22-1767

Antwort: Fritz-Köhne-Schule und Elternschule: Erweiterung sicherstellen (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Henrike Wehrkamp, Manuel Muja, Lothar Knode, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard

Mit dem Stichtag 15.03.2020 hat die Behörde für Schule und Berufsbildung mit dem Titel „Schule mit Quartierszentrum Rothenburgsort“ einen Antrag an das Modellvorhaben „Mitte Machen“ gestellt. Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, "das Projekt Nr. 42 Neubau Schule und Quartierszentrum Rothenburgsort im Hinblick auf die Schaffung eines Quartierszentrums für Rothenburgsort in die Finanzierung des Modellvorhabens aufzunehmen", falls das Projekt „Vielfalt in Bewegung“ nicht realisiert werden kann. "Die in Tabelle 1 zugewiesene Summe von 5.000.000 Euro aus dem Modellvorhaben steht dann dem Projekt Nr. 42 für die Schaffung eines Stadtteilzentrums zur Verfügung."

Die GRÜNE Fraktion spricht sich weiterhin explizit für die Realisierung des Projektes Nr. 19 „Vielfalt in Bewegung“ aus. Die GRÜNE Fraktion sieht die Realisierung eines Quartierszentrums aus dem Schulstandort heraus als konzeptionell fraglich und in der sozialen Dynamik von Rothenburgsort als kontraproduktiv. Trotzdem oder selbstverständlich sind wir für die Überplanung des Grundschulstandorts und selbstverständlich muss dafür Sorge getragen werden, dass die bezirklichen Aufgaben der Sozialfürsorge im Stadtteil (wie beispielsweise die Elternschule) in Zukunft weitergeführt und gesichert werden, vorzugsweise am dafür hervorragend geeigneten Standort mit Nähe zur Schule und zum Haus der Jugend. Wir erinnern zudem daran, dass im Antrag des Hauptausschuss vom 03.07.2018 mit der Nr. 21-4364 der Neubau einer Dreifeldhalle in Rothenburgsort gefordert wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie sind die Pläne zum Erhalt der Elternschule bei Ausbau der Fritz-Köhne-Schule gemäß Anforderungen im aktuellen Schulentwicklungsplan?

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) teilt hierzu folgendes mit:

Die Fritz-Köhne-Schule wird großflächig überplant und neugebaut werden. Dabei soll die Elternschule in ihrem jetzigen Gebäude verbleiben. Allerdings sind Elternschulen nicht Bestandteil des Schulentwicklungsplans, denn dieser dient gemäß § 86 des Hamburgischen Schulgesetzes „zur Vorbereitung von Entscheidungen zur Schulorganisation und zur Weiterentwicklung des Schulwesens“.

  1. Wie ist geplant, assoziierte Angebote (Mütterberatung, ASD u.a.m.) in der Nähe von Elternschule und Schulen zu erhalten?

Vorhandene Angebote werden in einem ähnlichen Format beibehalten.

  1. Wie ist der Stand zum Antrag der Bezirksversammlung 21-4364? Ist geplant, am Schulstandort eine ausreichend große Schulsporthalle zu bauen?

Gemäß der künftigen Schülerzahlen ist eine Zweifeldhalle am Standort erforderlich. Investitionsmittel für den Bau einer Dreifeldhalle sind nicht vorhanden.

Die BSB teilt hierzu ergänzend folgendes mit:

Die Schule verfügt momentan über eine Ein-Feld-Halle, die auch zukünftig genutzt wird. Im Rahmen des Ausbaus der Fritz-Köhne-Schule zur 4,5-Zügigkeit wird der bedarfsgerechte Ausbau für die Sportflächenkapazitäten sichergestellt. Für eine Grundschule dieser Größe sind regelhaft zwei Sporthallenfelder für den Sportunterricht bedarfsgerecht. Die Umsetzung dieses Bedarfs wird zurzeit geprüft.

