22-0797.1

MS Stubnitz retten - Heimathafen finden in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 02.06.2025 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 18.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 anliegende Drucksache 22-0596B beschlossen.

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) mit Schreiben vom 11.03.2025 wie folgt Stellung genommen:

Gemeinsam mit der HafenCity GmbH, der Behörde für Kultur und Medien und der HPA wird nach alternativen Liegeplätzen im Bereich der HafenCity oder am nördlichen Hafenrand gesucht. Dabei ist auch der von dem bezirklichen Beschluss angesprochene Bereich in Altona im Blick. Unmittelbar nutzbare, freie und bedarfsgerechte Liegeplätze sind nicht vorhanden. Zu berücksichtigen ist neben der anzusetzenden Emissionslage der erhebliche Tiefgang der MS Stubnitz, für den vielfach die Wassertiefe fehlt und die Kaianlagen nicht geeignet sind. Die Untersuchungen sind fortzusetzen und mit den Betreibern der MS Stubnitz abzugleichen. Die Interessenbekundung aus Altona wird einbezogen. Sofern Möglichkeiten in Altona greifbar werden, kann zu gegebener Zeit berichtet werden.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 28.04.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.a:

Die „Qualifizierung der Hafenkante / Antonipark“ („QHAP“) wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) projektiert.

Zu 1.b:

r die Genehmigung eines Liegeplatzes auf der Elbe ist grundsätzlich die Hamburg Port Authority (HPA) zuständig, nicht das Bezirksamt Altona. Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt betreibt kein Location Scouting.

Zu 2:

In Abstimmung mit der HPA übernimmt das Bezirksamt (Fachbereich Technischer Umweltschutz) die immissionsschutzrechtliche Prüfung und Bewertung. Die Kontaktaufnahme mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) ist bereits erfolgt, der Kontakt zu den Betreibern der MS Stubnitz wird zeitnah aufgenommen. Die Kosten notwendinger Schallgutachten für alle letztlich konkret in Frage kommenden Standorte sind von den Betreibern zu tragen. Zu „hafenbezogenen“ Rahmenbedingungen vergleiche Antwort zu 1.b..

Darüber hinaus sind die Belange des sonntäglich vom Bezirksamt veranstalteten Fischmarktes zu beachten. Dieser wird entlang der Hafenkante veranstaltet, beginnend westlich von der Fischauktionshalle bis hin zur östlichen Bezirksgrenze zum Bezirk Hamburg-Mitte. Aktuell kann der Fischmarkt zusammen mit dem U-Boot-Museum ohne Beeinträchtigungen veranstaltet werden. Mit der MS Stubnitz in unmittelbarer Nähe muss gewährleistet bleiben, dass der Fischmarktbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Durch Marktauf- und -abbau (sonntags ab 02.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr) ist eine Zu- bzw. Abfahrt in diesem Bereich für Dritte nicht möglich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 12.1
Lokalisation Beta

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