Antwort: MS Stubnitz: Verlängerungsoption am aktuellen Liegeplatz und Offenlegung der Machbarkeitsstudien (Anfrage der Volt-Fraktion)
Fragesteller: Sarah Veigel, Jacob Schoo, Nico Carstens
Die MS Stubnitz, ein 1964 in Stralsund gebautes und seit 2003 unter Denkmalschutz stehendes Kulturschiff, ist seit 2013 fester Bestandteil der Hamburger Kulturlandschaft. Das Schiff wurde mehrfach mit dem APPLAUS-Bundespreis (2013, 2017, 2018, 2021) ausgezeichnet und erhielt 2024 die Auszeichnung als „Bester Club Deutschlands". Aktuell liegt die MS Stubnitz am Kirchenpauerkai nahe der Elbbrücken im Bezirk Hamburg-Mitte.
Die bestehende Nutzungsvereinbarung mit der HafenCity Hamburg GmbH sowie die wasserrechtliche Genehmigung der Hamburg Port Authority (HPA) enden am 31. Dezember 2026. Gemäß Bürgerschaftsdrucksache 21/9419 vom 13. Juni 2017 sollten sich die Vertragsparteien „rechtzeitig, spätestens jedoch sechs Monate vor Ablauf der Nutzungsvereinbarung" – also bis zum 30. Juni 2026 – über die Option einer Verlängerung um weitere fünf Jahre abstimmen. Nach aktuellem Kenntnisstand hat eine solche Abstimmung noch nicht stattgefunden oder wurde negativ beschieden, ohne dass die Gründe transparent gemacht wurden.
Die HafenCity Hamburg GmbH hat angekündigt, dass sie die Zukunft des Quartiers ohne die MS Stubnitz plane und hierfür Machbarkeitsstudien durchgeführt habe. Der Bebauungsplan HafenCity 13 ist seit Januar 2023 rechtskräftig. Das Baufeld 118, an dem die MS Stubnitz liegt, ist bereits vollständig bebaut (Enerparc-Firmensitz, fertiggestellt Oktober 2022). Ein konkretes Bauvorhaben, das den Liegeplatz physisch unmöglich machen würde, ist nicht erkennbar.
Parallel prüft der Bezirk Altona alternative Standorte (Drucksache 22-0596), jedoch ohne bisher eine konkrete Lösung präsentieren zu können. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat das Schiff im Mai 2024 mit 48.000 Euro aus dem Gestaltungsfonds unterstützt (Drucksache 22-4667).
Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständigen Behörden um Auskunft zu folgenden Punkten:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der
Behörde für Kultur und Medien (BKM), der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) bzw. der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:
Vorbemerkung:
Die MS Stubnitz ist ein Veranstaltungsort für Livemusik, Clubkultur, Performances, Ausstellungen, Konferenzen und Events. Das Kulturprogramm der MS Stubnitz zeichnet sich durch hohe Diversität, Genrevielfalt und unterschiedliche Kunstsparten aus und ist hierfür mehrfach ausgezeichnet worden (siehe Drs. 22/13053). Sie gilt als wichtige Bühne für Newcomer, Underground und subkulturelle Sparten von Singer/Songwriter bis Elektronik von nationalem Rang.
Ab den Jahren 2011/2012 hatte das Schiff, dessen ehemalige Kühl- und Laderäume für den Veranstaltungsbetrieb genutzt werden, zunächst von Rostock aus temporär im Rahmen von Festivals in der HafenCity festgemacht. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) unterstützte bereits diese frühen Anläufe und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die MS Stubnitz ab Ende 2014 längerfristige Liegeplätze am Kirchenpauerkai in der HafenCity erhielt. Im Frühjahr 2017 wurde eine 10-jährige Nutzungsvereinbarung bis zum 31.Dezember 2026 für einen in Abhängigkeit des jeweiligen Baufortschritts flexiblen Liegeplatz am Kirchenpauerkai abgeschlossen.
Mit der fortschreitenden Weiterentwicklung der östlichen HafenCity zogen sukzessive mehr Menschen in dieses Quartier. Seit dem Jahr 2021 kam es zu lärmbedingten Beschwerden von Anwohnenden am seinerzeitigen Liegeplatz nahe des Lola-Rogge-Platzes. Die HafenCity Hamburg GmbH (HCH), die Behörde für Kultur und Medien (BKM) und das Bezirksamt Hamburg-Mitte haben in einem ersten Schritt kurz- und mittelfristige Lösungen erarbeitet, um die Beeinträchtigung zu reduzieren. So wurde der Austausch einer Gangway finanziell unterstützt, die zuvor als starke Lärmquelle identifiziert wurde (siehe Drs. 22/13053). Es wurde ein weiterer Liegeplatz weiter östlich an den Elbbrücken hergerichtet und ertüchtigt, an den das Schiff im September 2023 verlegt wurde. Dabei wurde der Kontakt zu Anwohnenden und Gewerbetreibenden gesucht und um Verständnis geworben. Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger Austausch der zuständigen Behörden und der HCH mit den Verantwortlichen der MS Stubnitz, dem Motorschiff Stubnitz e. V.
