Entwicklung im Bereich der Kleingärten im Bezirk Wandsbek
(Anmerkung: Fett/Unterstreichung zur Verdeutlichung unsererseits angefügt)
Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen (Bezirk Wandsbek) für die Jahre 2019 – 2014 heißt es auf Seite 9:
„Für die Stadtentwicklung unseres Bezirks sowie den Wohnungs- und Gewerbebau wollen
wir, dass
…
die Flächennutzung von Kleingärten im Dialog mit den Beteiligten optimiert wird, sofern
diese in gut erschlossenen Gebieten liegen (Schienenanbindung/ Einzelhandel/ soziale
Einrichtungen) und dort Wohnungsbau umsetzbar ist oder für die Allgemeinheit
Parkflächen hergestellt werden könnten.“
Das lässt darauf schließen, dass erwogen wird, Flächen, die bisher für Kleingartennutzung vorgesehen waren, nunmehr für den Wohnungsbau zu nutzen oder in Parkflächen umzuwandeln. Beides führt zu einer Verringerung der Kleingarten-Flächen.
Auf der Website hamburg.de Stichwort Kleingärten heißt es:
„Hamburgs rund 34.500 Kleingärten tragen wesentlich dazu bei, dass Hamburg sich eine grüne Stadt nennen kann. Mit einer Gesamtfläche von rund 1.900 Hektar prägen sie das Bild vieler Stadtteile entscheidend mit. Genau wie die vielen Parks und Grünflächen, Spielplätze und Friedhöfe gehören die Kleingartenanlagen zum städtischen Grün und sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
Für ein besseres Miteinander
Kleingärten haben vielfältige Funktionen. So fördern sie das Miteinander in einer internationalen Stadtgesellschaft, indem sie Raum für Gemeinschaftsleben bieten und damit zur Integration von Bürgerinnen und Bürgern mit ausländischen Wurzeln beitragen. Das Gärtnern von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten liefert neue Impulse und fördert eine größere Vielfalt im Erscheinungsbild der Kleingärten.
Für ein besseres Klima
Außerdem übernehmen Kleingärten wichtige Funktionen im stadtökologischen Gefüge. Sie verbessern das Kleinklima und sind Bausteine zur Biotopvernetzung. In den Kleingärten sind viele Vögel, Insekten und Amphibien beheimatet. Ihr Wert für die Artenvielfalt ist durch jüngere Untersuchungen belegt. Zusätzlich ergänzen Kleingärten das städtische Erholungsangebot.
…
Trotz aller Bemühungen, die Zahl der städtischen Kleingärten zu erhalten, mussten in den vergangenen Jahren zahlreiche Gärten für andere, gesamtstädtisch ebenfalls wichtige Nutzungen, z.B. für den Wohnungsbau und Gewerbeflächen, in Anspruch genommen werden. Damit der Bestand nicht schmilzt, ist die Stadt ständig auf der Suche nach geeigneten Ersatzstandorten, auf denen sie neue Kleingärten baut. Vorrangiges Ziel ist es, Kleingärten zentrums- und wohnungsnah und damit nutzerfreundlich zu erhalten. Dann sind sie schnell zu Fuß oder mit dem Fahrrad umweltfreundlich zu erreichen.
In diesem Sinne wird der Ersatz von verlagerten Kleingärten zunehmend durch Verdichtung im innerstädtischen Altbestand anstelle von Neubau in Stadtrandlage realisiert.“
In diesem Beitrag wird unter anderem der hohe Wert der Kleingärten „für ein besseres Klima“ betont und die soziale Komponente hervorgehoben, letztlich sind die Kleingartenanlagen öffentliches Grün/für die Öffentlichkeit zugänglich. Jüngst erst haben die Corona-Folgen gezeigt, dass für die Bürger in Zeiten von „stay at home“ ein Kleingarten eine gesunde Alternative zu den eigenen vier Wänden bieten kann. Anders als eine Versiegelung durch Bebauung oder Umwidmung in einen (möglicherweise pflegeleicht begrünten) Park bieten Kleingärten eine erhebliche Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten. Während (nicht nur) seitens der Verwaltung gezielt „Blühwiesenbereiche“ angelegt werden, sind sie in den Kleingärten oft schon jahrelang vorhanden.
Zudem dienen Kleingärten der Integration, den sozialen Kontakten, der Verwirklichung von naturnahem Engagement, der Bildung von Kindern im Umgang mit und in der Pflege der Natur, der Gesundheit durch Aktivität zumal an der frischen Luft und auch, im Rahmen der „Hausordnungen“ in den Kleingartensiedlungen, der persönlichen Entfaltung. Kleingärten sind ein kleines Stück „persönliche Freiheit“ in einer großen Stadt mit teilweise schwierigem Wohnumfeld.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Be-teiligung der Finanzbehörde und des Bezirksamtes das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
06.08.2020
zum Jahresende 2015
zum Jahresende 2017
zum Jahresende 2019
und wie stellen die die aktuellsten Zahlen dar?
BUKEA:
Die Größe der Kleingartenflächen in Wandsbek, einschließlich Grün an Kleingärten, beträgt auf Grundlage der Auswertung des Digitalen Grünplans aktuell ca. 378,5 ha, zuzüglich ca. 13,6 ha außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg in Barsbüttel.
Davon befanden sich 2015, 2017, 2019 und aktuell ca. 86 ha im Allgemeinen Grundvermö-gen (AGV).
Die Anzahl des Parzellenbestandes jeweils zum 31.12. eines Jahres ist der Tabelle zu ent-nehmen - dabei wird nicht zwischen Parzellen im AGV oder bezirklichem Verwaltungsvermö-gen Stadtgrün unterschieden.