Die BSB hat im Mai 2020 einen Antrag „Schule mit Quartierszentrum Rothenburgsort“ für den Neubau der Schule mit einem Finanzvolumen in Höhe von 20 Mio. € (jeweils Hälfte Eigenanteil/ Bundesförderung) an das Projekt „Mitte Machen“, einem Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung, gestellt. Bei einer Bewilligung in dieser Höhe wäre u.a. auch eine Dreifeld-Halle realisiert worden. Dieser Antrag wurde von der Bezirksversammlung Mitte nicht angenommen. Daher ist eine Dreifeldhalle nicht zu realisieren.

  1. Im Antrag zu Mitte Machen, Nr. 42 Schule und Quartierszentrum Rothenburgsort sind Elternschule, ASD und die weiteren bezirklichen Angebote im Umfeld von Elternschule und Schule gar nicht genannt, sondern eine KiTa geplant. Wie verträgt sich die Sicherung der bezirklichen Angebote mit diesem Antrag?

Eine Kita ist im Zuge des Projekts „Kitas an Schulstandorten“ der Sozialbehörde und der BSB an diesem Standort vorgesehen. Sie ist auch nicht förderfähig durch ein Bundesprogramm, da der Bund gemäß §104b GG und §44 BHO in der Städtebauförderung nur Vorhaben fördern darf, die nicht zu den gesetzlich verpflichtenden Regelaufgaben der Länder zählen. Dies war den Antragstellenden bekannt. Die Kita ist nur der Vollständigkeit halber mit im Antrag aufgeführt und hätte im Falle der Realisierung in einem Gebäude herausgerechnet werden müssen. Förderfähig wären Investitionen am Schulstandort gewesen, die über den gesetzlichen Auftrag Schule und Kita hinausgegangen wären und Flächen und Gebäude für eine quartiersbezogene Nutzung umfasst hätten.

  1. Welche Auswirkungen hat die Planung der in 4. genannten KiTa auf die neue Bebauung im direkt angrenzenden Plangebiet "Rothenburgsort 16 Neues Mischquartier Billhorner Röhrendamm / Billhorner Kanalstraße“, insbesondere bzgl. dessen Gewerbeanteil in direkter Nachbarschaft?

Keine.

  1. Im Antrag Nr. 44 wird ein "integriertes Quartierszentrum für den Stadtteil" versprochen. Welche Angebote können am Ort einer Schule nicht geleistet werden? Ist es zum Beispiel möglich, sich im Rahmen dieses Projekts einen Raum für eine Feier, eine politische Veranstaltung am Abend zu mieten? Sind hier Filmvorführungen, kulturelle oder Sport-Kurse möglich? Ist in diesem Szenario z.B. die Unterbringung einer Holz- und Fahrradwerkstatt oder der Angebote der Tafel möglich?

Welche Angebote bei der Festsetzung im Durchführungsplan D 347 „Neu ausgewiesene Flächen für besondere Zwecke (Schule)“ konkret möglich sind, muss im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens unter Beteiligung der relevanten Fachämter geprüft und geklärt werden. Hierzu kann im Vorwege deshalb keine belastbare Aussage getroffen werden.

  1. Können die oben genannten Fragen 1-5 auch positiv beantwortet und zudem finanziert werden, wenn das Projekt im Rahmen von "Mitte machen", Nr. 19, "Vielfalt in Bewegung" - wie vom Stadtteil gewünscht - an einem anderen Standort als der Schule realisiert wird?

Wie oben dargestellt sind außerhalb der regulären Schul- und Kitaplanung keine Investitionsmittel für den Schulstandort vorhanden. Die Mittel aus dem Modellvorhaben stehen gemäß BV-Beschuss 22-1076 für eines der beiden o.g. Projekte in Rothenburgsort zur Verfügung. Bei Realisierung des Vorhabens „Vielfalt in Bewegung“ sind die Mittel entsprechend für dieses Projekt gebunden.

Die BSB teilt hierzu ergänzend folgendes mit:

Außerhalb der investiven Mittel für die umfangreiche Überplanung des Schulstandortes sind keine Investitionsmittel für andere soziale Infrastrukturen vorgesehen.

Lokalisation Beta
Fritz-Köhne-Schule Billhorner Röhrendamm Billhorner Kanalstraße
Stadtteile

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