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Außengastronomie in Hamburg-Mitte - Ausnahmen in den Wintermonaten (Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Gruppe)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.10.2024
Sachverhalt

In Hamburg-Mitte ist es gängige Praxis, die Außengastronomiesaison im Oktober zu beenden und im März wieder zu eröffnen. Diese Regelung dient dazu, dass belebt Nachbarschaftsquartiere, die in den Sommermonaten eine erhöhte Belastung durch Lärm und Publikumsverkehr erfahren, sich über den Winter erholen können.

In den letzten Jahren haben wir in Hamburg-Mitte jedoch eine Anpassung der Praxis vorgenommen, um in bestimmten Quartieren Außengastronomie zuzulassen, die aufgrund ihrer besonderen Gegebenheiten sinnvoll ist. Ziel ist es, die Innenstadt zu beleben und gastronomisch stark frequentierte Plätze und Orte weiterhin attraktiv zu gestalten.

Gebiete für zulässige Außengastronomie im Zeitraum vom 1. November 2024 bis 28. Februar 2025 sind:

 

  • Quartier 01: Mönckebergstraße, Spitalerstraße, Steintorwall, Gerhard-Hauptmann-Platz und Europa Passage (Bergstraße, Herrmannstraße, Lilienstraße)
  • Quartier 02: ABC-Viertel, Georg-Elser-Platz, Axel-Springer-Platz, Colonnaden, Dammtorstraße und Gänsemarkt
  • Quartier 03: Jungfernstieg, Ballindamm, Neuer Jungfernstieg, Rathausmarkt, Neuer Wall, Alter Wall, Hanseviertel, Hamburger Hof, Stadthöfe und Passagenviertel mit Große Bleichen
  • Quartier 4: Rathausstraße, Schauenburgerstraße, Neß, Große Johannisstraße, Börsenbrücke, Kleine Johannisstrasse, Trostbrücke, Hopfenmarkt, Große Reichenstraße, Dornbusch, Rolandsbrücke, Pelzerstraße, Rathausmarkt und Hahntrapp
  • Quartier 5: Kontorhausviertel (begrenzt durch Domstraße, Speersort, Steinstraße Klosterwall, Deichtorplatz Willy-Brandt-Straße)
  • Quartier 6: Hans-Albers-Platz, Friedrichstraße, Gerhardstraße und Spielbudenplatz, Millerntorplatz
  • Quartier 7: Hansaplatz, Hachmannplatz, Heidi-Kabel-Platz und Kirchenallee (bis Ernst-Merck-Straße)

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:

Die Verwaltung wird gebeten, Genehmigungen für Außengastronomie in den im Sachverhalt aufgeführten Quartieren als Ausnahme zur generellen Regelung in der Wintersaison 2024/ 2025 zu erteilen.