21-1369

Zukunft des Gartenvereins Broockkamp e.V.

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

13.10.2020

Lfd. Nr. 90 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ines Schwarzarius und Torge Urbanski (SPD-Fraktion)

 

Zukunft des Gartenvereins Broockkamp e.V.

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Kleingärten sind r das grüne Netz Hamburgs und als Orte der Begegnungen und Erholung in der Stadt unverzichtbar.

Allein zur Bezirksgruppe Eimsbüttel gehören nach Angaben des Landesbundes der Gartenfreunde 47 Vereine mit rund 4.000 Parzellen und ca. 1,6 Mio. qm bewirtschafteter Fläche.

Der Gartenverein Broockkamp e.V., gelegen am Burgunderweg sowie östlich/westlich des Engernweges, feiert im kommenden Jahr sein 90-jähriges Jubiläum.

Hier und in den vielen anderen Kleingartenvereinen des Bezirks wird sich von den PächterInnen mit großer Hingabe um „ihre Schollen“ gekümmert.

Verbunden mit dem Jubiläum, gibt es immer mal wieder auch Fragen nach der Zukunft des Kleingartenvereins.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele Parzellen umfasst der Gartenverein Broockkamp e.V.?

 

Der Gartenverein liegt auf Flächen im Allgemeinen Grundvermögen (AGV). Die Zuständig liegt beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) oder der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH).

 

  1. Wie ist jeweils die planrechtliche Ausweisung der Grundstücke, auf denen diese Kleingärten gelegen sind?

 

Es gilt der Bebauungsplan Niendorf 81 (Feststellungsdatum 03.09.1998) mit der Ausweisung: Private Grünfläche Dauerkleingärten.

 

  1. Wer ist Eigentümer/-in des Grundstückes/der Grundstücke, auf denen sich der Kleingartenverein befindet?

 

Der Eigentümer ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).

 

  1. r welche Dauer läuft der Pachtvertrag bzw. laufen die Pachtverträge?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel kann hierzu keine Angaben machen. (Die Zuständigkeit liegt beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen.)

 

  1. Gibt es seitens der Eigentümer/-innen bzw. der Verwaltung Planungen, die Grundstücke anderweitig zu nutzen?

 

Der Verwaltung sind keine Planungen bekannt.

 

  1. Gibt es seitens der Eigentümer/-innen bzw. der Verwaltung darüber hinaus Planungen, Grundstücke benachbarter Kleingartenvereine Gartenpark Hasenheide, Kleingartenverein Tiefenstaken, Kleingartenverein Rahweg anderweitig zu nutzen und wenn ja, welche?

 

Weitere Planungen sind nicht bekannt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine