21-1682

Entwicklung im Bereich der Kleingärten im Bezirk Wandsbek

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

(Anmerkung: Fett/Unterstreichung zur Verdeutlichung unsererseits angefügt)

 

 

Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen (Bezirk Wandsbek) für die Jahre 2019 – 2014 heißt es auf Seite 9:
 

„Für die Stadtentwicklung unseres Bezirks sowie den Wohnungs- und Gewerbebau wollen

wir, dass

die Flächennutzung von Kleingärten im Dialog mit den Beteiligten optimiert wird, sofern

diese in gut erschlossenen Gebieten liegen (Schienenanbindung/ Einzelhandel/ soziale

Einrichtungen) und dort Wohnungsbau umsetzbar ist oder für die Allgemeinheit

Parkflächen hergestellt werden könnten.“

 

Das lässt darauf schließen, dass erwogen wird, Flächen, die bisher für Kleingartennutzung vorgesehen waren, nunmehr für den Wohnungsbau zu nutzen oder in Parkflächen umzuwandeln. Beides führt zu einer Verringerung der Kleingarten-Flächen.
 

Auf der Website hamburg.de Stichwort Kleingärten heißt es:
 

„Hamburgs rund 34.500 Kleingärten tragen wesentlich dazu bei, dass Hamburg sich eine grüne Stadt nennen kann. Mit einer Gesamtfläche von rund 1.900 Hektar prägen sie das Bild vieler Stadtteile entscheidend mit. Genau wie die vielen Parks und Grünflächen, Spielplätze und Friedhöfe gehören die Kleingartenanlagen zum städtischen Grün und sind für die Öffentlichkeit zugänglich.

Für ein besseres Miteinander

Kleingärten haben vielfältige Funktionen. So fördern sie das Miteinander in einer internationalen Stadtgesellschaft, indem sie Raum für Gemeinschaftsleben bieten und damit zur Integration von Bürgerinnen und Bürgern mit ausländischen Wurzeln beitragen. Das Gärtnern von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten liefert neue Impulse und fördert eine größere Vielfalt im Erscheinungsbild der Kleingärten.

Für ein besseres Klima

Außerdem übernehmen Kleingärten wichtige Funktionen im stadtökologischen Gefüge. Sie verbessern das Kleinklima und sind Bausteine zur Biotopvernetzung. In den Kleingärten sind viele Vögel, Insekten und Amphibien beheimatet. Ihr Wert für die Artenvielfalt ist durch jüngere Untersuchungen belegt. Zusätzlich ergänzen Kleingärten das städtische Erholungsangebot.

 

Kleingärten im Spannungsfeld von Stadtentwicklung

Trotz aller Bemühungen, die Zahl der städtischen Kleingärten zu erhalten, mussten in den vergangenen Jahren zahlreiche Gärten für andere, gesamtstädtisch ebenfalls wichtige Nutzungen, z.B. für den Wohnungsbau und Gewerbeflächen, in Anspruch genommen werden. Damit der Bestand nicht schmilzt, ist die Stadt ständig auf der Suche nach geeigneten Ersatzstandorten, auf denen sie neue Kleingärten baut. Vorrangiges Ziel ist es, Kleingärten zentrums- und wohnungsnah und damit nutzerfreundlich zu erhalten. Dann sind sie schnell zu Fuß oder mit dem Fahrrad umweltfreundlich zu erreichen.

In diesem Sinne wird der Ersatz von verlagerten Kleingärten zunehmend durch Verdichtung im innerstädtischen Altbestand anstelle von Neubau in Stadtrandlage realisiert.“

In diesem Beitrag wird unter anderem der hohe Wert der Kleingärten „für ein besseres Klima“ betont und die soziale Komponente hervorgehoben, letztlich sind die Kleingartenanlagen öffentliches Grün/für die Öffentlichkeit zugänglich. Jüngst erst haben die Corona-Folgen gezeigt, dass für die Bürger in Zeiten von „stay at home“ ein Kleingarten eine gesunde Alternative zu den eigenen vier Wänden bieten kann. Anders als eine Versiegelung durch Bebauung oder Umwidmung in einen (möglicherweise pflegeleicht begrünten) Park bieten Kleingärten eine erhebliche Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten. Während (nicht nur) seitens der Verwaltung gezielt „Blühwiesenbereiche“ angelegt werden, sind sie in den Kleingärten oft schon jahrelang vorhanden.

