Antwort: Wohnungsbau auf der brachliegenden Fläche beim KGV -715- Sommerfreude e.V. (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller*innen: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Alexander Götz, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Bei steigender Nachfrage zu Wohnraum in verschiedensten Größen -Single- oder Familienhaushalte- werden zwangsweise in den Städten vorhandene Bauflächen immer seltener.
Eine immer häufigere Reaktion aus Politik und Verwaltung ist die Nachverdichtung bei Kleingarten-
vereine. D. h., die Flächen der Kleingartenvereine werden verkleinert, oder der Kleingartenverein wird ganz aufgelöst.
Der frei gewordene Bereich der Nutzfläche soll für den Wohnungsbau zu Verfügung stehen. Das führt zwangsläufig dazu, dass einerseits der Bedarf nach Gärten immer seltener zufriedenstellend beantwortet werden kann, aber andererseits auch dazu, dass freigewordene Flächen oft für längere Zeit ungenutzt sind. Diese Brachflächen sorgen für Unmut in der Bevölkerung.
Einer der betroffenen Kleingartenvereine ist der KGV -715- Sommerfreude e.V. in Wilhelmsburg bei dem die Fläche verkleinert wurde. Seit dem 30. November 2018 sind hier ca. 50% der ursprünglichen Fläche des Vereins ungenutzt. Trotzdem gibt es in diesem Teilbereich des KGV -715- noch drei Lauben, die noch heute genutzt werden. Diese Gärten wurden nicht wie alle anderen aufgegeben. Die Pächter/in sind der Forderung der IBA Hamburg GmbH nicht nachgekommen und haben ihren Pachtvertrag nicht gekündigt. Diesen Pächtern wurde der Strom- und Wasseranschluss abgesperrt und der Zuwegung zu ihren Gärten nicht wieder hergestellt.
Von ehemals 74 Parzellen gibt es heute nur noch 58 Parzellen. Das bedeutet, hier ist eine große Fläche, die seit 2018 ungenutzt ist und die Menschen haben dafür kein Verständnis.
Wir fragen die zuständige Fachbehörde:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt unter Einbeziehung der IBA GmbH als Projektentwickler für Wohnungsbau im Gebiet „Elbinselquartier“, dessen Teil der KGV 715 ist, wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.:
Die Realisierung eines Anteils von mindestens 30% gefördertem Mietwohnungsbau ist weiterhin vorgesehen. Nach aktuellem Planungsstand sollen ca. 180 Wohnungen entstehen.
Voraussetzung für den Beginn der Baumaßnahmen ist das Erreichen der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans Wilhelmsburg 100. Aufgrund noch bestehender inhaltlicher Klärungsbedarfe im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen getroffen werden.
Die Räumung der betroffenen Kleingärten im November 2018 wurde mit dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg und dem KGV 715 auf Grundlage des damalig vorgesehenen Zeitplans für das Erreichen der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans und einzuhaltender Kündigungsfristen vereinbart. Es sollte damit sichergestellt werden, dass die Fläche rechtzeitig zum Zeitpunkt der Vorweggenehmigungsreife für Baumaßnahmen zur Verfügung zur steht. Aufgrund eingetretener zeitlicher Verzögerungen konnte die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans als Grundlage für den Beginn von Baumaßnahmen bislang noch nicht erreicht werden.
Vertraglich abgesicherte temporäre Nutzungen sind bisher im Rahmen der Entwicklung von Wohnungsbau auf diesen Flächen nicht vorgesehen.
Eine Deadline für den Baubeginn besteht nicht. Der Baubeginn ist abhängig vom Zeitpunkt es Erreichens der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans Wilhelmsburg 100.
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