20-1283.02

Bezirkliches Kleingartenkonzept

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Bauer, Jobs, Mirbach, Winkler - Fraktion DIE LINKE

Nach einer kontroversen Diskussion im Stadtplanungsausschuss wurde von der Bezirksversammlung am 28.09.2017 mit den Stimmen der SPD und der Grünen der Antrag 20/1283 beschlossen. Den Antragstellern geht es in dem Beschlussvorschlag im Kern um die Erstellung eines bezirklichen Kleingartenentwicklungskonzeptes durch das Bezirksamt, in dem "Bedarfe", "Potenziale", "Erweiterungen" oder "Nachverdichtungen" untersucht werden sollen.

Auf die Große Anfrage 21/10361 der Linksfraktion in der Bürgerschaft antwortete der Senat auf die Frage 23 nach Parzellengrößen mit "...Die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Daten zu den Einzelparzellengrößen liegen weder dem Landesbund noch den Flächeneigentümern der städtischen Kleingärten (Bezirksämter – bezirkliches Verwaltungsvermögen Stadtgrün sowie LIG) vor..."

Dazu fragen wir das Bezirksamt:

1. Bezogen auf die o.g. Aussage des Senates: Ist das Bezirksamt in der Lage, den durch den Antrag 20/1283 bzw. 20/1283.01 formulierten Auftrag zur Erstellung eines Kleingartenentwicklungskonzeptes durchzuführen?

1.1. Wenn ja: Aufgrund welcher Datenlage kann das Bezirksamt diesen Auftrag durchführen?

1.2. Wenn nein: Warum kann das Bezirksamt diesen Auftrag nicht durchführen?

 

 

2. Welche Informationen über (im Sinne des o.g. Antrages) teilungsfähige Kleingärten bzw. Kleingartenflächen im Bezirk Bergedorf liegen dem Bezirksamt vor? Bitte die möglicherweise teilungsfähigen Kleingartenflächen aufführen.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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