Zudem dienen Kleingärten der Integration, den sozialen Kontakten, der Verwirklichung von naturnahem Engagement, der Bildung von Kindern im Umgang mit und in der Pflege der Natur, der Gesundheit durch Aktivität zumal an der frischen Luft und auch, im Rahmen der „Hausordnungen“ in den Kleingartensiedlungen, der persönlichen Entfaltung. Kleingärten sind ein kleines Stück „persönliche Freiheit“ in einer großen Stadt mit teilweise schwierigem Wohnumfeld.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie war der Bestand an Kleingärten im Bezirk Wandsbek
    1. in qm
    2. in Anzahl Parzellen
    3. in durchschnittlicher Parzellengröße

 

zum Jahresende 2015

zum Jahresende 2017

zum Jahresende 2019

und wie stellen die die aktuellsten Zahlen dar?

 

  1. Wieviele Kleingärten fielen in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Nutzungsänderungen weg
    1. in qm
    2. Anzahl Parzellen

 

  1. Wieviel Ersatz-Kleingärten konnten dafür bereitgestellt werden
    1. in qm
    2. in Anzahl Parzellen
    3. an welchen Standorten
    4. durch welche Veränderungen der bestehenden Nutzung (was war da bisher, ehe der Bereich „Kleingartensiedlung“ wurde)?

 

  1. Welche Kleingartenanlagen in Wandsbek werden derzeit dahingehend geprüft, ob sie „optimiert“ werden können hinsichtlich
    1. Wohnungsbau
    2. Parkfläche?

 

  1. Falls Frage 4 mit „keine“ beantwortet werden sollte: Welche Kleingartenanlagen in Wandsbek werden voraussichtlich in den nächsten drei Jahren dahingehend geprüft, ob sie „optimiert“ werden können hinsichtlich
    1. Wohnungsbau
    2. Parkfläche?

 

  1. Laut hamburg.de ist „die Stadt ständig auf der Suche nach geeigneten Ersatzstandorten“. Trifft das auch auf den Bezirk Wandsbek zu?

 

  1. Welche potentiellen „geeigneten Ersatzstandorte“ hat die Verwaltung im Bezirk Wandsbek im Blick, die möglicherweise für Kleingartennutzung infrage kommen könnten? Wo befinden sich diese Flächen und was ist dort derzeit zu finden?

 

  1. Was bedeutet der Hinweis aus dem Beitrag auf hamburg.de „zunehmend durch Verdichtung im innerstädtischen Altbestand“ – und trifft das auch auf den Bezirk Wandsbek zu:
    1. Die bestehende Kleingartensiedlung bleibt in ihrer Größe erhalten, die einzelnen Parzellengrößen werden verkleinert, es entstehen auf gleich großem Grund mehr Parzellen als bisher.
    2. Die Gesamtfläche der Kleingartensiedlung wird durch Parzellenverkleinerung reduziert, der freigewordene/freiwerdende Raum wird genutzt für
      1. Wohnungsbau
      2. Öffentliche Grünanlage
    3. Wenn nicht a oder b, was dann?

 

  1. Führt die Verwaltung zur Umsetzung der politischen Ziele (weniger Kleingärten, mehr Wohnungsbau und öffentlicher Park) Gespräche mit den Kleingartenvereinen und weiteren Organisationen, die Kleingärten verwalten? Mit wem wurde gesprochen und mit welchem Ergebnis?

 

Anhänge

keine Anlage/n