23-1402

Antwort: Die Elbinseln im Winter 2025/26 - Eine rotgrüne Schlitterpartie (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Jörn Frommann

Auch auf den Elbinseln hat es im Januar geschneit. Viele Wege und Nebenstraßen sind bis heute noch nicht vom Schnee und insbesondere Eis geräumt. Für alle Menschen, aber insbesondere jene, die beispielsweise auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, und Ältere, die die Flächen nutzen müssen, entsteht hier eine völlig unnötige Gefahr des Ausrutschens und Stürzens.

Besonders wenig oder gar nicht geräumt sind derzeit aber auch u.a. Bahnhofspassage und der Marktplatz in Kirchdorf-Süd. Hier sind weder der Gehweg noch die Flächen so geräumt, dass eine gefahrlose Nutzung möglich ist.

Teilweise überschneiden sich die Eigentumsverhältnisse in diesen Bereichen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Wer ist zuständig für die Schnee- und Eisräumung in den oben genannten Bereichen (Bahnhofspasssage bzw. Marktplatz Kirchdorf-Süd) und wurden die Verantwortlichen auf ihre Räum- und Streupflicht hingewiesen? Wenn nicht, warum nicht? Wann ja, wann geschah dies?

Die Bahnhofpassage und der Marktplatz in Kirchdorf-Süd befinden sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte und sind nach dem Hamburger Wegegesetz gewidmet. Die Räum- und Streupflicht der Gehwege bzw. für einen ca. 1,0 m breiten Streifen entlang der Gebäudefront obliegt den Anliegern, die Räum- und Streupflicht der Fläche obliegt der Stadtreinigung. Im Rahmen der personellen Ressourcen des Bezirksamts Hamburg-Mitte werden Kontrollen der Anliegerpflichten durchgeführt. Dabei erfolgt die Aufnahme des Mangels und die Ansprache der Anlieger. Sollte im Rahmen der Nachkontrolle weiterhin ein Mangel festgestellt werden, startet das Bezirksamt Hamburg-Mitte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei Gefahr in Verzug beauftragt das Bezirksamt Hamburg-Mitte auf Kosten der Anlieger eine Ersatzvornahme. Jeder Wegewart begeht in Wilhelmsburg ca. 6 Kilometer Straßenverkehrsfläche pro Tag, daher ist eine zeitnahe flächendeckende Kontrolle aller Flächen mit den vorhandenen Ressourcen nicht umsetzbar.

  1. Die Vorschriften zur Schnee- und Eisräumverpflichtung sind gesetzlich umfassend und ausgiebig geregelt. Welche weiteren Maßnahmen/Informationen/Kontrollen führt der Bezirk darüber hinaus durch, um die beispielhaft genannten Bereiche besonders zu sichern? Wenn keine, gedenkt der Bezirk dies zu ändern?

Die Freie und Hansestadt Hamburg verteilt regelhaft in der zweiten Jahreshälfte Informationsflyer über die Stadtreinigung und die Wegeaufsicht zu den Anliegerreinigungspflichten. Des Weiteren siehe zu 1.

  1. Wie viele Ordnungsmaßnahmen wurden in den Bereichen durchgeführt?

In dem genannten Bereich wurden im Jahr 2026 keine Ordnungsmaßnahmen verhängt.

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