20-1283

Bezirkliches Kleingartenkonzept - geänderte Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag des BAbg. Kleszcz, Mohrenberg, Gabriel und SPD-Fraktion

 

Hamburg ist eine grüne Stadt – mit 28% Grünflächen ist Hamburg zudem die mit Abstand grünste Metropole Deutschlands. Einen nicht unerheblichen Teil hierzu tragen die zahllosen Kleingartenvereine bei. Während Schrebergärten einst hauptsächlich der Ernährung dienten, sind sie heute Orte der Erholung, des Miteinanders und der Begegnung. Sie sind ein Freizeitort, ein Erlebnisort für Kinder, dienen sowohl der Beschäftigung als auch der Erholung und sind so oftmals ein wichtiger Bestandteil im Leben seines Besitzers.

 

Durch die Bündelung der Parzellen entstehen wichtige Frischluftreservoire, qualifizierte Grünflächen und Naherholungsgebiete für umliegende Quartiere. So entstehen durch die Grünzüge der Gartenanlagen oftmals Frischluftschneisen, so dass die Gartenvereine auch in der modernen Stadtentwicklung nicht wegzudenken sind.

 

Laut einer aktuellen Studie der Umweltbehörde stehen die Kleingärten in Hamburg vor einem Generationswechsel, was neue Bedürfnisse und Erwartungen an Kleingärten mit sich bringt. So sind viele neue Kleingärtner noch aktiv beruflich eingebunden und können keine großen Gartenflächen nebenher unterhalten. Auf der Jahreshauptversammlung des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) wurden erste Lösungsansätze diesbezüglich entwickelt: Die Nachverdichtung im Bestand, möglicherweise durch Neuzuteilung von größeren Parzellen, ermöglicht eine bedarfsgerechte Verteilung von Parzellenflächen.

 

Vor diesem Hintergrund der Bedeutung der Kleingärten sowie des Bevölkerungs- und Siedlungswachstums muss auch Bergedorf prüfen, wie es um die bezirkliche Kleingartenlandschaft gestellt ist.

 

Insbesondere die Schaffung neuer Kleingärten könnte durch Neugründung von Kleingartensiedlungen, Erweiterung bestehender Anlagen oder Neuzuteilung von Großflächen entstehen. Gerade Erstgenanntes muss vor dem Hintergrund des Bergedorfer Entwicklungskonzeptes und des städtebaulichen Projektes Oberbillwerder grundlegend geprüft werden.

 

Um die Zukunftsfähigkeit von Kleingartenanlagen zu sichern, muss also deren Rolle in der künftigen Stadtplanung untersucht und gesichert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksversammlung das Bezirksamt auf,

 

1.Das Bezirksamt erstellt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachbehörde, dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. und unter der Einbindung des Stadtentwicklungsausschusses ein Kleingartenentwicklungskonzept, in dem u.a.

a.der Bedarf an neuen Kleingartenanlagen im Bezirk,

b.das Potential der bestehenden Kleingärten hinsichtlich Erweiterungen und Nachverdichtungen sowie

c.die Möglichkeiten, bei Nachverdichtung und gleichzeitiger Aufgabe von Teilflächen bestehender Kleingartenanlagen Stadtentwicklungspotenziale zu heben,

untersucht werden.

2. In die Prüfung sind insbesondere das Bergedorfer Entwicklungskonzept und das Projekt Oberbillwerder, Letzteres jedoch nur im Hinblick auf Ziffer 1a sowie 1b, nur hinsichtlich des Erweiterungspotenzials, einzubeziehen.

 

 

 

 

Anhänge

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