Antwort: Wie steht es um die kinderärztliche Versorgung in Wilhelmsburg und auf der Veddel? (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Jürgen Olschok, Alexander Götz, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Ina Morgenroth, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Rund 11.000 Kinder und Jugendliche leben in Wilhelmsburg. Davon wächst fast jedes dritte Kind im SGB-II-Leistungsbezug auf. Hinzukommt, dass Wilhelmsburg ein stark wachsender Stadtteil ist und in den nächsten Jahren vermutlich deutlich mehr Kinder in Wilhelmsburg leben werden. Gleichzeitig ist Wilhelmsburg kinderärztlich unterversorgt. Bis 2021 gab es noch drei kinderärztliche Praxen im Stadtteil bzw. drei Kassensitze für Kinderärzt:innen, seit letztem Jahr sind es nur noch zwei. Denn aufgrund eines Schadens der Praxisräume am Inselpark ist eine der drei Praxen nach Harburg gezogen, so dass sich die kinderärztliche Situation auf der Elbinsel zusätzlich verschärft hat. Demnach kommen heute 5.500 Kinder und Jugendliche auf einen Kassensitz. War Wilhelmsburg bis letztes Jahr mit einem Versorgungsgrad von 56 Prozent bei den Kinderärzt:innen bereits unterversorgt, ist der kinderärztliche Versorgungsgrad mit aktuell 37 Prozent nochmal deutlich darunter. Zudem gibt es im angrenzenden Stadteil Veddel keine kinderärztliche Praxis, so dass ein Großteil dieser Kinder vermutlich auch noch von den Wilhelmsburger Ärzt:innen mitversorgt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVH) wie folgt Stellung:
Nach Auskunft der KVH gibt es mit Stand 01.01.2022 drei Kinderärztinnen und Kinderärzte in Wilhelmsburg. Auf der Veddel gibt es keinen kinderärztlichen Sitz.
Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Nach Mitteilung der KVH ist dort von Aufnahmestopps in Kinderarztpraxen nichts bekannt.
In Wilhelmsburg leben 10.849 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, in Veddel 867 (Melderegister Stand 31.12.2020). Seitens der für Gesundheit zuständigen Behörde wird die kinderärztliche Versorgung in diesen Stadtteilen bisher als nicht ausreichend und bedarfsgerecht angesehen.
In der ambulanten Bedarfsplanung bestehen detaillierte Rahmenvorgaben durch das SGB V und die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt gesetzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen. Über Zu-lassungen und Ermächtigungen entscheiden die Zulassungs- und Berufungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen, in denen die Länder seit etwa zwei Jahren nur teilweise ein Mitberatungsrecht ausüben können. Die Hamburger Stadtteile sind nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie keine eigenen Planungsbereiche, sondern der Planungsbereich umfasst das ganze Stadtgebiet. Ein Versorgungsgrad von 100 Prozent gilt als bedarfsgerecht. Der Versorgungsgrad für den Planungsbereich Hamburg liegt bei den Kinderärztinnen und Kinderärzten bei 101,16 Prozent (Stand 01.01.2022).
Mit den Empfehlungen der Landeskonferenz Versorgung ist es gelungen, unterhalb der Ebene des Planungsbereiches Hamburg auch lokale Versorgungsziele in den Blick zu nehmen und im Konsens mit allen Beteiligten eine möglichst wohnortnahe haus- und kinderärztliche Versorgung anzustreben. Dies ist bei Entscheidungen der Zulassungsausschüsse über Praxisverlegungen und Praxisnachbesetzungen sowie bei Sonderbedarfszulassungen besonders wichtig. Hierbei wird nicht die Versorgungslage in den unterschiedlich zugeschnittenen Stadtteilen, sondern bei Haus- und Kinderärztinnen und Haus- und Kinderärzten ein lokaler Versorgungsradius von 3 bzw. 4 km untersucht und berücksichtigt. Dieser Ansatz geht deutlich über die Umsetzung in anderen Bundesländern hinaus und hat sich bewährt, weil so auch eine nahe gelegene Mitversorgung in benachbarten Stadtteilen Berücksichtigung findet. Insgesamt konnte vor allem er-reicht werden, dass es keine ungebremste Verlegung von Haus- und Kinderarztpraxen in ohne-hin schon besser versorgte Stadtteile mehr gibt.
In der aktuellen Honorarvereinbarung haben die KVH und die Krankenkassenverbände in Hamburg finanzielle Anreize zur Förderung der kinderärztlichen Grundversorgung in den Bezirken Hamburg-Mitte, Harburg und Bergedorf beschlossen. Damit soll das wohnortnahe kinderärztliche Versorgungangebot in den Bezirken verbessert werden, in denen Kinder mit einer vergleichsweise hohen Morbidität leben.
Darüber hinaus fördert der Senat seit Anfang des Jahres 2020 Gesundheitszentren in Quartieren mit besonders schlechter sozioökonomischer Lage. Insgesamt sollen hamburgweit sieben solcher Zentren entstehen, in denen medizinische Versorgung und soziale Unterstützung Hand in Hand erfolgen. Seit September 2020 wird ein Lokales Gesundheitszentrum auf der Veddel gefördert. Es handelt sich um die Poliklinik Veddel. Weiterhin ist jede Maßnahme zur Schaffung attraktiverer Quartierszentren auch ein Anreiz für Ärztinnen und Ärzte, sich mit einer Praxis dort niederzulassen. Bei Neubauvorhaben besteht darüber hinaus ausdrücklich die Möglichkeit, dass die KVH von Bezirksseite in die Planung von Neubauprojekten miteinbezogen wird, um Input in Bezug auf die Bereitstellung von geeigneten Praxisräumlichkeiten zu geben.
Über weitere Kinderarztsitze im Wege der Sonderbedarfszulassung entscheiden auf Antrag von Niederlassungswilligen die Zulassungs- und Berufungsausschüsse nach §§ 96, 97 SGB V.
Nach Angaben der KVH wurde Ende 2019 ein Antrag positiv beschieden, 50 Prozent dieser Zulassung seien derzeit allerdings unbesetzt. Ablehnungen von Anträgen auf Sonderbedarfszulassungen in Wilhelmsburg oder Veddel gab es keine.
Aktuell wird ein Antrag über eine halbe Stelle geprüft.
Siehe 4.
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