Seit dem Jahr 2021 hat die HCH Insgesamt sechs Liegeplatzoptionen im Bereich der HafenCity auf ihre grundsätzliche technische Umsetzbarkeit geprüft. Im Jahr 2023 wurden schalltechnische Untersuchungen zur Bewertung der Situation des Liegeplatzes am Lola-Rogge-Platz in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden Modellierungen für die Prüfung möglicher Liegeplätze ab dem Jahr 2027 erstellt. Die Gutachten beziehen sich auf einen Liegeplatz zwischen dem Gretchen-Wohlwill-Platz und der weiter östlich bereits realisierten Bebauung sowie auf Liegeplätze nahe den Elbbrücken am Kirchenpauerkai und vor der HafenCity Universität im Baakenhafen.
Die HCH befindet sich unter der Leitung der BKM weiterhin in Gesprächen über mögliche Liegeplatzperspektiven der MS Stubnitz über das Jahr 2026 hinaus. Zuletzt waren insbesondere verschiedene Liegeplatzvarianten im Bereich am Anleger Altona/ Fischmarkt im Gespräch. Aktuell werden auch Übergangslösungen am temporären Kreuzfahrtterminal am Baakenhöft untersucht.
1. Welche Machbarkeitsstudien wurden von der HafenCity Hamburg GmbH, der HPA oder anderen Stellen zur Nutzung des aktuellen Liegeplatzes der MS Stubnitz über 2026 hinaus erstellt?
2. Aus welchen konkreten Gründen kommen diese Studien zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung am aktuellen Standort nicht möglich sei? Bitte nach technischen, rechtlichen, planerischen und wirtschaftlichen Gründen differenzieren.
Siehe Vorbemerkung.
3. Ist eine Zugänglichmachung dieser Machbarkeitsstudien für die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte sowie den Trägerverein der MS Stubnitz im Rahmen des Hamburgischen Transparenzgesetzes möglich? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Gutachten, die von der HCH beauftragt wurden, sind seit dem 24. Februar 2025 unter dem folgenden Link im Transparenzportal Hamburg abrufbar: Schalluntersuchungen Liegeplätze MS Stubnitz in der HafenCity
4. Hat die in Bürgerschaftsdrucksache 21/9419 vorgesehene Abstimmung über die Verlängerungsoption bereits stattgefunden? Falls ja, mit welchem Ergebnis und welcher Begründung? Falls nein, wann ist diese Abstimmung geplant?
Die HCH hat die Verantwortlichen der MS Stubnitz im Oktober 2024 über die Erkenntnisse der Liegeplatzprüfung im Gebiet der HafenCity in Abstimmung mit der BKM informiert. Im März 2025 wurden die Erkenntnisse der Studien nochmals ausführlich mit den Verantwortlichen der MS Stubnitz und der BKM besprochen. Eine Abstimmung im Sinne der obigen Fragestellung befindet sich in Vorbereitung.
5. Welche konkreten Bauvorhaben oder Nutzungsplanungen stehen einer Verlängerung des Liegeplatzes am Kirchenpauerkai über den 31. Dezember 2026 hinaus entgegen?
Im Umfeld des aktuellen Liegeplatzes befinden sich verschiedene Vorhaben in der Realisierung, darunter v.a. die Baufelder 113-116 und 121. Im Laufe des Jahres 2026 sollen nach Auskunft der jeweiligen Bauherren die Wohnungsbauvorhaben auf den Baufelder 113 und 115 sowie die Übernachtungsräume im Präventionszentrum auf Baufeld 121 bezugsfertig sein.
Die lärmtechnischen Modellierungen kamen zu dem Ergebnis, dass an den genannten Baufeldern mit Wohnungsbau mit deutlichen Richtwertüberschreitungen zu rechnen ist. Daher kann die HCH der MS Stubnitz nach aktuellen Erkenntnissen keine rechtssichere Perspektive am aktuellen Liegeplatz ab dem Jahr 2027 bieten.
6. Ist eine befristete Verlängerung der Nutzungsvereinbarung um ein weiteres Jahr (bis zum 31. Dezember 2027) als Übergangslösung möglich, um Zeit für die Suche nach einem dauerhaften Standort zu gewinnen? Falls nein, welche konkreten Hindernisse bestehen?
7. Welche Kosten wären mit einer einjährigen Verlängerung verbunden, und wer müsste diese tragen?
8. Welche Behörden und Stellen müssten einer Verlängerung des Liegeplatzes zustimmen? Bitte die jeweiligen Zuständigkeiten von HPA, HafenCity Hamburg GmbH, Sondervermögen Stadt und Hafen, BKM und Bezirksamt erläutern.
