20-1283.03

Bezirkliches Kleingartenkonzept

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Bauer, Jobs, Mirbach, Winkler - Fraktion DIE LINKE

Nach einer kontroversen Diskussion im Stadtplanungsausschuss wurde von der Bezirksversammlung am 28.09.2017 mit den Stimmen der SPD und der Grünen der Antrag 20/1283 beschlossen. Den Antragstellern geht es in dem Beschlussvorschlag im Kern um die Erstellung eines bezirklichen Kleingartenentwicklungskonzeptes durch das Bezirksamt, in dem "Bedarfe", "Potenziale", "Erweiterungen" oder "Nachverdichtungen" untersucht werden sollen.

Auf die Große Anfrage 21/10361 der Linksfraktion in der Bürgerschaft antwortete der Senat auf die Frage 23 nach Parzellengrößen mit "...Die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Daten zu den Einzelparzellengrößen liegen weder dem Landesbund noch den Flächeneigentümern der städtischen Kleingärten (Bezirksämter – bezirkliches Verwaltungsvermögen Stadtgrün sowie LIG) vor..."

Dazu fragen wir das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 26. Oktober 2017 wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Das Kleingartenkonzept soll gemäß Drs. 20-1283 vom Bezirksamt Bergedorf in Zusammenarbeit mit der Behörde für Umwelt und Energie, dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e.V. unter Einbeziehung des Stadtentwicklungsausschusses erstellt werden. U.a. soll der Bedarf an neuen Kleingartenanlagen (KG-Anlagen) im Bezirk, das Potential der bestehenden Kleingärten hinsichtlich Erweiterungen/Nachverdichtungen sowie die Möglichkeit, bei Nachverdichtungen und gleichzeitiges Aufgabe von Teilflächen Stadtentwicklungspotentiale herauszuarbeiten.

 

Die Kleingartensituation wird gesamtstädtisch über den 10.000er-Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt (FHH) sowie dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) geregelt. Dieser Vertrag und die aktuelle Anschlussregelung regeln im Wesentlichen das Verfahren bei der planungsbedingten Kündigung von ersatzlandpflichtigen Kleingärten aus stadteigenen Flächen und der Herrichtung und Lieferung einer entsprechenden Anzahl von Ersatz-KG-Parzellen an den LGH als Hauptpächter der stadteigenen Kleingartenflächen.

 

Möglichkeit zur Lieferung von Ersatzparzellen ist vorrangig die Nachverdichtung bestehender KG-Anlagen (vgl. Antwort des Senats auf Große Anfrage 21/10361 der Linksfraktion) und im Übrigen die Bestandsergänzung und die Neuerrichtung.

 

Gemäß der aktuellen Anschlussregelung zu diesem Vertrag soll die Nutzfläche der Einzelparzellen im Rahmen von Nachverdichtungen innerhalb des 2. Grünen Rings sowie in unmittelbarer Nähe von Geschosswohnungen 250 m² und ansonsten grundsätzlich 300 m² betragen.

 

Um das Nachverdichtungspotential bestehender Kleingärten zu untersuchen, ist die Kenntnis der Anzahl der Einzelparzellen und -größen erforderlich. Diese liegen weder dem Landesbund noch den Flächeneigentümern der städtischen Kleingärten (Bezirksämter – bezirkliches Verwaltungsvermögen Stadtgrün sowie LIG) noch der Behörde für Umwelt und Energie vor. Um diese zu eruieren, würde u.a. die Möglichkeit, diese bei den Kleingartenvereinen abzufragen, seitens des Bezirksamtes geprüft sowie weiterhin eine Satellitenbild- bzw. Luftbildauswertung. Die daraus resultierenden Daten wären zu verifizieren.

 

Das Potential zur Erweiterung bestehender Kleingärten, wird als Erweiterung der Kleingartenanlage verstanden. Dieses hängt von der Verfügbarkeit angrenzender Flächen ab (u.a. aktuelle Nutzung, Nutzungszulässigkeit KG, Ersatz für aktuelle Nutzung, Eigentums- und Verpachtungs-/Vertragsfragen), welche vom Bezirksamt bedarfsweise in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden geprüft werden kann. Gleiches gilt für die Neuerrichtung an anderen Orten als angrenzend an bestehende KG-Anlagen.

 

Bezüglich der Frage zum Bedarf an neuen Kleingartenanlagen in Bergedorf liegen dem Bezirksamt keine Daten vor. Die Kleingartenvereine führen Wartelisten. Eine Abfrage zu der Anzahl der Wartenden (und Wunsch nach Parzellengröße, Vergrößerung/Verkleinerung) würde geprüft werden.

 

Das Bezirksamt ist bezogen auf die o.g. Aussage des Senates in Frage 1 entsprechend in der Lage das Kleingartenkonzept zu erstellen. Allerdings ist dies mit höherem Zeit-, Personal- und ggf. Kostenaufwand verbunden. Entsprechende Kapazitäten werden derzeit geprüft.

 

Im Rahmen von Bebauungsplänen können Flächen für Kleingärten vorgehalten bzw. angeboten werden. Die Entscheidung über den Bau möglicher Kleingärten liegt dennoch allein bei der BUE, die diese auch finanzieren würden und das Management des öffentlichen Raumes im Bezirksamt Bergedorf diese bauen. Auf die Vergabe der Kleingärten haben die FHH und auch das Bezirksamt Bergedorf keinen Einfluss. Die Kleingartenvereine bestimmen diese selbständig.

 

 

1. Bezogen auf die o.g. Aussage des Senates: Ist das Bezirksamt in der Lage, den durch den Antrag 20/1283 bzw. 20/1283.01 formulierten Auftrag zur Erstellung eines Kleingartenentwicklungskonzeptes durchzuführen?

1.1. Wenn ja: Aufgrund welcher Datenlage kann das Bezirksamt diesen Auftrag durchführen?

1.2. Wenn nein: Warum kann das Bezirksamt diesen Auftrag nicht durchführen?

 

Zu Frage 1: Ja, siehe Vorbemerkung

 

Zu Frage 1.1: siehe Vorbemerkung

 

 

2. Welche Informationen über (im Sinne des o.g. Antrages) teilungsfähige Kleingärten bzw. Kleingartenflächen im Bezirk Bergedorf liegen dem Bezirksamt vor? Bitte die möglicherweise teilungsfähigen Kleingartenflächen aufführen.

 

Zu Frage 2: Keine

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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