Antwort: Kleingartenvereine im Bezirk Hamburg Mitte - Entwicklung, aktueller Stand, Perspektive (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller/innen: Ina Morgenroth, Ronald Wilken, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Alexander Götz, Marinus Stehmeier, Maureen Schwalke
Auf der Web-Seite des Landesbund für Gartenfreunde in Hamburg e.V. (http://www.gartenfreunde-hh.de/) ist u.a. zu lesen:
„Kleingärten erfüllen unverzichtbare soziale Aufgaben. Sie bieten wohnungsnahe Erholung in freier Natur. Sie sind Begegnungsstätte und Beschäftigungsfeld für ältere Bürger, sie geben Arbeitslosen und Frührentnern sinnvolle Betätigung in einer Gemeinschaft und damit soziale Integration. Kleingärten sind Spielraum, verbunden mit Naturerleben für die Kinder.
Kleingärten sind ein Spiegelbild der Gesellschaft, ob Paar/Lebenspartner mit oder ohne Kind mit oder ohne Trauschein bzw. Eintragung), Großeltern mit Enkeln, Singles oder Alleinerziehende, Akademiker oder Arbeiter, Deutsche oder Zugewanderte: Alle lieben ihr Gärtchen, und der Verein ist ein wichtiger Faktor der Gemeinschaft und des Zusammenhaltes. Anders als in anderen Bereichen der Gesellschaft helfen sich Kleingärtnerinnen und Kleingärtner gegenseitig
Im Städtebau übernehmen sie wichtige Funktionen zur Verbesserung des Stadtklimas und sind vernetzt mit öffentlichem Grün, hochqualifizierte Naherholungsgebiete, die gleichzeitig als innerstädtisches Schutzreservoir für eine artenreiche Fauna und Flora dienen.
Kleingärten schaffen Lebensqualität in der Stadt.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Landesbundes ist es, die Kleingärten in der Stadt zu erhalten (..).“
Gleichwohl fürchten inzwischen viele Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Hamburg um den Fortbestand ihrer ortsnahen Kleingartenflächen und -parzellen vor dem Hintergrund des steigenden Flächenbedarfs für Wohnungsbau und von Industrie und Gewerbe.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verpachtet die Kleingartenflächen (ohne Bebauungen und Parzellierungen) an den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH). Der LGH verpachtet diese weiter an den jeweiligen Kleingartenverein und der Verein an die einzelnen Kleingartenpächter.
Die Kleingartenflächen werden unterschieden zwischen einem Dauerkleingarten und einem sogenannten Zeitkleingarten.
Ein Dauerkleingarten ist planrechtlich gesichert und entsprechend als Grünanlage/Dauerkleingarten ausgewiesen, ein Zeitkleingarten hingegen nicht.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:
Im Bezirk Hamburg-Mitte gibt es derzeit rd. 414 ha Kleingartenflächen, darin sind knapp 44 ha öffentliches „Grün an Kleingärten“, das nicht verpachtet ist. 364 ha sind an den LGH verpachtet. Davon sind 95 ha Dauerkleingärten und 268 ha sogenannte Zeitkleingärten. Neben den an den LGH verpachteten Kleingartenflächen gibt es noch die Bahn- und Landwirtschaft (BLW), die rd. 6 ha an Kleingartenflächen von der FHH gepachtet hat. Die Flächenangaben wurden auf Grundlage des Digitalen Grünplans ermittelt.
Zur Auflistung der 58 Kleingartenvereine siehe Anlage 1. Die zur Beantwortung der übrigen Fragen benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.
Zu 3. und 4.:
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Eine Kündigung wird grundsätzlich nach dem Bundeskleingartengesetz ausgesprochen. Somit muss die Kündigung zum 3. Werktag im Februar eines Jahres beim Pächter der FHH eingegangen sein. Diese greift dann zum 30. November desselben Jahres. Im Übrigen siehe Drs. 21/10361 (2001-2017) und 22/3769 (ab 2018).
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Auf Grundlage der Vereinbarung des sog. 10.000-er Vertrages wird die Anzahl von rd. 35.000 Parzellen in ganz Hamburg gehalten. Neu geschaffene Parzellen werden auf dieser Grundlage als Ersatz für Parzellen, die an derer Stelle entfallen, bilanziert. Eine Erhöhung der gesamtstädtischen Parzellenanzahl wird nach derzeitigem Stand nicht angestrebt.
Gleichwohl werden z.B. im Zuge von kleinteiliger Nachverdichtung und ggf. Neuanlagen von Kleingartenflächen zusätzliche Parzellen im Bezirk Hamburg-Mitte geschaffen.
Folgend die Auflistung der Kleingartenvereine mit großflächigen Sanierungs- und Neuordnungsmaßnahmen.
Jahr |
KGV-Nr. / Name |
Größe in qm, bzw. ersatzlandpflichtige Parzellen |
Folgenutzung |
2009 und 2010 |
723 KGV Niedergeorgswerder v. 1923 e.V. |
60.145 108 Parzellen |
Bodenbelastung/ Sanie-rung und Neuordnung der Teilbereiche 2 und 3 |
2017 |
715* KGV Sommerfreude e.V. |
18.596 |
Sanierungskündigung/ Neuordnung Kleingarten-bestand, Nachverdich-tung, s.u. |
2017 |
716* Unsere Scholle e.V. |
54.534 |
Sanierungskündigung/ Neuordnung Kleingartenbestand Nachverdichtung, s.u. |
2020 |
128 Gartenbauverein Rückersweg von 1934 e.V. |
64.269 124 Parzellen |
Sanierung und Neuord-nung des Kleingarten-teils, welcher nicht durch den Wohnungsbau betroffenen ist. |
*Die Kleingartengebiete mit den Kleingartenvereinen 711, 715, 716 haben zusammen 255 Parzellen. Vor Wegfall von Teilflächen durch Kündigungen für Wohnungsbau (ca.134 Parzellen betroffen) sollen durch die Nachverdichtung auf den verbleibenden Bestandsflächen zusätzliche Parzellen geschaffen werden, um direkt vor Ort Ersatz zu schaffen. Die Vereinsinfrastruktur wird im Zuge der Neuordnung saniert.
Unter anderem wurden durch den Kleingartenverein „Die Sandhasen e.V.“ (130) 10 Parzellen zur kleinteiligen Nachverdichtung angemeldet.
Es gibt konzeptionelle Überlegungen, die im Rahmen der von der damaligen Behörde für Umwelt und Energie in Auftrag gegebenen Untersuchung „Kleingartenbedarf in Hamburg Untersuchung 2015“ entwickelt wurden.
Siehe hierzu auch www.hamburg.de/contentblob/6492296/55ac714ff5e6822028cc94a2a2d27e24/data/kleingartenbedarfsanalyse.pdf
Eine flächendeckende Konzeption liegt nicht vor. Räumliche Entwicklungsoptionen werden – anlassbezogen – auf die Einzelanlage erstellt.
Zu 10. und 11.:
Derzeit sind keine Kündigungen oder Umwidmungen im Bezirk Hamburg-Mitte geplant. Aufgrund verschiedener städtebaulicher Entwicklung könnten zukünftig allerdings einzelne Kleingartenflächen beansprucht werden.
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