22-0118

Antwort: Kinderspielplatz "Grasbrookpark" (Anfrage der AfD Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Nicole Jordan

Am 6. Juli 2019 kam es auf dem Kinderspielplatz „Am Grasbrookpark“ , bei einem 2-jährigen Jungen zu Verbrennungen 2. Grades, beim spielen auf einer Metallplatten-Wippe, welche sich dementsprechend bei Sonneneinwirkung aufgeheizt hatte. Bei der besagten Metallplatte ist kein Warnhinweis für die Eltern, dass diese sich bei Hitze extrem Aufheizen kann und man diese deshalb nicht berühren darf. Des Weiteren können sich kleine Kinder die Finger in den Spalten quetschen.

1. Sind Unfälle bekannt?

2. Wenn ja, welcher Art waren Sie?

3. Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?

4. Nach welchen Kriterien werden die Spielplätze ausgerüstet?

5. Wer ist für die regelmäßige Überprüfung des Spielplatzes verantwortlich?

Zu 1. – 5.:
Für die Beantwortung dieser Fragen ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht zuständig. Ggf. müsste hierzu eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden. Die Zuständigkeit für den Spielplatz liegt bei der HafenCity GmbH.

6. Wie viele öffentliche Spielplätze gibt es im Bezirk Hamburg Mitte?

Im Bezirk Hamburg -Mitte gibt es 140 öffentliche Spielplätze.

7. Wer ist für die öffentlichen Spielplätze verantwortlich?

Die Inspektion und Instanthaltung von Spielgeräten übernimmt im Bezirk Hamburg-Mitte das Fachamt Management des öffentlichen Raumes.

Die Hafencity ist in Teilen noch ausgenommen, hier ist die Hafencity GmbH verantwortlich.

8. Wie oft werden die Spielplätze auf ihre Sicherheit überprüft?

Im Bezirk Hamburg-Mitte gelten folgende Intervalle für die Spielgerätekontrolle:

  • 1 x wöchentlich eine Sichtkontrolle durch den jeweiligen Revierleiter.
  • 1 x monatlich eine operative Kontrolle durch einen angestellten Spielgerätekontrolleur mit Hilfe eines mobilen Einsatzgerätes (Spielgerätekataster).
  • 1 x jährlich eine Hauptkontrolle durch eine zertifizierte Fachfirma.

9. Sind alle Spielplätze vom TÜV geprüft, abgenommen?

Alle Spielplätze werden jährlich einer Hauptkontrolle durch eine zertifizierte Fachfirma unterzogen. Dies ist gleichwertig mit einer TÜV-Kontrolle.

10. Warum befindet sich an dem oben beschriebenen Spielgerät bis heute kein Warnhinweis für Eltern?

11. Wie oft wird auf diesem Spielplatz das Wasserbecken gereinigt?

12. Ist das Wasser Trinkwasser?

13. Wenn nein, warum sind dort keine Hinweisschilder für die Eltern?

Zu 10. – 13.:
Für die Beantwortung dieser Fragen ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht zuständig. Ggf. müsste hierzu eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden. Die Zuständigkeit für den Spielplatz liegt bei der HafenCity GmbH.

Lokalisation Beta
Grasbrookpark Am Grasbrookpark
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