Die BSW verweist auf die Antwort zu Frage 5 sowie auf die Vorbemerkung. Seitens der BKM wäre keine Zustimmung erforderlich.
Im Bereich des jetzigen Liegeplatzes hat die MS Stubnitz lediglich eine wasserrechtliche Genehmigung. Diese wird durch die HPA erteilt.
9. Welche immissionsschutzrechtlichen Auflagen bestehen am aktuellen Standort, und sind diese Auflagen derzeit erfüllt?
Da es sich bei der MS Stubnitz um ein Schiff handelt, gibt es keine Baugenehmigung mit entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Auflagen in der Baugenehmigung. Da dieses Schiff aber fest mit dem Festland verbunden ist und als Freizeitanlage mit einem sozialen Zweck dient, unterliegt es dem Bundesimmissionsschutzgesetzes und somit der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), Pkt.1 Anwendungsbereich.
Die Stubnitz liegt derzeit nach baulicher Nutzung in einem urbanen Gebiet mit den Immissionsrichtwerten nach TA-Lärm Pkt. 6.1 (tags 63 dB(A)/ nachts 45 dB(A)) und angrenzendem Misch- und Kerngebiet (tags 60 dB(A)/nachts 45 dB(A)). Die im Baugenehmigungsverfahren ermittelte Vorbelastung der HafenCity (Bebauungsplan, HafenCity 13) liegt bei 53 dB(A). Das bedeutet, der Nachtwert ist bereits durch die angrenzende Industrie ausgeschöpft und weit überschritten. Eine eventuelle Prüfung nach TA-Lärm, Pkt.3.2 Prüfung der Einhaltung der Schutzpflicht, wäre von Seiten unseres Fachamtes angezeigt.
Nach einem vorliegenden Gutachten, welches durch den Verein Motorschiff Stubnitz e.V. selbst in Auftrag gegeben und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zur Verfügung gestellt wurde, ergibt sich, dass es nach Fertigstellung der Baufelder 114,115,116, 118, 121 zu Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Räumen (DIN EN 4109) kommt. Zum jetzigen Zeitpunkt und nach dem aktuellen Stand der Wohnbebauung Baakenallee 84 als nächstgelegener Immissionsort, ist der immissionsschutzrechtliche Nachtwert von 45 dB(A) um 3 dB(A) unterschritten.
10. Wie wird das Konfliktpotenzial zwischen dem Kulturbetrieb der MS Stubnitz und der umliegenden Wohnbebauung am aktuellen Standort bewertet?
Am aktuellen Liegeplatz gelten die grundsätzlichen Anforderungen der TA Lärm. Als Entwicklungsgesellschaft erfasst die HCH keine systematischen Daten zu polizeilichen Einsätzen, ordnungsrechtlichen Vorgängen oder Beschwerden zu Lärm, Müll oder Sicherheitsproblemen. Diese Aufgaben liegen in der Verantwortung der zuständigen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Das Konfliktpotential wird seitens der BKM derzeit als gering eingestuft, dürfte jedoch mit Vollendung der angrenzenden Wohnbebauung perspektivisch deutlich zunehmen. Siehe Bürgerschafts-Drs. 22/16901.
11. Welche konkreten alternativen Liegeplätze werden derzeit geprüft, und wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand?
Siehe Vorbemerkung.
12. Bis wann ist eine verbindliche Entscheidung über einen dauerhaften Standort zu erwarten?
Siehe Bürgerschafts-Drs. 23/3148.
13. Welche finanziellen Mittel stehen für notwendige Schallgutachten und Machbarkeitsprüfungen alternativer Standorte bereit, um den Trägerverein zu entlasten?
Die bisher durchgeführten Gutachten für Liegeplatzoptionen in der HafenCity wurden von der HCH beauftragt und finanziert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 50.000 Euro. Zu Prüfungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der HCH können keine Aussagen getroffen werden.
14. Welche Maßnahmen sind geplant, um das kulturelle Angebot der MS Stubnitz in Hamburg langfristig zu sichern?
Entscheidend für den wirtschaftlich wie kulturell nachhaltigen Betrieb als Musikspielstätte ist ein geeigneter Liegeplatz ab 2027. Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 23/3148.
15. Ist eine Einwirkung auf die HafenCity Hamburg GmbH möglich, die vertraglich vorgesehene Abstimmung über die Verlängerungsoption zeitnah und ergebnisoffen durchzuführen?
Die HCH befindet sich weiterhin in Gesprächen über mögliche Liegeplatzperspektiven der MS Stubnitz über das Jahr 2026 hinaus. Diese finden unter der Leitung der BKM statt. Alle Liegeplatzvarianten und Verlängerungsoptionen werden auf ihre langfristigen als auch temporären Möglichkeiten hin ergebnisoffen geprüft.
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