Die Zahlenangaben und die daraus abgeleitete Bestandsentwicklung werden auf Grundlage der jährlichen Abrechnung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermö-gen (LIG) zum „10.000er-Vertrag“ erstellt.
Wandsbek |
2015
|
2017 |
2019* |
Zugang |
3 |
15 |
0* |
|
|
|
|
Abgang |
14 |
1 |
0* |
|
|
|
|
Bestand |
6.911 |
6.902 |
6.916 |
*In 2019 hat es keine Zu- und Abgänge von Parzellen in Wandsbek gegeben.
Die offizielle Abrechnung zum „10.000er-Vertrag“ zwischen dem LIG und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. für 2019 wird in Kürze erfolgen.
Angaben zur durchschnittlichen Parzellengröße auf den Flächen im AGV werden nicht ge-führt und können auch nicht aus den Größenangaben zu den Kleingartenflächen abgeleitet werden, da in den Kleingartenflächen auch die Flächen für die Vereinsinfrastruktur (Wege, Stellplätze, Vereinshaus sowie Grünflächen etc.) enthalten sind.
Die Größe der einzelnen Parzellen im Verwaltungsvermögen Stadtgrün liegt im Durchschnitt bei ca. 300 m², Parzellen im AGV haben eine Fläche von 400 bis 600 m², bzw. z.T. auch bis 1000 m².
BUKEA zu den Fragen 2 und 3:
Zu Entfall und Ersatz siehe nachfolgende Auflistung. Die Abrechnung basiert auf der Anzahl der Parzellen, nicht den Größenverlusten oder -zugewinnen.
2015:
Herrichtungen:
KGV 538 „Kleins. a.d. Osterbek e.V.“ (2 Parzellen) Nachverdichtung
KGV 516 „Ostende“ (1 Parzelle) Nachverdichtung
Kündigungen:
KGV 565 „Ohlsdorf“ (14 Parzellen)
2017:
Herrichtungen:
KGV 580 „Deelwischredder“ (15 Parzellen) Neubau
Kündigungen:
KGV 576 „Am Knill“ (1 Parzelle)
2018 und 2019:
Keine Kündigungen oder Herrichtungen von Kleingartenparzellen in Wandsbek
BUKEA:
Der BUKEA sind keine Optimierungen ganzer Vereinsflächen im Sinne der Fragenstellung bekannt.
Hiervon unberührt werden kleinteilige Nachverdichtungen durch die BUKEA gefördert. So sind zur Aktivierung von Teilungspotenzial für zusätzliche Kleingartenparzellen alle Vereins-vorsitzenden durch den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) und die BU-KEA aufgefordert, bei Pächterwechsel zu prüfen, ob die Parzelle Teilungspotenzial aufweist, so dass zwei oder mehr Parzellen entstehen können. Damit wird auch gemäß der Kleingar-tenbedarfsanalyse aus dem Jahre 2015 dem Wunsch der Pächterinnen und Pächter sowie Anwärterinnen und Anwärter für Kleingärten auf den Wartelisten nach „kleineren“ Parzellen entsprochen.
BUKEA:
Der BUKEA sind keine bekannt. Im Übrigen entscheiden die Bezirksämter hierüber.
BUKEA:
Ja, die BUKEA führt und pflegt – als Angebot für die Bezirke – einen Pool für Ersatz-kleingartenstandorte unterteilt nach Bezirken. Dieser wurde zuletzt 2016 abgestimmt und ak-tualisiert.
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan meist als Grünflächen dargestellt. Zum Teil sind die Flächen im Privatbesitz. Der Prozess des Flächenerwerbs und der Bedarf für einen möglich-erweise erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie die Abwägung gegenüber al-ternativen Flächennutzungen ziehen sich oft über mehrere Jahre hin. Über den Bedarf eines Ersatzstandortes bzw. die Neuanlage einer Kleingartenfläche entscheiden die Bezirksämter.
BUKEA:
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bezirksamt Wandsbek.
BUKEA:
Die großflächige Verdichtung im innerstädtischen Kleingarten-Altbestand durch Anlagenneu-strukturierung kann sowohl der Gewinnung zusätzlicher Parzellen als auch der Gewinnung zusätzlicher Bau- oder Freiflächen bei angestrebtem Erhalt der Parzellenzahl dienen. Der BUKEA sind keine Planungen zu Nachverdichtungen dieser Art in Wandsbek bekannt.
Der Hinweis auf die zunehmende hamburgweite Verdichtung im innerstädtischen Altbestand kann neben den beiden genannten Flächennutzungen auch den Ausbau der Verkehrsinfra-struktur, Ausbau des ÖPNV, den Neubau/die Erweiterung von Schulen und Kindergärten, die Errichtung von Gebäuden des Gemeinbedarfs, die Ansiedlung städtischer Ver- und Entsor-gungsbetriebe oder die Ansiedlung/ Erweiterung von Industrie und Gewerbebetrieben betref-fen.
BUKEA:
Üblicherweise werden bei vorgesehener Inanspruchnahme von Kleingartenflächen von Sei-ten der planenden Dienststelle Gespräche mit dem städtischen Hauptpächter der Kleingarten-fläche (LGH) geführt, der den Zwischenpächter (Kleingartenverein) einbezieht. Die zuständi-gen städtischen Dienststellen werden für einzelne zu klärende Aspekte im Vorfeld (z.B. LIG für die Kündigung, BUKEA für Kleingartenwesen / rechtliche Aspekte, ggf. Finanzierungsfra-gen) einbezogen.
keine Anlage/n
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