Antwort: Sachstand Elbbrücken / A1 - Sicherheit, Zukunft und Alternativen (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerin und Fragesteller: Nicole Jordan, Norbert Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Bernd Bamberg
Die Elbbrücken im Verlauf der A1 – insbesondere die Norderelbbrücke – sind von zentraler Bedeutung für den Straßenverkehr in Hamburg und Norddeutschland. Immer wieder wird über Schäden, Einschränkungen und Neubaupläne berichtet.
Da die Bauwerke stark beansprucht sind und ihre Sanierung bzw. ein Ersatzneubau enorme Auswirkungen auf Verkehr, Anwohner und Wirtschaft haben, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz und Sicherheit.
Die AfD-Fraktion Hamburg-Mitte bittet um eine umfassende Darstellung des aktuellen Sachstands, der Sicherheit der Bauwerke und der Planungen für Neubau, Sanierung oder Alternativen.
Begründung:
Die Elbbrücken sind ein neuralgischer Verkehrsknotenpunkt, dessen Ausfall weitreichende Folgen für die gesamte Metropolregion hätte. Eine transparente Darstellung von Zustand, Risiken, Planungsstand und Alternativen ist für die öffentliche Sicherheit und die politische Entscheidungsfindung unabdingbar.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen wie folgt:
Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen, und damit auch der Elbbrücken im Verlauf der A 1, erfolgen nach grundgesetzlicher Regelung in Zuständigkeit des Bundes als Straßenbaulastträger. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Autobahn GmbH des Bundes und ihrer Auftragnehmerin DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH wie folgt:
1. Wie ist der aktuelle sicherheitstechnische Zustand der Elbbrücken im Verlauf der A1, insbesondere der Norderelbbrücke? Wann fand die letzte Hauptprüfung statt, und welche Ergebnisse bzw. Mängel wurden festgestellt?
Das Bauwerk Norderelbbrücke im Zuge der A 1 wird durch besonders geschulte Bauwerksprüfingenieurinnen und -ingenieure in regelmäßigen Abständen überwacht und geprüft. Es hat die Zustandsnote 3,5 (ungenügender Bauwerkszustand).
Die Süderelbbrücke besteht aus zwei unterschiedlichen Teilbauwerken mit den Zustandsnoten 2,5 (ausreichender Bauwerkszustand) bzw. 3,0 (nicht ausreichender Bauwerkszustand).
Beide Brücken sind für den allgemeinen Verkehr nutzbar.
2. Welche Maßnahmen wurden seit der letzten Prüfung zur Instandhaltung oder Stabilisierung ergriffen oder sind aktuell in Umsetzung?
Auch unabhängig von der letzten Hauptprüfung wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
3. Welche Restnutzungsdauer wird nach derzeitiger Bewertung für die bestehenden Brücken angenommen?
Das Bauwerk Norderelbbrücke besitzt eine rechnerisch ermittelte Restnutzungsdauer bis 2029.
4. Wie weit sind die Planungen für den geplanten Neubau der Norderelbbrücke fortgeschritten (Planfeststellung, Baubeginn, Fertigstellung)?
Das Planfeststellungsverfahren (1. Planänderung) läuft derzeit, mit einem Planfeststellungsbeschluss ist voraussichtlich Mitte 2027 zu rechnen.
5. Mit welchen Kosten rechnet die Stadt bzw. der Bund aktuell für Sanierung oder Neubau, und wer trägt die Finanzierung?
Für die Norderelbbrücke werden Gesamtkosten in Höhe von ca. 200 Mio. EUR erwartet. Kostenträger ist der Bund.
6. Welche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (Staus, Umleitungen, Sperrungen) sind während der Bauzeit zu erwarten? Gibt es abgestimmte Verkehrsführungskonzepte oder Alternativrouten?
Grundsätzlich sollen während des Baus alle bestehenden Verkehrsbeziehungen und die Anzahl der Fahrstreifen (3 Fahrstreifen pro Richtung) aufrechterhalten werden, so dass keine Alternativrouten ausgeschildert werden müssen und der Verkehr auf der Autobahn verbleibt. Einzelne Zwischenbauphasen sowie die Situation eines relativ kurzen Autobahnabschnittes zwischen zwei Autobahndreiecken mit hohen Verflechtungsverkehren bedürfen besonderer Betrachtung. Die Abstimmungen mit den zuständigen Verkehrsbehörden laufen derzeit.
7. Welche baulichen oder technischen Alternativen wurden geprüft, z. B. Teilneubau, Zusatzbrücke, modulare Ersatzbauwerke, oder Verstärkung der bestehenden Konstruktion?
Alle sich anbietenden technischen Möglichkeiten wurden im Rahmen der Voruntersuchung und Entwurfsplanung geprüft. Die gewählte Lösung mittels Ersatzneubau mit zwei getrennten Teilbauwerken ist die Vorzugslösung.
8. Wie wird die Brückensicherheit fortlaufend überwacht? Kommen moderne Überwachungssysteme (Sensorik, digitale Schadensdetektion, Schwingungsanalyse) zum Einsatz?
Derzeit werden visuelle Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen beinhalten insbesondere eine kontinuierliche intensive Prüfung der Schadstellen sowie eine Verdichtung der Prüfungen gemäß DIN 1076 insgesamt.
9. Welche Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen sind während Bau und Betrieb vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf Anwohner und Naturraum Elbe?
Alle Schutzgüter wurden untersucht und die nötigen Ausgleichs-, Ersatz-, Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen geplant.
Die Lärmbetroffenheiten wurden untersucht und aktive bzw. passive Maßnahmen geplant. Diesbezüglich wird auf die detaillierten Ausführungen der Vorhabenträgerin in den öffentlich einsehbaren Planfeststellungsunterlagen verwiesen.
10. Welche Lehren zieht die Verwaltung aus bisherigen Infrastrukturprojekten (z. B. Köhlbrandbrücke, Hafenquerspange), um Zeit- und Kostenüberschreitungen beim Neubau der Elbbrücken zu vermeiden?
Bei sämtlichen Infrastrukturprojekten werden Maßnahmen zur Beschleunigung der Planungsprozesse systematisch geprüft und, sofern dies realisierbar ist, konsequent umgesetzt. Auf diese Weise lassen sich sowohl zeitliche Verzögerungen als auch Kostenüberschreitungen effektiv vermeiden.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.