einige innenstadtnahe Gebiete, aber auch für das Billstedt-Zentrum. Auch hier sollen durch Ausnahmeregelungen die Quartiere im Winter ihre Attraktivität behalten.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

1.Die Verwaltung wird gebeten, Genehmigungen für Außengastronomie im Winter in folgenden Gebieten zu erteilen:

 

  • llner Landstraße 1-49
  • llner Landstraße 2-44
  • Billstedter Hauptstraße 34-90
  • Billstedter Hauptstraße 1-57
  • Beim alten Zoll
  • Schiffbeker Weg 2-22
  • Schiffbeker Weg 1-13

 

2. Dem Regionalausschuss soll Bericht erstattet werden.